Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage Vorsorgeaufwendungen lässt keine Steuerberechnung zu

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage Vorsorgeaufwendungen lässt keine Steuerberechnung zu

    Hallo allerseits,

    ich kann keine Steuerberechnung ausführen.
    Wenn ich die Anlage Vorsorge weglasse erfolgt eine Berechnung.

    Komischerweise ging die Berechnung bei der Version vor dem letzten Update noch.

    Weiß jemand woran das liegt?

    Danke für jede Hilfe.

    Gruß
    Dennis

    #2
    AW: Anlage Vorsorgeaufwendungen lässt keine Steuerberechnung zu

    Was für ein Hinweis kommt? Welche Eintragungen haben Sie in der Anlage Vorsorgeaufwendungen vorgenommen?

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage Vorsorgeaufwendungen lässt keine Steuerberechnung zu

      ES kommt der Hinweis

      Sie haben Angaben zu Altersvorsorgebeiträgen gemäß § 10a EStG gemacht, aber nicht zu der Art der
      Begünstigung.


      Ich habe meine Frau als auch mich unmittelbar begünstigt eingetragen. Da meine Tochter erst 20 Monate alt ist fällt meine Frau wohl noch unter diese 3 Jahre Mutterschutz und ist somit unmittelbar begünstigt.

      Bei mir habe ich Ja mit dem SV von 2008 eingetragen bei meiner Frau kann ich ja nichts eintragen da Sie ja keinen Verdienst hat.

      Ansonsten die Daten unserer beiden Riesterverträge.

      Hoffe es hilft weiter.

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage Vorsorgeaufwendungen lässt keine Steuerberechnung zu

        Wenn Sie davon ausgehen, dass Sie beide unmittelbar begünstigt sind, sollten jeweils in den Zeilen 4 und 12 ein Kreuz gemacht werden. Hilft dies weiter?

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage Vorsorgeaufwendungen lässt keine Steuerberechnung zu

          In den Zeilen 4 und 12?

          Von welchem Formular?

          Bei der Anlage Vorsorge gibt es keine Kreuze in diesen Zeilen.

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage Vorsorgeaufwendungen lässt keine Steuerberechnung zu

            Bei der Einkommensteuer für 2009 sind in der Anlage AV, Zeilen 37 - 39 Angaben zu machen. Die Zeilen 11 und 12 beziehen sich auf die Steuer 2008.

            Kommentar


              #7
              AW: Anlage Vorsorgeaufwendungen lässt keine Steuerberechnung zu

              Bei 37-39 habe ich bei beiden JA angekreuzt.

              Kommentar


                #8
                AW: Anlage Vorsorgeaufwendungen lässt keine Steuerberechnung zu

                Unter der Zeile 37 heisst es:

                Falls NEIN, dieser Ehegatte ist

                Zeile 38
                Zeile 39

                Also, wenn in Zeile 37 ein JA, dann keine Eintragungen zu Zeilen 38 und 39

                Kommentar


                  #9
                  AW: Anlage Vorsorgeaufwendungen lässt keine Steuerberechnung zu

                  Ich habe ja keine Eingaben gemacht bei 38 oder 39

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Anlage Vorsorgeaufwendungen lässt keine Steuerberechnung zu

                    Zitat von Dennis.Bielefeld Beitrag anzeigen
                    Bei 37-39 habe ich bei beiden JA angekreuzt.
                    In Zeile 37 macht man eine Aussage dazu, ob man den Sonderausgabenabzug für Riester beantragt. Die Zeilen 38, 39 sind nur relevant, wenn bei einem der beiden Ehegatten in Zeile 37 nein angekreuzt wurde.

                    Wenn man in Zeile 37 jeweils ein Ja ankreuzt, füllt man tunlichst das Formular zu Ende aus, entweder indem man in Zeile 41 angibt, dass man unmittelbar begünstigt ist und die relevanten Zeilen (Anleitung lesen!) im Bereich 42-50 ausfüllt, oder eben in Zeile 51 angibt, dass man mittelbar begünstigt ist.

                    Wenn das fehlt, kann natürlich keine Steuerberechnung erfolgen.

                    Warum die Plausibilitätsprüfung das nicht bemängelt, dass es wenig sinnvoll ist, für einen Riestervertrag den Sonderausgabenabzug zu beantragen, wenn man weder erklärt hat, dass man unmittelbar oder mittelbar begünstigt ist, weiß ich auch nicht. Vielleicht, um diesem Forum hier neue Schreiber zuzuführen, immerhin kommt diese Frage hier derzeit dauernd.
                    Warum es für viele Leute auf der Anlage AV kein Problem war, das entsprechende Kreuz bein einer Begünstigungsart zu machen, es bei der Anlage Vorsorgeaufwand aber anscheinend zu unlösbaren Problemen führt, weiß ich ebenso wenig.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Anlage Vorsorgeaufwendungen lässt keine Steuerberechnung zu

                      OK.

                      Also ich habe bei mir die Einnahmen im Sinne der ...... eingetragen.
                      Habe ich aus meinem Sozialversicherungsnachweis 2008 übernommen.

                      Meine Frau ist ja angeblich umittelbar begünstigt da wir ja ein 20 Monate altes Kind haben.
                      Aber ich kann ja bei ihr in keiner Zeile etwas eintragen da Sie ja kein Gehalt hat.

                      Oder ist sie dann doch mittelbar begünstigt. Dann kriege ich allerdings eine Fehlermeldung dass die Anzahl der Kinder nicht mit den Anlagen Kind übereinstimmen. Ich denke dies liegt daran, daß Elster ja erkennt das meine Frau unmittelbar begünstigt ist da aufgrund des Geburtsdatums ja zu ersehen ist dass meine kleine erst 20 Monate alt ist.

                      Also ich denke ich habe alles ausgefüllt und verstehe wirklich nicht wieso keine Berechnung erfolgt.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Anlage Vorsorgeaufwendungen lässt keine Steuerberechnung zu

                        ich habe eine ähnliche frage zu dem thema, mein mann und ich haben einkünfte aus nichtselbständiger arbeit. mein mann einen riester vertrag und ich nicht.

                        in zeile 37 habe ich also für meinen mann "ja" für mich "nein" eingetragen. dann die daten vom riestervertrag und bei meinem mann in zeile 41 unmittelbar begünstigt und ich bin in zeile 51 mittelbar begünstigt - richtig?

                        frage ist nun, welche beiträge muss ich bei meinem mann in welche zeile (42-50) eintragen? in der erklärung steht was von dem beitrag aus der bescheinigung der sozialversicherung. aber was genau wollen die? die beiträge von 2008 zur rentenversicherung - oder den bruttoarbeitslohn oder was? bei mir brauche ich das nicht auszufüllen oder?

                        verstehe auch gar nicht warum die die beiträge von 2008 wissen wollen, was soll das ganze überhaupt. hat doch nix mit der riesterrente zu tun.

                        sorry dass ich eine frage hier quasi als antwort stelle, doch irgendwie verstehe ich nicht wie ich einen neuen beitrag eintrage.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Anlage Vorsorgeaufwendungen lässt keine Steuerberechnung zu

                          Hallo

                          mal hier lesen:

                          https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=24646

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Anlage Vorsorgeaufwendungen lässt keine Steuerberechnung zu

                            Wer beim Sonderausgabenabzug nein ankreuzt, muss sein Kreuz direkt darunter bei den Ankreuzfeldern machen, die genau mit dem Text "Falls nein" überschrieben sind.
                            Wer gar keinen Riester hat, kreuzt aber weder ja noch nein an.
                            Aus der Meldung zur Sozialversicherung braucht man das der Rentenversicherung gemeldete Bruttoentgelt.
                            Warum hat 2008 nichts mit Riester zu tun? Da sich die Beitragssumme, die man 2009 leisten musste, um den vollen Zulagenanspruch zu haben, nach dem sozialvers.pflichtigen Brutto 2008 berechnet, wie soll sonst die Günstigerprüfung durchgeführt werden, wenn nicht mit dem entsprechenden Einkommen von 2008?

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Anlage Vorsorgeaufwendungen lässt keine Steuerberechnung zu

                              vielen dank - heißt jetzt also bei mir (ehefrau) wird nix eingetragen, da kein riestervertrag und mein mann kriegt das "ja" bei geltend machen des sonderabzuges und ist somit auch unmittelbar begünstigt, also ebenfalls "ja".

                              in zeile 42 trage ich dann das bruttogehalt, was der rentenversicherung gemeldet wurde aus dem jahr 2008 ein.

                              jetzt alles richtig?

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X