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Steuererklärung für 2013

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    Steuererklärung für 2013

    Hallo,
    ich mache seit 2011 meine Steuererklärung via Elster und übertrage die Daten
    danach verschlüsselt direkt an das zuständige Finanzamt.

    In den letzten Wochen habe ich bereits mehrfach erfolglos im Internet nach dem
    Update für 2013 gesucht. Daher die Frage, gibt es schon einen fixen Termin ab wann man sich die Software downloaden kann?

    Vielen Dank

    #2
    AW: Steuererklärung für 2013

    Hallo,
    mehr als die Elster-Seiten wissen wir auch nicht.
    https://www.elster.de/elfo_home.php
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Steuererklärung für 2013

      Hallo!

      Letztes Jahr war es der 10.01.2013 mit der Version 14

      Es wird dieses Jahr auch um den 10.01.2014 so sein mit der Version 15

      https://www.elster.de/rss_nw.php
      Mit freundlichen Grüßen
      - AG1971 -
      Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

      Kommentar


        #4
        AW: Steuererklärung für 2013

        https://www.elster.de/elfo_home.php
        Da steht:
        Die Steuererklärungs-Module für die Jahressteuern (zum Beispiel Einkommensteuer 2013) sowie die Anmeldesteuern (zum Beispiel Umsatzsteuer-Voranmeldung 2014) werden voraussichtlich am 13. Januar 2014 veröffentlicht. Ende Februar 2014 folgen die Steuererklärungs-Module für die Erklärungen zur Gewerbesteuer und Gewerbesteuerzerlegung sowie die Anlage N-GRE 2013.

        Mag sein, andere User wissen mehr?!
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Steuererklärung für 2013

          Und wieso steht die Software nie bereits am 1. Januar bereit? Man wird auf diese Weise ja faktisch auf technischem Wege daran gehindert, seinen Erstattungsantrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt und auf elektronischem Wege zu stellen. Dann bleibt nur die Papiervariante, wodurch alles wieder länger dauert.

          Macht die Finanzverwaltung das mit Absicht? Die wissen doch schließlich, dass das neue Jahr am 1. Januar beginnt!
          "Wir führen gegen die Macht das Argument des Rechts in Feld!" (Rechtsanwalt Otto Schily, 1975)

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            #6
            AW: Steuererklärung für 2013

            Das Steuerrecht wurde ja schon manchmal in den letzten Tagen des Jahres noch geändert. Das wäre also so plötzlich nur schwer umzusetzen.

            Arbeitgeben, Banken und Versicherern wird auch noch Zeit gegeben, um die für die Steuererklärung relevanten Daten zu übermitteln, ohne die eine Veranlagung keinen Sinn macht.

            Und wenn Du Deine Erklärung am 1. Januar auf Papier abgibst, dann kann sie ja sowieso nicht bearbeitet werden, weil auch im Finanzamt die Programme nicht vorliegen.

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              #7
              AW: Steuererklärung für 2013

              Das Finanzministerium teilt mit:

              Die Finanzämter starten wie in den vergangenen Jahren Anfang März mit der Veranlagung der Einkommensteuer für das Jahr 2013. Denn bis zu diesem Zeitpunkt haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Angaben an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dazu zählen z. B. Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.

              Das Finanzministerium empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Denn die elektronische Abgabe bietet für alle Beteiligten Vorteile: Das Finanzamt muss die Daten nicht mehr eingeben. Und für den Bürger ermöglicht ELSTER einen bequemen und bei Authentifizierung im Internet auch einen papierlosen Zugang zu seinem Finanzamt, ganz ohne Ausdruck, Formulare und Postversand. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.elster.de.

              In diesem Jahr werden Steuererklärungsvordrucke – wie in den meisten anderen Bundesländern auch – nicht mehr an alle Bürgerinnen und Bürger versendet. Die Vordrucke stehen aber wie bisher auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de unter Service/Formulare) zum Download bereit und können weiterhin auch im Finanzamt und in den meisten Bürgerbüros der Städte und Gemeinden abgeholt werden.

              In begründeten Ausnahmefällen (zum Beispiel gehbehinderte, sehr alte oder schwerkranke Menschen) können die Vordrucke auf telefonische Anfrage auch zugeschickt werden.

              Die Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen liegt in der Regel zwischen fünf Wochen und sechs Monaten – je nach Komplexität des Steuerfalls und Vollständigkeit der Unterlagen kann es auch länger dauern oder auch wesentlich schneller gehen.

              Weitere nützliche Informationen finden Sie unter www.fm.nrw.de.
              Mit freundlichen Grüßen
              - AG1971 -
              Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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                #8
                AW: Steuererklärung für 2013

                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Das Steuerrecht wurde ja schon manchmal in den letzten Tagen des Jahres noch geändert. Das wäre also so plötzlich nur schwer umzusetzen.

                Arbeitgeben, Banken und Versicherern wird auch noch Zeit gegeben, um die für die Steuererklärung relevanten Daten zu übermitteln, ohne die eine Veranlagung keinen Sinn macht.

                Und wenn Du Deine Erklärung am 1. Januar auf Papier abgibst, dann kann sie ja sowieso nicht bearbeitet werden, weil auch im Finanzamt die Programme nicht vorliegen.
                Die verschiedenen elektronischen Datenlieferer haben regelmäßig Zeit bis zum 28.02. Und wenn Du, was ab Anfang 2014 möglich ist, die elektronischen Daten ebenfalls abrufen möchtest, kommst Du allein deswegen vorher nicht zu einem sinnvollen Ergebnis.

                Und um L.E. Fant zu bestätigen: Das AIFM-Steueranpassungsgesetz vom 18.12.2013, das u.a. bei Unterhaltsleistungen den Höchstbetrag auf 8.130 EUR rückwirkend zum 01.01.2013 erhöht, ist im Bundesgesetzblatt am 23.12.2013 veröffentlicht worden.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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