Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen. Wo werden die Umsätze eingetragen wenn man eine Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des EstG hat? Zwischen der Zeile 48 und 52 finde ich nur Umsätze wenn der Leistungsempfänger der Steuerschuldner ist nach § 13b UStG. Viele Dank.
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Umsatzsteuervoranmeldung/Freistellungsbescheinigung
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AW: Umsatzsteuervoranmeldung/Freistellungsbescheinigung
Fällt Dir was auf? Du sprichst von Umsatzsteuer-Voranmeldung und zitierst das Einkommensteuergesetz.
Umsätze sind grundsätzlich mal in Kennzahl 81 (Zeile 25) einzutragen. Es gibt aber auch viele andere Arten von Umsätzen. Das müsstest Du uns dann halt verraten, ob es bei Dir noch Besonderheiten gibt.
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