Guten Tag!
Ich bin freiberuflich tätig und verwende ElsterFormular (keine Lohnsoftware-Suite mit eingebautem Elster) schon seit Jahren.
Die Lohnsteuerbescheinigungen der Angestellten fülle ich ebenfalls schon seit - ich denke zwei - Jahren problemlos aus und übermittle sie per Datenübertragung ans Finanzamt.
Das Finanzamt hat mir mitgeteilt, dass ich die Lohnsteuer der Angestellten ab 2013 nur einmal im Jahr abführen muss.
Jetzt habe ich gehört, dass ich die ELStAM noch vor Jahresende abrufen muss.
Das ist aber als gesonderte Funktion nach meinen Erkenntnissen nicht implementiert, jedenfalls gelingt es mir nicht.
Die Gehaltsabrechnung Dez. 2013 habe ich noch nicht gemacht.
Kann man die ELStAM abrufen, ohne die fälligen Steuerdaten zu übermitteln?
Ich bin freiberuflich tätig und verwende ElsterFormular (keine Lohnsoftware-Suite mit eingebautem Elster) schon seit Jahren.
Die Lohnsteuerbescheinigungen der Angestellten fülle ich ebenfalls schon seit - ich denke zwei - Jahren problemlos aus und übermittle sie per Datenübertragung ans Finanzamt.
Das Finanzamt hat mir mitgeteilt, dass ich die Lohnsteuer der Angestellten ab 2013 nur einmal im Jahr abführen muss.
Jetzt habe ich gehört, dass ich die ELStAM noch vor Jahresende abrufen muss.
Das ist aber als gesonderte Funktion nach meinen Erkenntnissen nicht implementiert, jedenfalls gelingt es mir nicht.
Die Gehaltsabrechnung Dez. 2013 habe ich noch nicht gemacht.
Kann man die ELStAM abrufen, ohne die fälligen Steuerdaten zu übermitteln?
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