Hallo,
ich habe eine Frage zu der Zeile 46 in der Anlage V. Bei der Vermieteten Wohnung können manche der Kosten die in Zeile 46 eingetragen werden müssen direkt zugeordnet werden (z.b. die Grundsteuer) andere können aber nur verhältnismäßig ermittelt werden (Straßenreinigung, Schornsteinreinigung, ...). Kann man im Elsterformular beide "ermittelungsarten" ankreuzen? Muss dann im Anhang erklärt werden wie was zugeordnet wurde (also direkt oder verhältnismäßig)?
Danke
ich habe eine Frage zu der Zeile 46 in der Anlage V. Bei der Vermieteten Wohnung können manche der Kosten die in Zeile 46 eingetragen werden müssen direkt zugeordnet werden (z.b. die Grundsteuer) andere können aber nur verhältnismäßig ermittelt werden (Straßenreinigung, Schornsteinreinigung, ...). Kann man im Elsterformular beide "ermittelungsarten" ankreuzen? Muss dann im Anhang erklärt werden wie was zugeordnet wurde (also direkt oder verhältnismäßig)?
Danke
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