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Abfindung - Zusätzliche Unterlagen einreichen?

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    Abfindung - Zusätzliche Unterlagen einreichen?

    Hallo,

    habe eine Abfindung in der Lohnsteuerbescheinigung 2013 in der Spalte 10 eingetragen bekommen, also Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre...

    Wenn ich nun die Lohnsteuererklärung 2013 mit Elster Online einreiche, muss ich dann für diese Abfindung noch zusätzliche Belege schriftlich einreichen?

    Ich habe gelesen, dass man noch Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag und Auszahlungsbeleg einreichen muss, aber teilweise habe ich auch schon gelesen, dass dies nicht unbedingt benötigt wird...

    Welche dieser Unterlagen muss ich nun wirklich mit einreichen?

    Schon mal Danke für Eure Hinweise.
    Zuletzt geändert von ; 29.12.2013, 13:23.

    #2
    AW: Abfindung - Zusätzliche Unterlagen einreichen?

    Hallo,

    Du bist hier in Elsterformular.
    Welche Spalte 17 meinst du. Kenne ich nicht.
    Abfindung ist in der elektronischen Steuerbescheinigung enthalten.
    Das übernimmst du 1:1

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Abfindung - Zusätzliche Unterlagen einreichen?

      Sorry, mein Fehler, aber darum geht es auch nicht, wo ich was eintrage... (Habe daher meine Frage oben korrigiert)

      Mir geht es darum, welche Unterlagen ich genau noch zusätzlich einreichen muss, wenn ich eine Abfindung in der Steuererklärung eingetragen habe...

      Arbeitsvertrag? Aufhebungsvertrag? Auszahlungsbeleg der Abfindung?

      Danke...
      Zuletzt geändert von ; 29.12.2013, 13:28.

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        #4
        AW: Abfindung - Zusätzliche Unterlagen einreichen?

        Hallo,

        noch einmal : in Zeile 17 Anlage N stehen steuerfreie AG-Leistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
        Deine Verträge interessieren das FA nicht höchstens das Jobcenter.
        Du bist hier in Elsterformular. Schau dir mal hier die Anlage N an

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Abfindung - Zusätzliche Unterlagen einreichen?

          Sicher? Denn bei einer Abfindung muss doch das FA überprüfen können, ob für einen die Fünftelregelung in Frage kommt...?

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            #6
            AW: Abfindung - Zusätzliche Unterlagen einreichen?

            Hallo,

            das geschieht doch durch den AG hier ein Link zur Abfindung mit vielen Infos und Abfindungsrechner

            http://www.abfindunginfo.de/abfindung-mit-ein-funftelregelung/abfindu7.html

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Abfindung - Zusätzliche Unterlagen einreichen?

              Danke für die Info.

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                #8
                AW: Abfindung - Zusätzliche Unterlagen einreichen?

                Muss FIGUL widersprechen: Natürlich prüft der Arbeitgeber FÜR DEN LOHNSTEUERABZUG die Voraussetzungen, das Finanzamt ist bei der Veranlagung daran aber nicht gebunden und wird im Regelfall sich das auch noch einmal ansehen. Deswegen ist das ja auch ein Grund für eine PFLICHTveranlagung, siehe § 46 Abs. 2 Nr. 5 EStG. Insbesondere kann der Arbeitgeber ja gar nicht abschließend beurteilen, ob tatsächlich eine Zusammenballung von Einkünften vorliegt. Das Finanzamt wird daher vermutlich diese Unterlagen anfordern, wenn Sie nicht mit eingereicht werden.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  AW: Abfindung - Zusätzliche Unterlagen einreichen?

                  Alles gute im neuen Jahr! Kann der TE wirklich schon Steuererklärungen 2013 mit Elster-online erstellen?

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