Hallo Zusammen,
ich habe leider nicht die passenden Antworten gefunden.
Mein Arbeitgeber stellt mir einen Firmenwagen zur Verfügung, den ich auch privat nutzen darf und der mit der 1-Prozent-Methode versteuert wird. Plus die Pauschale von 0,03 Prozent des Listenpreises pro Monat und Entfernungskilometer vom Wohnort zur Arbeit. Außerdem stellt mir mein Arbeitgeber eine Tankkarte zur Verfügung für beliebige Betankungen im Bundesgebiet.
1) Die grundsätzliche Frage. Gibt es denn bei so einem Wagen, der mit der 1-Prozent-Methode versteuert wird inkl. Tankkarte, im Bezug auf die Steuererklärung, grundsätzlich Unterschiede zu einem Privatwagen?
2) Meinen einfachen Arbeitsweg mit 30 Cent pro km, kann ich ja trotzdem ganz normal als Werbungskosten angeben, soweit ich die Beiträge richtig interpretiert habe, korrekt?
3) Oder gibt es Unterschiede, da ich auch eine Tankkarte erhalten habe?
4) Wie verhält es sich mit weiteren Fahrten?
Der Wagen wird ja auch dienstlich genutzt. Kann man auch Dienstreisen angeben? Z.B. eine Reise von Stuttgart nach Frankfurt bzw. vom Wohnort zum Flughafen?
5) Außerdem studiere ich nebenbei (Fortbildungskosten als Werbungskosten) und muss einige male im Jahr zu Prüfungen bzw. sonstige Veranstaltungen zum Studium. Kann ich diese Fahrten, mit diesem Wagen, auch als Reisekosten bei den Fortbildungskosten angeben?
Besten Dank für Eure Hilfe!
Martin
ich habe leider nicht die passenden Antworten gefunden.
Mein Arbeitgeber stellt mir einen Firmenwagen zur Verfügung, den ich auch privat nutzen darf und der mit der 1-Prozent-Methode versteuert wird. Plus die Pauschale von 0,03 Prozent des Listenpreises pro Monat und Entfernungskilometer vom Wohnort zur Arbeit. Außerdem stellt mir mein Arbeitgeber eine Tankkarte zur Verfügung für beliebige Betankungen im Bundesgebiet.
1) Die grundsätzliche Frage. Gibt es denn bei so einem Wagen, der mit der 1-Prozent-Methode versteuert wird inkl. Tankkarte, im Bezug auf die Steuererklärung, grundsätzlich Unterschiede zu einem Privatwagen?
2) Meinen einfachen Arbeitsweg mit 30 Cent pro km, kann ich ja trotzdem ganz normal als Werbungskosten angeben, soweit ich die Beiträge richtig interpretiert habe, korrekt?
3) Oder gibt es Unterschiede, da ich auch eine Tankkarte erhalten habe?
4) Wie verhält es sich mit weiteren Fahrten?
Der Wagen wird ja auch dienstlich genutzt. Kann man auch Dienstreisen angeben? Z.B. eine Reise von Stuttgart nach Frankfurt bzw. vom Wohnort zum Flughafen?
5) Außerdem studiere ich nebenbei (Fortbildungskosten als Werbungskosten) und muss einige male im Jahr zu Prüfungen bzw. sonstige Veranstaltungen zum Studium. Kann ich diese Fahrten, mit diesem Wagen, auch als Reisekosten bei den Fortbildungskosten angeben?
Besten Dank für Eure Hilfe!
Martin
Kommentar