Hallo zusammen,
in Zeile 20 meiner Lohnsteuerbescheinigung sind 288 EUR steuerfreie Verpflegungszuschüsse angegeben. Die Zuschüsse stammen aus Verpflegungspauschalen 6, 12, 24 EUR durch Dienstreisen.
Muss ich in den Werbungskosten unter Auswärtstätigkeit nun jede einzelne Dienstreise inkl. der jeweiligen Pauschale angeben oder kann ich das einfach zusammenfassen und die 288 EUR im Gesamten angeben?
Oder kann ich die Pauschalbeträge in den Werbungskosten überhaupt nicht ansetzen und muss die 288 EUR zum Arbeitslohn zurechnen?
Besten Dank!
Martin
in Zeile 20 meiner Lohnsteuerbescheinigung sind 288 EUR steuerfreie Verpflegungszuschüsse angegeben. Die Zuschüsse stammen aus Verpflegungspauschalen 6, 12, 24 EUR durch Dienstreisen.
Muss ich in den Werbungskosten unter Auswärtstätigkeit nun jede einzelne Dienstreise inkl. der jeweiligen Pauschale angeben oder kann ich das einfach zusammenfassen und die 288 EUR im Gesamten angeben?
Oder kann ich die Pauschalbeträge in den Werbungskosten überhaupt nicht ansetzen und muss die 288 EUR zum Arbeitslohn zurechnen?
Besten Dank!
Martin
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