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Rechnungen absetzen, die nicht auf mich ausgestellt sind?

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    Rechnungen absetzen, die nicht auf mich ausgestellt sind?

    HI,

    ich fahre und unterhalte zur Zeit ein Auto, das noch auf meinen Vater läuft. Ich finanziere das Auto aber komplett selbst. Allerdings läuft die KFZ-Versicherung auch nicht auf meinen Namen.

    Kann ich sie dennoch für mich von der Steuer absetzen?
    a) gar nicht
    b) wenn ich das Geld meinem Vater überweise, von dessen Konto die Versicherung abgebucht wird
    c) wenn ich die Einzugsermächtigung der Versicherung auf mein Konto umstelle.

    In welchem Fall kann ich die Versicherung doch für mich geltend machen?
    Danke

    #2
    AW: Rechnungen absetzen, die nicht auf mich ausgestellt sind?

    Hi,
    ich tippe: b

    Steuerberatung darf hier nicht geleistet werden.
    Aber ich kann auch falsch liegen!
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Rechnungen absetzen, die nicht auf mich ausgestellt sind?

      a ist richtig, H 86a EStH "abzugsberechtigte Person" bzw. BFH vom 08.03.1995, X R 80/91. Am besten mal mit dem Aktenzeichen googlen.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Rechnungen absetzen, die nicht auf mich ausgestellt sind?

        Hallo,

        zuerst einmal, grundsätzlich kann man auch Rechnungen Dritter absetzen (bei Kauf im Auftrag o.ä. beispielsweise) - zur Not schreibt man sich halt einen Eigenbeleg.

        Hier ist aber das Problem, dass es allein die Rechnung des Vaters ist (er zahlt, und er(!) bekommt auch die Leistung - Leistung ist hier die Haftungsfreistellung des Halters bei einem Unfall, denn es haftet grundsätzlich der Halter, nicht der Fahrer).
        So meine Einschätzung.

        Fazit: Nur der Vater (=Halter) kann es absetzen.

        Und noch der übliche Hinweis: In vielen Fällen lohnt sich die Angabe solcher Versicherungen sowieso nicht, die Höchstgrenze wird meist schon durch die Sozialversicherungsbeiträge erreicht.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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