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Verpflegungsmehraufwand / Einarbeitung / Zweitwohnsitz - Was ist zu beachten?

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    Verpflegungsmehraufwand / Einarbeitung / Zweitwohnsitz - Was ist zu beachten?

    Hallo,
    folgende Frage habe ich in Sachen Verpflegungsmehraufwand / Zweitwohnsitz.

    Arbeitsvertrag hat am 01.10.2013 begonnen. Einarbeitung erfolgte bis zum 01.11.2013 (allerdings nicht am Zweitwohnsitz).
    Mietvertrag für die Wohnung am Zweitwohnsitz hat am 01.11.2013 begonnen.

    Ich habe bei meinem Arbeitgeber im Dezember eine Reisekostenabrechnung eingereicht und bekomme wohl dafür Verpflegungsmehraufwand (ein paar Euro) :-)

    Wie muss ich das in die Steuererklärung eintragen bzw was muss ich beachten?

    Gruß
    Berliner
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