Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

USt Erklärung bei vereinnahmten Umsätzen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    USt Erklärung bei vereinnahmten Umsätzen

    Habe ein großes Problem und bin zeitlich schon weit hinterher:
    Muss für 2012 noch USt-, ESt- und EÜR abgeben.

    Ich hatte die Besteuerung nach vereinnahmten Umsätzen beantragt.
    EÜR hab ich fertig und ist problemlos, nur ich verzweifle an den ganzen Zeilen der USt Erklärung:

    Bei EÜR gilt ja das Zu- und Abflussprinzip, ist das bei USt auch so? Ergeben sich speziell Unterschiede für MICH, weil ich nach vereinnahmten Umsätzen besteuert werde?

    Ich bin seit dem 01.07.2012 als Freiberufler selbstständig und habe meine ersten Rechnung im Juli geschrieben und auch noch in DIESEM Monat das Geld erhalten. Daher war meine USt- Voranmeldung für den Monat Juli auch noch richtig.
    Da ich das Honorar für alle weiteren Rechnungen erst im Folgemonat erhalten habe und ich zu diesem Zeitpunkt fälschlicherweise dachte, ich unterläge der Sollbesteuerung nach vereinbarten Entgelten, habe ich z.B. in der USt- Voranmeldung „August“ DIE Umsatzsteuer angegeben, die für die USt- Voranmeldung „September“ hätte angegeben werden müssen. Diesen Fehler habe ich dann auch bei den Voranmeldungen „September“ und „Oktober“ gemacht. Erst bei der Voranmeldung November habe ich diesen Irrtum bemerkt und festgestellt, dass ich nach vereinnahmten Umsätzen besteuert werde.
    Diese drei fehlerhaften Monate habe ich berichtigt und für November den korrekten Betrag angegeben. Ich habe am 15.01.13 die drei fehlerhaften USt. Voranmeldungen korrigiert und Nov.+Dez. eingereicht.

    Jetzt die Frage: WO (in welche Zeilen) schreib ich das rein???

    Danke im Voraus!

    #2
    AW: USt Erklärung bei vereinnahmten Umsätzen

    Zitat von Kisi83 Beitrag anzeigen
    Jetzt die Frage: WO (in welche Zeilen) schreib ich das rein???
    Was? Dass Du die Voranmeldungen berichtigt hast? Gar nicht!

    Du trägst in Zeile 33 Deine Umsätze ein, und In Zeile 108 die vorangemeldeten Beträge, natürlich unter Berücksichtigung der berichtigten Anmeldungen.

    Vereinnahmte Entgelte hast Du übrigens nicht dann, wenn Dir diese genehmigt werden könnten, sondern _nur_ dann, wenn Du auch eine Genehmigung dazu hast. Ohne Genehmigung immer Soll-Besteuerung!

    Kommentar


      #3
      AW: USt Erklärung bei vereinnahmten Umsätzen

      Vereinnahmte Entgelte sind bei mir genehmigt.

      Was bedeutet "unter Berücksichtigung der berichtigten Anmeldungen"? In 108 DIE USt, die ich 2012 laut korrekten USt Voranmeldungen hätte abführen müssen, oder die ich abgeführt habe?

      Kommentar


        #4
        AW: USt Erklärung bei vereinnahmten Umsätzen

        In Zeile 108 sind die Beträge einzutragen, die tatsächlich an das Finanzamt abgeführt wurden. Wenn Sie in die Betragsspalte der Zeile 108 klicken liefert die Eingabehilfe umfangreiche Erläuterungen.

        Kommentar

        Lädt...
        X