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Mietnebenkosten, Werbungskosten und Einkommen als Student

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    Mietnebenkosten, Werbungskosten und Einkommen als Student

    Hallo zusammen,

    bin gerade dabei meine erste Steuererklärung zu erstellen. Dazu stellen sich mir ein Paar Fragen:

    Ich habe meine Abschlussarbeit meines Studiums bis April 2013 in einem Unternehmen geschrieben und dafür Lohn erhalten. Wie wird dieser in der Erklärung angegeben? Kann ich auch hier Fahrtkosten geltend machen?

    Im August habe ich eine nichtselbständige Tätigkeit angenommen. Hierfür musste ich umziehen. Außerdem fallen seitdem Fahrtkosten an. Die Fahrtkosten kann ich anhand von Belegen nachweisen, die Umzugskosten nicht. Wie setzt sich hier mein Betrag zusammen? Hatte gelesen, dass ich für den Umzug einen Pauschalbetrag von 990 Euro angerechnet bekomme. Bilde ich meinen Gesamtbetrag dann aus der Summe aus Fahrkosten und Umzugspauschbetrag, erhalte ich einen Wert, der den Pauschalbetrag der Werbungskosten überschreitet. Muss ich hierbei- durch das Fehlen der Belege für die Kosten des Umzugs - den niedrigeren Werbungspauschbetrag angeben? Wie belege bzw. dokumentiere ich meinen Umzug und die Tatsache, dass meine Freundin ebenfalls mitumgezogen ist?

    Wie setze ich die Nebenkosten aus meinem Mietverhältnis ab?

    Vielen Dank im Voraus.

    Grüße

    #2
    AW: Mietnebenkosten, Werbungskosten und Einkommen als Student

    Beim Lohn hängt es davon ab, ob es auf Steuerkarte oder als pauschal durch den AG versteuerter Minijob erfolgte. Ersteres muss natürlich in die Steuererklärung rein, selbst wenn als LSt 0 eingehalten wurde, letzteres taucht in der Steuererklärung nicht auf (und damit ist dann auch der Ansatz von Werbungskosten hierfür nicht möglich).

    Eine Pauschale von 990 Euro kenne ich nicht. Die steuerliche Behandlung beruflich bedingter Umzüge folgt im Wesentlichen dem Bundesumzugskostengesetz für dienstlich Umzüge von Beamten, und das kennt keine Pauschalen für Transportkosten etc., lediglich die Pauschale von 695 Euro bei Ledigen für die sonstigen Umzugskosten. Die Fahrkosten zur Arbeitsstelle werden mit der Entfernungspauschale angesetzt, Belege bringen hier nur etwas, insofern Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln in Gänze die Entfernungspauschale übersteigen.

    Nebenkosten lassen sich nur über den Anteil daran absetzen, der unter Handwerkerkosten und Haushaltsnahe Dienstleistungen fällt, was sich aus der entsprechenden Bescheinigung des Vermieters ergibt.

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      #3
      AW: Mietnebenkosten, Werbungskosten und Einkommen als Student

      Die Umzugspauschale beträgt meinen Recherchen nach 687 Euro zzgl. 303€ für jede weitere Person des Haushalts. Daher bin ich davon ausgegangen, dass ich, da ich nun mit meiner Freundin zusammengezogen bin, auch die 303€ geltend machen kann. Ist das so korrekt?

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        #4
        AW: Mietnebenkosten, Werbungskosten und Einkommen als Student

        Wenn Ihr VORHER schon zusammen gewohnt hättet und jetzt damit auch für sie Dein beruflich veranlasster Umzug erfolgte, da sie ja deswegen auch da raus muss, könnte das passen. Bei euch ist das aber für sie ein komplett veranlasster Umzug, der nur zufällig zur selben Zeit passiert und nicht dadurch zu einem beruflich veranlassten wird.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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