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Einkommenssteuererklärung - BAB und Fahrtkosten

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    Einkommenssteuererklärung - BAB und Fahrtkosten

    Guten Abend,

    ich bin gerade dabei meine erste Einkommenssteuererklärung mit ElsterFormular zu machen.

    Dabei bin ich auf ein kleines Poblem gestoßen, was mir einige Fragen aufwirtft...

    Vorab:

    2013 sah es bei mir so aus:

    vom 01.01.2013 - 04.07.2013 stand ich noch in einem Ausbildungsverhältnis. Ab dem 01.08.2013 habe ich dann Arbeit in einem anderen Bundesland gefunden. Vorher war ich in NRW und im Juli bin ich umgezogen nach Bayern.

    Es geht dabei um Punkt 43 " Aufwendungen für die eigene Berufsausbildug".

    Ich möchte die Fahrtkosten erstattet bekommen. Ich habe aber während meiner Ausbildung mtl. BAB erhalten. Zudem hatte ich ein Busticket, also ein Abo, für das ich jeden Monat ca. 58,00 € gezahlt habe.

    Nun steht aber in diesem Formular der Satz "Zweckgebundene steuerfreie Bezüge zur unmittelbaren Förderung der Ausbildung sind von den Aufwendungen abzuziehen."

    Heißt das jetzt ich muss ausrechnen, wie viel an Ticketkosten ich jeden Monat hatte und davon ziehe ich dann das was ich an BAB bekommen habe ab, und das was übrig bleibt, trage ich unter 43 im Formular ein?

    Es wäre super lieb, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte...

    Liebe Grüße
    Sabrina

    #2
    AW: Einkommenssteuererklärung - BAB und Fahrtkosten

    Zitat von Vermouth Beitrag anzeigen
    Ich möchte die Fahrtkosten erstattet bekommen
    Du weißt hoffentlich dass das Finanzamt keine Fahrtkosten erstattet.



    Zitat von Vermouth Beitrag anzeigen
    Ich habe aber während meiner Ausbildung mtl. BAB erhalten
    Bundesautobahn?

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      #3
      AW: Einkommenssteuererklärung - BAB und Fahrtkosten

      Natürlich erstattet das Finanzamt Fahrtkosten!

      BAB= Berufsausbildungsbeihilfe

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        #4
        AW: Einkommenssteuererklärung - BAB und Fahrtkosten

        Hallo,

        welches Finanzamt erstattet Fahrtkosten? Habe ich noch nie gehört. genauso wie die meisten Forenteilnehmer

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Einkommenssteuererklärung - BAB und Fahrtkosten

          Hallo Vermouth,

          aus eigener Erfahrung mit der BAB weiss ich, dass man nachweisen muss, welche Kosten Fahrtkosten oder Unterkunftskosten entstehen, danach richtete sich dann der Betrag der BAB, wenn deine Fahrtkosten Monatsabo dadurch komplett dir ersetzt werden, kann man dann nichts mehr geltend machen.
          Dann kommt hinzu dass jedem Arbeitnehmer ein Pauschbetrag von 1000 Euro als Werbungskosten angerechnet wird, wenn du mit deinen Kosten drunter liegst kann man sich dein Nachweis ersparen.
          Und wie schon die Vorredner sagten, Fahrtkosten erstattet das Finanzamt nicht, du könntest aufgrund des Abzuges von Werbungskosten wozu auch Fahrtkosten gehören, zuviel entrichtete Lohnsteuer zurückbekommen.

          Tschüß

          Kommentar


            #6
            AW: Einkommenssteuererklärung - BAB und Fahrtkosten

            Also mein Monatsabo hat mich im Jahr 2013 ca 62 € gekostet.

            Ich habe im Jahr 2013 18 € BAB bekommen.

            Heißt das ich kann unter Anlage N meine Fahrtkosten nicht als Werbungskosten ansetzen?

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              #7
              AW: Einkommenssteuererklärung - BAB und Fahrtkosten

              Doch, die 44 Euro Differenz. Bleiben also nur noch 956 Euro, um über die Werbungskostenpauschale zu kommen. Der mutmaßlich beruflich begründbaren Umzugs wird sicher dabei helfen.

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                #8
                AW: Einkommenssteuererklärung - BAB und Fahrtkosten

                Hallo Vermouth,

                >>>Heißt das ich kann unter Anlage N meine Fahrtkosten nicht als Werbungskosten ansetzen?

                Wenn man davon ausgeht, dass die BAB ein Fahrtkostenzuschuß war(?), dann musst du ihn abziehen, also kannst du 6x62-18=354 Euro als Entfernungspauschale absetzen (für Juli hast du keine Monatskarte gekauft, oder?).

                EDIT: Vielleicht habe ich es jetzt auch falsch verstanden, daher noch mal die Frage, ob es sich um Monats- oder Jahresbeträge handelt (man sollte grundsätzlich von Jahresbeträgen sprechen, die Erklärung behandelt schließlich auch das gesamte Jahr)

                Dazu natürlich auch noch die Entfernungspauschale bei dem neuen Job.

                Und wie schon von holzgoe geschrieben musst du insgesamt mit den Werbungskosten (=2. Seite der Anlage N) über 1000 Euro kommen, sonst bringt es nichts.


                @L. E. Fant und FIGUL: Was soll denn das?
                Warum lasst ihr Laien so auflaufen? (das hier ist ausdrücklich ein Anwender- und Laienforum)
                Eine kleine Anmerkung, dass es vom Finanzamt keine Erstattung von Kosten gibt, sondern nur eine Steuerfreistellung der entsprechenden Erträge, hätte doch auch gereicht. Die TE hat die Kritik wahrscheinlich gar nicht verstanden (hat sich aber zum Glück nicht vergraulen lassen).

                Stefan
                Zuletzt geändert von reckoner; 16.01.2014, 14:16.
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Einkommenssteuererklärung - BAB und Fahrtkosten

                  Vielen lieben Dank reckoner!

                  So schnell lass ich mich auch net vergraueln... ^^ Sowas kommt in Foren leider immer wieder mal vor...

                  Aber deine Antwort hat mir sehr geholfen!

                  Ja, beim BAB war ein Fahrzuschuss dabei...

                  Aber du hast geschrieben 6x62 - 18...

                  Müsste ich denn nicht (6x62 = 372) - (6x 18) = 108 € Gesamtbetrag = 264 € angeben? oO Oder wird der BAB-Betrag nur einmal angesetzt?

                  Und es handelt sich bei meinem Ticket und dem BAB um Bezüge vom Januar 2013 bis zum Juni 2013

                  Vom August 2013 bis Dezember 2013 hatte mein Monatsticket nur noch ca. 56 € gekostet. Und BAB habe ich dann nicht mehr bekommen... Also müsste ich dann bei dem zweiten Arbeitgeber eintragen als Gesamtbetrag 280 €, oder?

                  Ingesamt würde ich dann auf einen Betrag für Fahrtkosten als Werbungskosten von 544 € kommen, wenn ich das richtig verstanden habe...

                  Damit komm ich nicht über die 1000 € Pauschbetrag und sollte es somit lieber nicht in meiner Steuererklärung angeben?

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                    #10
                    AW: Einkommenssteuererklärung - BAB und Fahrtkosten

                    Hallo Vermouth,

                    wenn du unter 1000 Euro bleibst, kannst du dir die Mühe sparen alles zusammenzutragen.
                    In deinem Steuerbescheid würde dann sinngemäß stehen, anstelle der erklärten Werbungskosten wurde der höhere Werbungskosten Pauschbetrag von 1000 Euro angesetzt.

                    Tschüß

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Einkommenssteuererklärung - BAB und Fahrtkosten

                      Ok, vielen Dank!

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                        #12
                        AW: Einkommenssteuererklärung - BAB und Fahrtkosten

                        Hallo Vermouth,

                        um es trotzdem noch zu beantworten: Du addierst ALLE Monatstickets des betreffenden Jahres (nur die während der Ausbildung), und davon ziehst du ALLE BAB-Beträge ab. Das Ergebnis kannst du absetzen kannst.

                        Ich hatte meinen ersten Post ja auch noch editiert, da ich - und neysee auch - nur geraten hatte, ob es sich um monatliche oder aufsummierte Beträge gehandelt hat (aber OK, 18 Euro für das ganze Halbjahr hätte mir eigentlich komisch vorkommen müssen;-).


                        >>>Damit komm ich nicht über die 1000 € Pauschbetrag und sollte es somit lieber nicht in meiner Steuererklärung angeben?

                        Es gibt keinen Nachteil, es trotzdem anzugeben.

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #13
                          AW: Einkommenssteuererklärung - BAB und Fahrtkosten

                          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                          Was soll denn das?
                          Warum lasst ihr Laien so auflaufen? (das hier ist ausdrücklich ein Anwender- und Laienforum)
                          Gut. Es ist natürlich auch ein Softwareforum.

                          Ich finds aber auch nicht selbverständlich, dass jeder BAB versteht.

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