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Kinderfreibetrag

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    Kinderfreibetrag

    Da meine Töchter bei uns wohnten und der vater keinen Unterhalt zahlte, war bei meinem Mann der volle Freibetrag für beide Töchter eingetragen. Im März ist die eine Tochter zum Vater gezogen. Seit April zahle ich Unterhalt für die Tochter. Bis Juli wurde das Kindergeld noch an mich ausgezahlt. Dies habe ich aber weitergeleitet. Da der vater kein Einkommen erzielt, könnte der Freibetrag bei uns bleiben. Wie gebe ich das alles an?? Kindergeld, Unterhalt....
    Danke

    #2
    AW: Kinderfreibetrag

    Hallo trulliland,

    wenn du die Anlage Kind ausfüllst wird jeweils der Anspruch eingetragen also bei Eltern hälftiger Anspruch für die Mutter und hälftiger Freibetrag falls der berücksichtigt wird, oft ist das Kindergeld günstiger.
    Unterhaltszahlungen kommen in die Anlage Unterhalt.

    Tschüß

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      #3
      AW: Kinderfreibetrag

      Die Antwort macht mich noch nicht ganz froh. Das Kindergeld floss zB. noch an mich, obwohl ich keinen Anspruch mehr hatte. Der Freibetrag macht ja nur bei jemand Sinn der Einkommen hat.

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        #4
        AW: Kinderfreibetrag

        An wen das Kindergeld tatsächlich floss, spielt keine Rolle. Jedes Elternteil hat grds. den hälftigen Anspruch. Für die ersten drei Monate käme wohl Zeile 38 (Übertragung, da Unterhaltspflicht nicht zu mindestens 75 % erfüllt) in Betracht.

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          #5
          AW: Kinderfreibetrag

          Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
          Für die ersten drei Monate käme wohl Zeile 38 (Übertragung, da Unterhaltspflicht nicht zu mindestens 75 % erfüllt) in Betracht.
          Kommt in Betracht = Kann sein, kann aber auch nicht sein. Wenn der Vater wie angegeben kein Einkommen hat, liegt der Verdacht, dass er mangels Leistungsfähigkeit nicht zahlen kann, nicht fern.

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            #6
            AW: Kinderfreibetrag

            So ganz leuchtet mir das nicht ein. Er bekommt das Kindergeld und den Unterhalt und ich bekomme nur den halben Freibetrag, obwohl er nichts arbeitet. Ist das so?

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              #7
              AW: Kinderfreibetrag

              Hallo,

              wer das Kindergeld bekommt ist nicht von Interesse. Beide Eltern bekommen grundsätzlich eine halben Kinderfreibetrag. Eine andere Verteilung kann nur durch ein Antrag stattfinden.
              Sie sollten die Sprechstunde des FA nutzen. Das FA möchte eine Begründung für die Übertragung von Freibeträgen haben. Dort wird gesagt, was die haben möchten.
              Das so bei meinem FA. Ob das ein Sinn hat, ist eine andere Frage. Bei den meisten Leuten ist das KG besser als die Freibeträge.

              Gruß

              adamk.

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                #8
                AW: Kinderfreibetrag

                Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                Hallo trulliland,

                wenn du die Anlage Kind ausfüllst wird jeweils der Anspruch eingetragen also bei Eltern hälftiger Anspruch für die Mutter und hälftiger Freibetrag falls der berücksichtigt wird, oft ist das Kindergeld günstiger.
                Unterhaltszahlungen kommen in die Anlage Unterhalt.

                Tschüß
                Unterhaltszahlungen für ein Kind i.S.d. §32 EStG sind steuerlich nicht abzugsfähig.
                Mfg

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