Hallo,
habe eine kurze Frage zum Thema Außendienst.
Habe seit wenigen Monaten einen zur Priv. Nutzung freigegebenen Firmenwagen mit dem ich regelmäßig zwei weitere Betriebe aufsuche ( nachfolgend B & C genannt ),
mein Einstellungsort ist allerdings Betrieb A. Wenn ich jetzt angenommen Pro Jahr am Ort B & C 100 Tage verbringe, würde ich entsprechend Verpflegungsgeld bekommen. Da ich aber an diesen Tagen Ort A nicht aufgesucht habe, schreibe ich mir dann trotzdem die Werbungskosten - Sprich pendlerpauschale - für Ort A auf?
Bespiel: Ich schreibe Regelmäßige Arbeitsstätte 250 Tage Ort A und Separat dazu verpflegungsgeld auf.
Oder ziehe ich mir 100 Tage bei der Entfernungspauschale ab weil ich ja rein Theoretisch nicht an Ort A war?
habe eine kurze Frage zum Thema Außendienst.
Habe seit wenigen Monaten einen zur Priv. Nutzung freigegebenen Firmenwagen mit dem ich regelmäßig zwei weitere Betriebe aufsuche ( nachfolgend B & C genannt ),
mein Einstellungsort ist allerdings Betrieb A. Wenn ich jetzt angenommen Pro Jahr am Ort B & C 100 Tage verbringe, würde ich entsprechend Verpflegungsgeld bekommen. Da ich aber an diesen Tagen Ort A nicht aufgesucht habe, schreibe ich mir dann trotzdem die Werbungskosten - Sprich pendlerpauschale - für Ort A auf?
Bespiel: Ich schreibe Regelmäßige Arbeitsstätte 250 Tage Ort A und Separat dazu verpflegungsgeld auf.
Oder ziehe ich mir 100 Tage bei der Entfernungspauschale ab weil ich ja rein Theoretisch nicht an Ort A war?
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