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    Außendienst

    Hallo,

    habe eine kurze Frage zum Thema Außendienst.
    Habe seit wenigen Monaten einen zur Priv. Nutzung freigegebenen Firmenwagen mit dem ich regelmäßig zwei weitere Betriebe aufsuche ( nachfolgend B & C genannt ),
    mein Einstellungsort ist allerdings Betrieb A. Wenn ich jetzt angenommen Pro Jahr am Ort B & C 100 Tage verbringe, würde ich entsprechend Verpflegungsgeld bekommen. Da ich aber an diesen Tagen Ort A nicht aufgesucht habe, schreibe ich mir dann trotzdem die Werbungskosten - Sprich pendlerpauschale - für Ort A auf?

    Bespiel: Ich schreibe Regelmäßige Arbeitsstätte 250 Tage Ort A und Separat dazu verpflegungsgeld auf.
    Oder ziehe ich mir 100 Tage bei der Entfernungspauschale ab weil ich ja rein Theoretisch nicht an Ort A war?

    #2
    AW: Außendienst

    natülich müssen sie die 100 Tage abziehen. Es heißt ja "aufgesucht an XX Tagen..."

    Entfernungspauschale gibt es bei Firmenwagen aber eh nur, wenn sie neben den 1 % auch die km jeden Monat versteuern.

    Kommentar


      #3
      AW: Außendienst

      Hallo,

      die Entfernungspauschale gibt es natürlich nur, wenn du die regelmäßige Arbeitsstelle auch aufgesucht hast.


      >>>weil ich ja rein Theoretisch nicht an Ort A war?

      Nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch und real, und darauf kommt es an.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        AW: Außendienst

        Okay, dankeschön.

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