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Fehlermeldung bei Anlage K

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    Fehlermeldung bei Anlage K

    Hallo liebe Forumsgemeinde,

    bei der Plausibilitätskontrolle meiner gerade erstellten Einkommenssteuererklärung für 2013 bekomme ich für Anlage K ständig eine Fehlermeldung. Folgend erst einmal meine Details...

    verheiratet, zusammen lebend, gemeinsame Veranlagung, 2 gemeinsame (für beide Elternteile) leibliche Kinder.

    Bei beiden Anlagen K gebe ich unter Zeile 10 für beide Teile (steuerpflichtige Person und Ehefrau) bei Kindschaftsverhältnis leibliches Kind ein, das Programm möchte aber zwingend auch ein "Kindschaftsverhältnis zu anderen Personen" ausgefüllt haben. Trage ich dort nichts ein (weil es ja kein anderes Verhältnis gibt, sind ja beides unsere Kinder und leben seit Geburt (vor mehreren Jahren) bei uns im Haushalt) bekomme ich folgende Fehlermeldung:

    Die Angaben zum Kindschaftsverhältnis sind unvollständig.

    Das Programm läßt mich weder ausdrucken noch übermitteln aus diesem Grund. Was kann ich da nun tun?

    Es grüßt,
    Sera :-)

    #2
    AW: Fehlermeldung bei Anlage K

    Wurde in den Zeilen 11-14 IRGENDETWAS eingetragen oder angekreuzt ? Oder in den Zeilen 38-49 oder 52 oder 62-63 oder 66-67 oder 70 oder 72-73 oder 74 ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Fehlermeldung bei Anlage K

      Also lediglich bei Zeile 38 habe ich ein Kreuz gesetzt, wegen des Kinderfreibetrages, ansonsten ist alles leer.

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        #4
        AW: Fehlermeldung bei Anlage K

        Der Eintrag in Zeile 38 setzt ein Kindschaftsverhältnis zu weitere3n Personen voraus, daher der Fehler...,
        Kreuz entfernen, dann läuft es
        den vollen Freibetrag gibt es auch so

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          #5
          AW: Fehlermeldung bei Anlage K

          Außerdem kommt der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, seiner Unterhaltsverpflichtung in der Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes nach (§ 1606 Abs. 3 BGB), so dass bei unterstellter Hausmann- oder Hausfrautätigkeit doch eine Unterhaltsverpflichtung besteht und der auch nachgekommen wird.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Fehlermeldung bei Anlage K

            Hallo,
            ich habe ein ähnliches Problem bzw. eine ähnliche Fehlermeldung bei Anlage K:

            AHW Abbruch-Hinweise
            Anlage Kind: Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, z.B. Zeiträume oder Höhe
            des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.
            EHW Elster-/Steubel-Hinweise
            Für das am 19.01.2003 geborene Kind wurde anhand der Angaben ein halber Kinderfreibetrag
            berücksichtigt.
            Kinderbetreuungskosten ( 19.01.2003 ) konnten nicht berücksichtigt werden.
            Für das am 19.01.2003 geborene Kind wurden Gesamtaufwendungen der Eltern für
            Kinderbetreuungskosten angegeben. Der Abzug von Kinderbetreuungskosten ist nur für die von der
            steuerpflichtigen Person selbst getragenen Aufwendungen möglich, es wurden jedoch keine Angaben zu
            den selbst getragenen Aufwendungen getätigt.

            Meine allgemeinen Angaben: alleinerziehend, 2 Kinder, Vater eines der Kinder unbekannt.

            Weiß jemand was ich tun kann?

            Danke
            martinam

            Kommentar


              #7
              AW: Fehlermeldung bei Anlage K

              Zitat von martinam Beitrag anzeigen
              Meine allgemeinen Angaben: alleinerziehend, 2 Kinder, Vater eines der Kinder unbekannt.
              Und Du? Bist Du die Mutter oder der Vater? Was heißt _eines der Kinder_. Die Fehlermeldungen sprechen ja eindeutig von dem Kind das am 19.01.2003 geboren ist.

              Welche Steuererklärung machst Du? 2013? Welche Eintragungen hast Du in der Anlage Kind für das am 19.01.2003 geborene Kind gemacht? Was hast Du in Zeile 70 eingetragen (2012: Zeile 69) ?

              Kommentar


                #8
                AW: Fehlermeldung bei Anlage K

                Sorry, ich bin die Mutter.
                Und neu bei Elster und verzweifelt:-(

                Ich mache die Steuer für 2012.

                Im oberen Teil der Fehlermeldung, unter Abbruchhinweise, steht nur "Anlage Kind", da ist mir nicht klar, welches gemeint ist, aber wahrscheinlich auch das am 19.1.03 geborene, eben ohne Vater.



                In Zeile 10 habe ich bei Verwandtschaftsverhältnis "keine weiteren" geschrieben.

                In Zeile 69 hab ich nichts eingetragen, die Kinderbetreuungskosten (Hort) habe ich in Zeile 67 geschrieben.


                Danke schon mal
                Martina

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                  #9
                  AW: Fehlermeldung bei Anlage K

                  So, ich habs mal ausprobiert. Die Zeile 69 muss auf alle Fälle ausgefüllt werden, denn in Zeile 67 stehen ja die G e s a m t aufwendungen beider Eltern. Das hilft dann schon mal, was diesen Punkt betrifft.

                  Ansonsten hab ich das Kreuz in Zeile 39 gesetzt. Und das scheint zu passen. Die Steuerberechnung wird durchgeführt. In meinem Beispielfall wird der Kinderfreibetrag voll angesetzt und das volle Kindergeld dagegengerechnet.

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                    #10
                    AW: Fehlermeldung bei Anlage K

                    Super, es stimmt noch nicht ganz, aber die Fehlermeldungen sind auf jeden Fall weniger geworden:
                    Zeile 69 habe ich ergänzt, ebenso das Kreuzchen in Zeile 39.
                    Damit sind die Elster-/Steubel Hinweise verschwunden.

                    Was leider noch gemeldet wird ist der Abbruch Hinweis

                    AHW Abbruch-Hinweise
                    Anlage Kind: Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, z.B. Zeiträume oder Höhe
                    des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.

                    Weiß da jemand noch einen Tipp?

                    Danke
                    Martina

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Fehlermeldung bei Anlage K

                      Zitat von martinam Beitrag anzeigen
                      Super, es stimmt noch nicht ganz, aber die Fehlermeldungen sind auf jeden Fall weniger geworden
                      Na hurra!

                      Wieviel Kindergeld hast Du denn eingetragen?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Fehlermeldung bei Anlage K

                        2208,00 € also 184 / Monat

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Fehlermeldung bei Anlage K

                          Hallo martinam,

                          wenn du nur 1104 Euro einträgst, verschwindet dann der Fehler ?
                          Es wird der Anspruch eingetragen, die andere Hälfte hat der leibliche Vater des Kindes Anspruch darauf.

                          Tschüß

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Fehlermeldung bei Anlage K

                            HAllo Holzgoe,

                            nein, erstens: es ändert sich nichts, auch wenn ich 1104 € eintrage. Und es gibt keinen Vater, jedenfalls auf dem Papier, d.h. ich habe bei "Kindschaftsverhältnis zu anderen Personen " ZEile 10 "keine weiteren" und den Zeitraum 01.01. bis 31.12. eingetragen.

                            Gibt's noch einen Tip?

                            DAnke
                            Martina

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                              #15
                              AW: Fehlermeldung bei Anlage K

                              aber biologisch gibt es meist einen Vater. Wenn dieser nicht verstorben ist, oder im Ausland lebt, hat er Anspruch auf das halbe Kindergeld, auch wenn er nichts davon weiß. Da die Zeile 10 ein Textfeld ist, erkennt die Maschine nicht, dass "keine weiteren" kein Name ist.

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