Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verbraucherzentrale Altersvorsorgeberatung...

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Verbraucherzentrale Altersvorsorgeberatung...

    Hallo.
    Wo schreibe ich die 90 € genau hin ? Ich bin Arbeitnehmer, arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma, bekomme neben meinem steuerpflichtigen Bruttolohn noch steuerfrei netto ( 2012 waren es exakt 6659 € ), habe eine BAV, Riesterrente, nix weiter. Dachte so einfache Sachen kann ich auch mit Elster machen. Habe mir so ein Software-Zertifikat geholt um meine Steuererklärung gleich online zu versenden. Muss sicher den Beleg von der Verbraucherzentrale einreichen...... ? Gibts noch was , was man falsch machen kann ? Ach das von Riester bekommt das FA elektronisch ? Ist richtig ?


    LG und danke

    #2
    AW: Verbraucherzentrale Altersvorsorgeberatung...

    Als was möchtest du die 90 Euro Beratung denn absetzen? Ich sehe da nämlich keinerlei Ansatzpunkt.

    Kommentar


      #3
      AW: Verbraucherzentrale Altersvorsorgeberatung...

      Apropos, auch wenn das FA die Riesterdaten elektronisch kriegt, beantragt müssen Zulage und Sonderausgabenabzug immer noch selbst.

      Kommentar


        #4
        AW: Verbraucherzentrale Altersvorsorgeberatung...

        Oh, danke für die schnelle Antwort. Ich weiß nicht, dachte bzw. glaubte gehört zu haben das man sowas von der Steuer absetzen kann ? Schliesslich ist die Verbraucherzentrale eine Stiftung. Natürlich habe ich die Beratung in erster Linie nicht gemacht um Steuern zu sparen. Der Berater gab mir aber eine Quittung mit dem Hinweis " für die Steuererklärung ". Wenn dem nicht so ist, auch gut.

        Ich weiß das ich mich um Riester selber kümmern muss, Zulagen usw. Nur habe ich noch 2012 ein schreiben bekommen, wo drin stand was ich bezahlt habe. Das war jedes Jahr im Februar, danach habe ich dann auch die Erklärung abgegeben. Letztes Jahr habe ich ewig gewartet, einmal angerufen, bis man mir im Mai erklärt hat das der Beleg fürs FA nicht mehr an mich sondern gleich elektronisch ans FA gesendet wird. Das war zeit die ich unnütz vertan habe.

        Kommentar


          #5
          AW: Verbraucherzentrale Altersvorsorgeberatung...

          Zunächst ist es wie gesagt richtig, die Riesterbeiträge kriegt das FA elektronisch mitgeteilt. Der Hinweis mit dem Antrag auf Sonderausgabenabzug über Ausfüllen der Anlage AV war vorsorglicher Hinweis betreffs der Frage, was man alles falsch machen kann.

          Zum Absetzen der 90 Euro sehe ich immer wenig Ansatzpunkte, auch wenn das Nein sehr kurz war und die Sachlage komplexer ist. Selbst wenn man annimmt, dass die Verbraucherzentrale gemeinnützig ist, war es ja keine Spende.

          Nun sind Rentenberatungskosten zwar im Prinzip Werbungskosten zum Rentenbezug (auch wenn der Rentenbezug erst später stattfindet). Aber die Maßstäbe sind da streng (vgl. z.B. BMF-Schreiben vom 16.10.97, BStBl. 1998 I S. 126), ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit Vermögensbildung muss ausgeschlossen sein. Kostenpflichtige Rentenberatung z.B. zur Kontenklärung bei der gesetzlichen Rentenversicherung wäre somit absetzbar, Beratung zu privaten Renten- und Lebensversicherungen mit Kapitalwahlrecht oder Kündigungsmöglichkeit ausdrücklich nicht, Beratung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung wäre wieder absetzbar.

          Sprich: Altersvorsorgeberatung ist für mich viel zu allgemein, als dass es für mich absetzbar wäre. Als einziges privates Altersvorsorgeprodukt, das den Ansprüchen des BMF an fehlender Einsatzfähigkeit zur Vermögensbildung genügen dürfte, sehe ich die nicht künd- oder kapitalisierbare Rürupversicherung, aber da müsste sich dann die Beratung rein ausschließlich hierauf beziehen und keine anderen Produkte mit abdecken.

          Kommentar


            #6
            AW: Verbraucherzentrale Altersvorsorgeberatung...

            Danke für diese ausführliche Erklärung , dann kümmere ich mich um wichtigere Sachen. Oder im Zweifel trage ich die Ausgabe im Werbungskosten zum Rentenbezug ein, da kann man mir doch nicht ans Bein pinkeln ? Wo genau wäre das dann ? Will das unter Umständen morgen fertig machen, wenn dann endlich die Lohnsteuerbescheinigung für 2013 kommt.
            Zuletzt geändert von moisi; 18.01.2014, 00:02.

            Kommentar

            Lädt...
            X