Zitat von Valarmor
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Keine Ankündigung bisher.
Anlage Vorsorgeaufwand --> Zahnzusatzversicherung
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AW: Anlage Vorsorgeaufwand --> Zahnzusatzversicherung
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AW: Anlage Vorsorgeaufwand --> Zahnzusatzversicherung
Aber dass es gleich sooo hart ist.... ;-)
Vielen Dank für ihre Antwort!
Wenn ich das auf bürgerdeutsch übersetze, heißt das, das ein Normalverdiener also seine freiwilligen Beiträge zur "Gesunderhaltung" in der Regel nicht absetzen kann, richtig?
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AW: Anlage Vorsorgeaufwand --> Zahnzusatzversicherung
Das Leben ist hart. Sonstige Vorsorgeaufwendungen bei einem einzeln veranlagten Arbeitnehmer (wo der AG die Hälfte der KV trägt und daher bei der Frage nach steuerfreien Beiträgen zur KV Ja angekreuzt wurde): max. 1900 Euro,
AN-Beitrag zur KrankenV/PflegeV (ohne freiwillige Zusatzvorsorge) jedoch unbegrenzt (KV um 4% gekürzt für den Krankengeldanspruch). Alles drüber wird gekappt.
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Anlage Vorsorgeaufwand --> Zahnzusatzversicherung
Hallo, ich habe herausgefunden, dass ich in Zeile 30 der o.g. Anlage diese Aufwendungen eintragen muss. Nur - es verändert sich rein gar nichts in der Steuerberechnung, die von Elsterformular angeboten wird. Selbst wenn ich 5000 Euro reinschreibe, ändert sich nichts. Egal welche Zahlen ich verändere, Verdienst etc...., alles was ich in Zeile 30 schreibe hat keinerlei Konsequenzen für die Steuerberechnung. Mache ich was falsch? Jemand eine Idee? Achso...bei meinem Bruder klappt das tadellos.
Danke fürs Lesen :-)Stichworte: -
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