Hallo,
mein Sohn, ausgelernter Mechaniker, war 2013 von Mai bis Oktober an 117 nahezu zusammen hängenden Tagen ins 62km entfernte Hauptgeschäft abgeordert worden. Er fuhr auf eigene Kosten mit dem eigenen Pkw fast täglich hin und her.
Muss er da nun bei der Steuererklärung Entfernungspauschale oder Auswärtstätigkeit eintragen? Bei Auswärtstätigkeit sind das auch 30ct/ km? Dort muss man den Betrag ja selbst eintragen.
Bei kurzer telefonischer Nachfrage beim Finanzamt sagte die Dame Auswärtstätigkeit sollte er eintragen, er vergaß aber zu sagen, dass es fast ein halbes Jahr war oder spielt das keine Rolle? Danach war und ist er immer noch ja wieder in der Filiale tätig.
Danke für eure Hilfe gleich mal,
Gruß, WebseHexe
mein Sohn, ausgelernter Mechaniker, war 2013 von Mai bis Oktober an 117 nahezu zusammen hängenden Tagen ins 62km entfernte Hauptgeschäft abgeordert worden. Er fuhr auf eigene Kosten mit dem eigenen Pkw fast täglich hin und her.
Muss er da nun bei der Steuererklärung Entfernungspauschale oder Auswärtstätigkeit eintragen? Bei Auswärtstätigkeit sind das auch 30ct/ km? Dort muss man den Betrag ja selbst eintragen.
Bei kurzer telefonischer Nachfrage beim Finanzamt sagte die Dame Auswärtstätigkeit sollte er eintragen, er vergaß aber zu sagen, dass es fast ein halbes Jahr war oder spielt das keine Rolle? Danach war und ist er immer noch ja wieder in der Filiale tätig.
Danke für eure Hilfe gleich mal,
Gruß, WebseHexe
Kommentar