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EÜR, zwei Steuernummern ?

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    EÜR, zwei Steuernummern ?

    Hallo,

    ich betreibe eine kleine PV-Anlage und habe dafür eine eigene Steuernummer
    bekommen.
    Die erforderlichen Daten meiner EÜR habe ich mit Hilfe einer Software ermittelt,
    die von Hand in das Elster Formular übertragen werden.
    Soweit alles klar, was ich nicht verstehe ist das man zweimal Steuernummer und Finanzamt angeben muss - unter "allgemeine Angaben" und "Angaben zum Betrieb."

    Muss ich unter "allgemeine Angaben" meine private Steuernummer
    und unter "Angaben zum Betrieb" meine Betriebs Steuernummer angeben
    oder kann ich erstere einfach weglassen?

    danke

    #2
    AW: EÜR, zwei Steuernummern ?

    Ja, so ist es - gib beide Steuernummer ein.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: EÜR, zwei Steuernummern ?

      Theoretisch könnte es sein, dass die Einkommensteuer unter einer anderen Steuererklärung zu machen ist als die EÜR. Wenn man mehrere Gewerbe hat muss man ja sowieso mehrere EÜR unter verschiedenen Steuernummern abgeben.

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        #4
        AW: EÜR, zwei Steuernummern ?

        am besten ist: alle Steuernummern weglassen!
        Soll doch das FA suchen, wem die EÜR gehört.. ;-)
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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          #5
          AW: EÜR, zwei Steuernummern ?

          Hallo, ähnliches Problem:
          Welche Steuernummer gebe ich bei Allgemeine Angaben ein?

          Problem: Die Anlage ist auf meine Schwester und mich gemeldet und sie hat ja ne andere Steuernummer als ich?

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            #6
            AW: EÜR, zwei Steuernummern ?

            Natürlich die Steuernummer der Personengesellschaft, die Ihr ja bekommen habt, nachdem Ihr Eure Gesellschaft zeitnah beim Finanzamt angemeldet habt.

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              #7
              AW: EÜR, zwei Steuernummern ?

              Also dann zweimal die Steuernummer angeben, also bei "Allgemeine Angaben" und "Angaben zum Betrieb"?
              Weil im ersten Post wird ja gesagt bei Allgemein die private Steuernummer angeben - nur hat ja meine Schwester eine andere als ich

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                #8
                AW: EÜR, zwei Steuernummern ?

                Es steht ja unter Allgemeine Angaben ganz genau, welche Steuernummer verlangt wird. Eine Einkommensteuererklärung wird von der GdbR nicht abgegeben.

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                  #9
                  AW: EÜR, zwei Steuernummern ?

                  Ich hab den Zusatz schon gelesen, aber da liegt ja mein Problem.
                  Bei 'Allgemein' steht dabei: 'die zu dieser EÜR gehörige EINKOMMEN-, Körperschaftssteuererklärung...."
                  Deshalb nochmal, ich muss ja meine Einkommensteuererklärung machen und meine Schwester auch, sie hat ja hierfür aber eine andere Steuernummer.
                  Oder kann ich hier einfach frei Entscheiden ob ich die Steuernummer der Einkommensteuererklärung oder der Körperschaftsteuererklärung verwende.

                  Wenn die Anlage also (gedanklich)
                  - nur auf mich läuft, gebe ich bei Allgemein die Steuernummer meiner Einkommenssteuererklärung an
                  - auf mich und meine Schwester läuft gebe ich bei Allgemein die Steuernummer der GbR an

                  Sorry aber ich kapier es echt nicht.

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                    #10
                    AW: EÜR, zwei Steuernummern ?

                    Wenn die Anlage auf dich und deine Schwester läuft, gibst du bei Allgemein die Steuernummer der GbR an, unter der ihr auch die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen einreicht.

                    Falls für den Betrieb keine abweichende Steuernummer vergeben wurde, übernimmst du diese auch für den Betrieb. Der Schalter dafür ist ganz rechts.

                    Eure persönliche Einkommensteuernummer hat da nichts verloren, die Einkünfte werden ja zunächst der GbR zugeordnet und mit dem Feststellungsbescheid verteilt.

                    In der Feststellungserklärung sind dann die persönlichen Einkommensteuernummern der Beteiligten anzugeben.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      AW: EÜR, zwei Steuernummern ?

                      OK, Danke für die Beantwortung dieser denke ich einfachen Frage

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