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EÜR 2013 - Fahrten mit Privat-PKW

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    EÜR 2013 - Fahrten mit Privat-PKW

    Für die betrieblichen Fahrten mit dem Privat-PKW (Anteil unter 10%) konnte man bisher in der EÜR problemlos die Zeile 54 verwenden. Dass war offenbar zu einfach, deshalb gibt es in der neuen EÜR 2013 diese Zeile nicht mehr.

    Wo kann man jetzt Fahrten zum Kunden (mit Privat-PKW) auf Basis der Kilometer-Pauschale eintragen?
    Die naheliegende Zeile 61 (Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge) verlangt in der Plausi aber zusätzlich Angaben in Zeile 88, also Einlagen im Sinne von §4 Abs. 4a EStG. Was soll das bedeuten, was trägt man da als Kleinunternehmer ein?

    Mit Zeile 60 (anstelle von 61) werden zwar keine Probleme gemeldet, dort werden allerdings tatsächliche(!) Fahrtkosten abgefragt, also sollte die Kilometer-Pauschale dort eigentlich nichts zu suchen haben...
    mfg. - Kent

    #2
    AW: EÜR 2013 - Fahrten mit Privat-PKW

    Ich würde schon sagen ganz klar Zeile 61. Und wenn das z.B 200 Euro sind, dann trägst du diese 200 Euro eben auch in der Zeile 88 ein, wenn er das unbedingt so haben will (Zeile 88 dürfte auf den Gewinn keine Auswirkungen haben).
    Mfg

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      #3
      AW: EÜR 2013 - Fahrten mit Privat-PKW

      Vielen Dank für diesen Vorschlag, so hatte ich es auch schon durchgespielt.
      Nur bin ich mir nicht sicher, was eine Verbuchung dieser sog. Einlagen evtl. für Konsequenzen haben könnte. Ich bin mit der Thematik Einlagen und Schuldzinsen (so eigentlich §4 Abs. 4a EStG) überhaupt nicht vertraut.

      Ergänzung: Ein Ausfüllen der EÜR Zeile 88 hätte dann wohl die Folge, dass zusätzlich die Anlage SZE (Schuldzinsen) auszufüllen wäre, weil dort dieser Wert aus Z88 als Übertrag verwendet wird.

      Deshalb war mir die frühere Zeile 54 deutlich sympathischer. Die Eingabehilfe formulierte dort eindeutig: "Aufwendungen für alle weiteren betrieblich veranlassten Fahrten (z. B. Fahrten mit dem privaten Kfz und mit öffentlichen Verkehrsmitteln".
      Zuletzt geändert von Kent; 19.01.2014, 14:16. Grund: Ergänzung
      mfg. - Kent

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        #4
        AW: EÜR 2013 - Fahrten mit Privat-PKW

        Entnahmen und Einlagen sind für einen Unternehmer, der seinen Gewinn nach § 4 Abs 3 EstG berechnet, eigentlich völlig irrelevant.

        Nur zur Ermittlung der abzugsfähigen Schuldzinsen, braucht man die Einlagen und Entnahmen, weil Schuldzinsen unter Umständen nicht voll abzugsfähig sind.
        Ich bin mit dieser Thematik auch nicht so vertraut.

        Und wenn du mit deinem privaten KFZ betriebliche Fahrten tätigst, dann müsste das ja eine Einlage sein.

        Ich würde daher in der Anlage SZE mal die Zeilen, die die Plausi anmeckert, ausfüllen und ggfs dann halt mit Null.

        Edit:
        ich habe grade mal einen Testfall (zeile 61 und 88) durchgerechnet, und da hat er die Anlage SZE nicht verlangt. hast du in deiner EÜR ggfs. Schuldzinsen erklärt?
        Zuletzt geändert von Elster-Tester; 19.01.2014, 17:02.
        Mfg

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          #5
          AW: EÜR 2013 - Fahrten mit Privat-PKW

          Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
          Ich würde daher in der Anlage SZE mal die Zeilen, die die Plausi anmeckert, ausfüllen und ggfs dann halt mit Null.
          Edit:
          ich habe grade mal einen Testfall (zeile 61 und 88) durchgerechnet, und da hat er die Anlage SZE nicht verlangt. hast du in deiner EÜR ggfs. Schuldzinsen erklärt?
          Nein, die Anlage SZE benötige ich nicht, ElFo hatte die auch nicht verlangt. Ich war nur bei meiner Recherche im Netz darüber gestolpert, dass die Zeile 88 EÜR dort verwendet wird.

          Ich werde jetzt also ganz unbekümmert die Kombination Zeile 61/88 nutzen. Nochmals vielen Dank für deine Bemühungen!
          mfg. - Kent

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