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Freibetrag eingetragen und nun Hilfe benötigt beim ausfüllen des Mantelbogens Kind?

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    Freibetrag eingetragen und nun Hilfe benötigt beim ausfüllen des Mantelbogens Kind?

    Hallo und Guten Tag ,

    Ich habe einmal eine Frage und zwar habe ich letztes Jahr den Behinderten Freibterag bei der Lohnsteuer direkt eintragen lassen.
    Nun ist es soweit und wollte das Elster Formular ausfüllen.
    Nun darf ich doch bei meiner Tochter nicht mehr ein kreuzchen setzen, das sie behindert ist und die Prozente, oder?
    Muss ich die Angaben komplett raus lassen? Sonst wird der Behinderten Pauchbetrag bei der Berechnung ja nochmal mit abgezogen und wäre dann ja doppelt, weil ich mir durch die Eintragung das schon zurück geholt habe.....

    Wie fülle ich also nun den Mantelbogen Kind aus? Muss ich es trotzdem alles nochmal mit angeben?

    Danke im voraus für die Antwort.

    #2
    AW: Freibetrag eingetragen und nun Hilfe benötigt beim ausfüllen des Mantelbogens Kin

    Du meinst den Lohnsteuerermäßigungsantrag richtig?
    Darauf hin, wurde dir in der ELSTAM-Datenbank ein Freibetrag eingetragen und es wurde weniger Lohnsteuer von deinem AG einbehalten.

    In der Einkommensteuererklärung musst du nun die entsprechenden tatsächlichen Aufwendungen wieder eintragen!. Hier: der Behindertenfreibetrag in der Steuererklärung.

    Machst du das nicht, musst du nun die zu wenig gezahlte Lohnsteuer wieder zurückzahlen!
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Freibetrag eingetragen und nun Hilfe benötigt beim ausfüllen des Mantelbogens Kin

      Die Lohnsteuer und das Ganze mit dem Lohnsteuerermäßigungsantrag ist eine EinkommensteuerVORAUSZAHLUNG, d.h. ist wird im VORHINEIN im Laufe des Jahres vorläufig sich angeschaut, was voraussichtlich herauskommen wird.

      Bei der Einkommensteuerveranlagung dann wird endgültig im NACHHINEIN spitz auf Knopf abgerechnet. Die einzige Verbindung zur Lohnsteuer besteht darin, dass die tatsächlich gezahlte Lohnsteuer angerechnet wird. Aus welchen Gründen die Lohnsteuer höher oder niedriger war, interessiert nicht die Bohne. Somit muss natürlich bei der Einkommensteuererklärung Alles vollständig erklärt werden, denn sonst "erklärst" Du ja, dass ihm tatsächlich gar kein Behindertenpauschbetrag zusteht ...
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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