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Anlagen Unterhalt 2013

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    Anlagen Unterhalt 2013

    Hallo, ich verzweifel bei Ausfuellen der Anlage Unterhalt. Mein erwachsenes Kind gehoert zu unserem Haushalt, hat keine Einkuenfte, gibt weder Kinderbetrag noch Kindergeld und wird von uns voll unterstuetzt. Koennen bei unserer Steuererklaerung also 8130 pauschal absetzen und muessen keine Zahlbelege einreichen. Meine Eintragungen: gehoert das ganze Jahr zu unserem Haushalt :ja . Anschrift des unterstuetzen Haushaltes : unsere Anschrift wie im Mantelbogen; Anzahl der im unterstuetzen Haushalt lebende Personen: drei, also meine Frau, unser kind und ich. Ich muss einen Betrag einsetzen, sonst gehts nicht weiter, also setze ich 8130 ein. Und jetzt popt der Hinweis auf: Bei Eintragungen in diesem Feld muessen Belege eingereicht werden! Vermutlich kommt dann bei mit Sicherheitszertifikat bei Uebertragen auch der Hinweis auf einzureichendr Belege, und erfahrungsgemaess wartet das Finanzamt dann auch mit der Bearbeitung, bis Belege eingereicht werden, das hatte ich schon mal mit Belegen...
    Ich muesste also irgendwie die Eintragung des Betrages vermeiden, aber wie??

    #2
    AW: Anlagen Unterhalt 2013

    Woraus schließt sich das, dass hier keine Belege eingereicht werden müssten?

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      #3
      AW: Anlagen Unterhalt 2013

      Das steht sogar in den Elster-Ausfuellhilfen. Wenn die unterstuetzte Person im Haushalt des Zahlenden lebt, geht das Finanzamt davonaus, dass der Hoechstbetrag von 8130 geleistet worden ist; die Zahlungen muessen nicht nachgewiesen werden...

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        #4
        AW: Anlagen Unterhalt 2013

        Hallo,

        habe die Anlage Unterhalt nach deinen Angaben nachgestellt. Bei mir popt nichts auf. Wird so akzeptiert.
        Zeile 36, 42, Kreuz
        Kreuz bei -keine weitere Person hat zum.. Kreuz bei - Einkünfte und Bezüge

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Anlagen Unterhalt 2013

          Hallo,
          wird denn die Eingabe eines Betrages verlangt? Das ist naemlich beimir nach wie vor bei mir verlangt..Und sobald ich einen Betrag eingebe, erscheint ganz unten der Hinweis "Bei Eingabe in diesem Feld sind Belege erforderlich".Habs grad noch mal probiert...

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            #6
            AW: Anlagen Unterhalt 2013

            Hat denn niemand eine Idee, was ich eventuell falsch gemacht habe?

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              #7
              AW: Anlagen Unterhalt 2013

              da sie die rechtlich zutreffende Schlussfolgerung gezogen haben (Ausnahmefall) missachten sie halt den Hinhweis. Absenden müsste ja trotzdem gehen.

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                #8
                AW: Anlagen Unterhalt 2013

                Hallo, das ist ja nicht das Problem, auch gerechnet wird ja korrekt. Mein Problem ist, dass ich ja Belege einreichen soll, die gar nicht erforderlich sind. Beim Uebersenden kommt der Hinweis, Belege werden nachgereicht ja/nein. Und aus Erfahrung mit anderen Nachweisen weiss ich, dass die Erklaerung eben erst bearbeitet wird, bis auch Belege eingereicht werden.
                Ueblicherweise hat man ja beu Unterstützung von beduerftigen Personen ja auch gar keine Zahlungsnachweise....
                Und wieso soll das eine Ausnahmefall sein, das erwachsende Kinder ohne Einkommen und Ausbildung , fuer die kein Kindergeld mehr gezahlt wird, noch zum eigenen Haushalt gehoeren, das ist ja bei Studenten z.b. eher der Regelfall....

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                  #9
                  AW: Anlagen Unterhalt 2013

                  In der Regel müssen Zahlungen nachgewiesen werden. Nur bei Personen im eigenen Haushalt nicht. Also ist das die Ausnahme. Ändern sie das Begleitschreiben handschriftlich.

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                    #10
                    AW: Anlagen Unterhalt 2013

                    ist doch im eigenen Haushalt! Und was fuer ein Begleitschreiben, seit 2 Jahren reiche ich die Steuererklärung mit Sicherheitszertifikat komplett papierlos ein...

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                      #11
                      AW: Anlagen Unterhalt 2013

                      In der Tat können bzw. müssen Sie für den sog. Naturalunterhalt keine Belege einreichen, ABER das FA muss natürlich die Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers überprüfen. Deshalb werden ja dessen Einkünfte, Bezüge und Vermögen hinterfragt. Und da soll es äußerst hilfreich sein, wenn man diese Bedürftigkeit nachweisen kann, zB. Kontoauszüge, eine beiliegende Erklärung des Empfängers usw...
                      mfg. - Kent

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                        #12
                        AW: Anlagen Unterhalt 2013

                        Aber darum gehts leider nicht, es wird ja nur beim eintragen das Pauschalbetrages vo 8130 nach belegen gefragt und nicht bei Einkuenften oder Vermoegen.
                        und ohne eintragen eines Betrages gehts nicht weiter.
                        M.e. duerfte, sobald man das kreuz setzt bei Zum eigenen Haushalt gehoerend, gar nicht na h einem Betrag gefragt werden...

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                          #13
                          AW: Anlagen Unterhalt 2013

                          Zitat von rogga Beitrag anzeigen
                          Aber darum gehts leider nicht, ...
                          doch, laut. Merkblatt "Einzureichende Belege zur Einkommensteuererklärung
                          ab dem Veranlagungszeitraum 2011" (auch im Web zu finden) sind bei Anlage Unterhalt einzureichen:
                          * Nachweise der Unterhaltsbedürftigkeit

                          Der Hinweis in ElFo scheint nicht optimal plaziert zu sein, an der Sache ändert sich aber nichts.
                          mfg. - Kent

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                            #14
                            AW: Anlagen Unterhalt 2013

                            Gut, also Nachweis der Beduerftigkeit.
                            Aber eben nicht Nachweis der Zahlungen!!!

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