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Fahrten für Krankengymnastik KIND absetzen

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    Fahrten für Krankengymnastik KIND absetzen

    Hallo zusammen,
    kann man eigentlich die ganzen Fahrten, die für Krankengymanstik, Krankenhaustermine usw. für sein Kind gemacht wurden (Kind <2 Jahre) irgendwo absetzen/angeben?

    Viele Grüße
    aj

    #2
    AW: Fahrten für Krankengymnastik KIND absetzen

    Vom Grundsatz her sind die Krankheitskosten, die Sie als außergewöhnliche Belastungen geltend machen können (für 2013: Hauptvordruck Seite 3 Zeile 67, weitere Infos in der Eingabehilfe von Elsterformular). Diese Kosten wirken sich steuerlich jedoch nur aus, wenn sie eine sogenannte aussergewöhnliche Belastung übersteigen. Die Höhe dieser aussergewöhnlichen Belastung ist abhängig von der Höhe Ihres Einkommens.

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      #3
      AW: Fahrten für Krankengymnastik KIND absetzen

      Soweit hatte ich mich auch schon informiert aber danke.
      Ich wusste nur nicht, ob diese "außergewöhnliche Belastung" und der Einkommenshöhe nur für mich wäre oder eben auch für die Kinder.
      Hätte ja sein können, dass das für Kinder (Familienangehörige, also nicht ICH selbst) anders läuft...
      aj

      Kommentar


        #4
        AW: Fahrten für Krankengymnastik KIND absetzen

        Läuft genauso. Aber WEIL Du ein Kind hast, ist die zumutbare Eigenbelastung niedriger. Einfach mal nach § 33 EStG googlen und dort die Tabelle ansehen.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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