Wo muß der Verlustvortrag aus privaten Veräußerungsgeschäften zum 31.12.2012 eingetragen werden um bei der Berechnung 2013 berücksichtigt zu werden?
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Verlustvortrag private Veräußerungsgeschäfte
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AW: Verlustvortrag private Veräußerungsgeschäfte
Hallo,
mit Elster geht das nicht.
Du kannst aber den Verlustvortrag von deinen aktuellen Veräußerungsgewinnen abziehen (max. bis auf Null) und Elster damit rechnen lassen, das entspricht dann voraussichtlich dem Bescheid - aber natürlich nicht so abgeben.
Noch eine Anmerkung: Ich hoffe dir ist klar, dass es gravierende Unterschiede zwischen den einzelnen Verlustvorträgen gibt. Damit will ich sagen, dass eine von dir vorgenommene Verrechnung u.U. nicht zulässig ist und das Finanzamt dann auf einen anderen Betrag kommen wird.
Um es genauer zu sagen, müsstest du mal sagen, um was für Verluste es sich gehandelt hat.
StefanZuletzt geändert von reckoner; 20.01.2014, 20:09.Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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