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Private Rentenversicherung und Brille als Sonderausgaben

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    Private Rentenversicherung und Brille als Sonderausgaben

    Hallo,
    ich bin 26 Jahre und befinde mich in Lohnsteuerklasse 1. Habe jetzt schon mehrfach gelesen, dass man die private Rentenversicherung einer Pensionskasse als Sonderausgaben bzw. als Vorsorgeaufwand absetzten kann. Wenn ich einen Betrag in Feld 51 oder 52 eintrage und die Vorprüfung laufen lasse ändert sich der auszuzahlende Betrag nicht im geringsten.



    Das gleiche Problem habe ich wenn ich den meinen Praxisanteil von verschriebenen Massagen und meine Brille absetzten möchte. Hier im Feld außergewöhnliche Belastungen.

    Der Betrag ändert sich auch hier nicht im geringsten.

    Habt ihr vielleicht einen Tipp?

    #2
    AW: Private Rentenversicherung und Brille als Sonderausgaben

    >>Habe jetzt schon mehrfach gelesen, dass man die private Rentenversicherung einer Pensionskasse als Sonderausgaben bzw. als Vorsorgeaufwand absetzten kann.

    So pauschal stimmt das nicht, es gibt unterschiedliche steuerliche Behandlungen abhängig von Vertragsart und -beginn, bis hin zu keinerlei steuerlicher Absetzbarkeit.

    >>Wenn ich einen Betrag in Feld 51 oder 52 eintrage und die Vorprüfung laufen lasse ändert sich der auszuzahlende Betrag nicht im geringsten.

    Dann ist wahrscheinlich der Höchstbetrag der sonstigen Vorsorgeaufwendungen bereits erreicht oder überschritten.


    >>Das gleiche Problem habe ich wenn ich den meinen Praxisanteil von verschriebenen Massagen und meine Brille absetzten möchte. Hier im Feld außergewöhnliche Belastungen.

    Für außergewöhnliche Belastungen muss erstmal die zumutbare Belastung überschritten werden. Deren Höhe richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen und kann z.B. bei Wikipedia nachgelesen werden.

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      #3
      AW: Private Rentenversicherung und Brille als Sonderausgaben

      Es gibt für die Vorsorgeaufwendungen Höchstbeträge von 1.900 €, die in der Regel schon durch die Krankenversicherung abgedeckt sind.

      Bei den außergewöhnlichen Belastungen gibt es eine zumutbare Eigenbelastung, die meist nicht überschritten wird.

      Bei der Pensionskasse stellt sich unabhängig davon aber die Frage, ob das nicht eine Riesterrente ist, wofür Du eine Zulage beantragen kannst und die ggf. in die Anlage AV gehört. Schaue mal in Deine unterlagen, ob da etwas Entsprechendes drinnen steht und Du z.B. eine Bescheinigung nach § 92 EStG hast UND Du den Anbieter zur Datenübermittlung ermächtigt hast.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Private Rentenversicherung und Brille als Sonderausgaben

        Hallo
        vielen Dank für deine schnelle Antwort.

        In Zeile 51/52 steht im Vermerk "Verträge die vor dem 01.05.2005" geschlossen wurden. meine Verträge sind aber danach geschlossen worden. Bin eben erst 26. Wo soll der denn sonst eingetragen werden?

        Liebe Grüße

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          #5
          AW: Private Rentenversicherung und Brille als Sonderausgaben

          @ Picard: bei der Pensionskasse handelt es sich nicht um eine Riester Rente. Der Betrag wurde vom alten Arbeitgeber und mir einmal im Jahr bezahlt. Die Riester Rente zahle ich monatlich

          Gruß

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            #6
            AW: Private Rentenversicherung und Brille als Sonderausgaben

            Seit 2005 werden nur noch Riester-, Rürup- und Eichelrente steuerlich gefördert.

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              #7
              AW: Private Rentenversicherung und Brille als Sonderausgaben

              Zitat von neysee Beitrag anzeigen
              Seit 2005 werden nur noch Riester-, Rürup- und Eichelrente steuerlich gefördert.
              ... weswegen nicht abziehbare Versicherungsbeiträge auch nicht mehr abgefragt werden müssen und auch nicht dummymäßig abgefragt werden. Würden sie abgefragt, würde man anschließend vermutlich fragen, wieso eine Eingabe keine Auswirkung hätte ;-)
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                #8
                AW: Private Rentenversicherung und Brille als Sonderausgaben

                Zitat von Jacky020899 Beitrag anzeigen
                @ Picard: bei der Pensionskasse handelt es sich nicht um eine Riester Rente. Der Betrag wurde vom alten Arbeitgeber und mir einmal im Jahr bezahlt. Die Riester Rente zahle ich monatlich

                Gruß
                Wenn es eine Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung war, wird die Arbeitgeberzahlung vermutlich schon steuerfrei gewesen sein (§ 3 Nr. 63 EStG) mit der Folge, dass ein Ansatz in der Steuererklärung eine Doppelbegünstigung darstellen würde.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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