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    Anlage KAP

    hab ein Problem bei der anlage KAP

    zeile 14 und 14a.

    sind das entweder / oder felder?

    also ich habe einen kapitalertrag von 66€ erwirtschaftet.
    habe ich in zeile 7 und 8 eingetragen.

    nun muss ich doch rein theoretisch in zeile 14 auch 66€ eintragen, so wie es auf der steuerbescheinigung draufsteht.
    da steht" in anspruch genommener Sparer Pauschbetrag." 66€.

    jetzt verstehe ich 14a nicht.
    in anspruch genommener sparer-Pauschbetrag, der auf die Anlage KAP ! nicht ! erklärten kapitalerträge entfällt.
    wie jetzt??? ich habe nur 66€ kapitalerträge. lasse ich dann 14a leer? nur wenn ich es leer lasse kann berechnet werden. wenn dort was drinsteht, zB der wert 0, dann geht keine berechnung.

    zeile 49und 50steht bei mir jeweils 0€ da nix abgeführt worden zu sein scheint. zumindest steht auf der steuerbescheinigung der lbs 0€ und so übernehem ich das doch auch.
    Zuletzt geändert von jerome; 18.02.2010, 12:48.

    #2
    AW: Anlage KAP

    einfach mal gar keine anlage KAP ausfuellen?
    bei 66 euro kapitalerträge, die zudem über den sparer pauschbetrag sowieso nicht versteuert wurden, wozu will man da was angeben? steuern die man nicht bezahlt hat, bekommt man auch nicht zurueck.

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      #3
      AW: Anlage KAP

      Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
      einfach mal gar keine anlage KAP ausfuellen?
      bei 66 euro kapitalerträge, die zudem über den sparer pauschbetrag sowieso nicht versteuert wurden, wozu will man da was angeben? steuern die man nicht bezahlt hat, bekommt man auch nicht zurueck.
      ich dachte ich muss das angeben.
      es steht doch immer da: "Kapitalerträge sind steuerpflichtig!"

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        #4
        AW: Anlage KAP

        wo steht das? ;-)

        mal im ernst, natuerlich sind kapitalerträge steuerpflichtig, aber es gibt eben einen freibetrag. genau dafuer stellt man ja bei der Bank einen freistellungsauftrag - damit man sich nicht erst hinterher die steuern wieder zurueck holen muss.

        anders ausgedrueckt: haettest du keinen freistellungsauftrag bei der bank, so haette diese fuer die 66 euro ertrag die steuern einbehalten bzw. abgefuehrt. DANN haettest du dir diese auf grund des geltenden freibetrages zuviel bezahlten steuern über die Anlage KAP zurückholen können...

        ergo nix bezahlt, nix zu holen, anlage KAP löschen.

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          #5
          AW: Anlage KAP

          ok. danke wenn das so ist

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            #6
            AW: Anlage KAP

            Hintergrund ist einfach ab 2009 die Abgeltungssteuer: Zinsen waren und sind natürlich einkommensteuerpflichtig und MUSSTEN bis 2008 in der Einkommensteuererklärung auch erklärt werden. Ab 2009 sind die Zinsen grundsätzlich durch die Abgeltungssteuer abgegolten und brauchen daher -grundsätzlich- in der Anlage KAP nicht mehr erklärt zu werden. Leider gibt es ein paar Fallkonstellationen, in denen die Zinserträge dann doch wieder in der Steuererklärung gebraucht werden (z.B. Spenden, außergewöhnliche Belastungen, Kirchensteuerpflicht ohne Kirchensteuereinbehalt durch die Bank, steuerpflichtige Zinserträge z.B. aus Ihrem Schweizer Nummernkonto ohne Abgeltungssteuerabzug durch die schweizer Bank etc. etc. etc.) oder es sinnvoll ist, diese zu erklären (z.B. Grenzsteuersatz liegt unter 25 %, ungeschickte Verteilung der Freistellungsaufträge etc.). Wenn Sie aber tatsächlich nur Zinserträge unter den Freibeträgen haben UND wegen Freistellungsaufträgen keine Abgeltungssteuer einbehalten bekommen haben, können Sie sich die Anlage KAP tatsächlich schenken wegen Sinnlosigkeit. :-)
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Anlage KAP

              jupp. liegt alles drunter. dann hätte ich mir den ganzen aufwand sparen können
              danke euch.

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