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Kleinunternehmer Einkommenssteuer

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    Kleinunternehmer Einkommenssteuer

    Liebes Elster-Forum!

    Zusammen mit einem Kollegen (beides Studenten) betreibe ich eine GbR mit einem Jahresumsatz < 17.500 EUR, wir machen von der Kleinunternehmerregelung gebrauch und weisen daher keine Umsatzsteuer aus.

    Ich beschäftige mich nun mit der Einkommenssteuererklärung für 2013.
    Sicher bin ich mir, dass wir statt dem EÜR Formular auch eine formlose Gewinnermittlung einreichen können, die unsere Einnahmen und Ausgaben gegenüber stellt.
    Privat nutze ich Elster schon seit ein paar Jahren, nun bin ich jedoch etwas durcheinander und hoffe Ihr könnt mir helfen

    Für die Steuererklärung reicht es also nun den Mantelbogen (den ich auch als "Privatmensch" immer ausfülle) mit meinen Daten zu füllen, dann Anlage G hinzuzufügen (und ausfüllen) und es dann online zu übertragen und die formlose EÜR "hinterher" per Post zu schicken?

    Unsere GbR ist an einem anderen Ort gemeldet als ich privat wohne (daher auch anderes FA). Ursprünglich dachte ich, dass ich eine "geschäftliche" Steuererklärung nur für unsere GbR machen muss und nach Rückmeldung vom FA über den Gewinn pro Person schließlich eine private Steuererklärung.
    Nun scheint es mir jedoch, dass ich insgesamt nur EINE Steuererklärung abgeben muss, in der ich alle meine Einnahmen (GbR, Werksstudent) angebe.
    Ich habe schon unzählige Threads gelesen, jedoch gibt es leider auch viele widersprüchliche Aussagen zu diesem Thema. Wir scheuen noch ein wenig den Steuerberater zwecks Kosten, da wir noch eine realtiv kleine GbR sind.

    Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen!

    Viele Grüße,
    Weeder

    #2
    AW: Kleinunternehmer Einkommenssteuer

    Nein!
    Gesonderte und einheitliche Festsellung an das FA der GbR.

    Bei der Einkommensteuer die Anlage G oder S mit dem Anteil aus der Feststellung beim eigenen FA abgeben.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Kleinunternehmer Einkommenssteuer

      Ah okay, dann ist das schon mal klar, danke
      Und bei der Feststellung für die GbR muss ich dann nichts außer der Gewinnermittlung schicken? Das habe ich letztes Jahr gemacht, woraufhin ich zwar vom FA den Steuerbescheid mit analogen Zahlen wie in meiner Gewinnermittlung erhielt, jedoch mit der Anmerkung, dass wir zukünftig "eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und die dazugehörenden Anlagen (ESt 1B, Anlage FB und Anlage F1" einreichen sollen.

      Kommentar


        #4
        AW: Kleinunternehmer Einkommenssteuer

        Privat:
        Einkommensteuererklärung:
        -Mantelbogen
        -Anlage G (anteilige Einkünfte auf der Zeile "Mitunternehmer")
        - Anlage Vorsorgeaufwand
        und ggfs andere Anlagen, wenn andere Einkünfte vorhanden sind (Anlage N?)

        GbR:
        - Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung und die Eigenheimzulage
        - Anlage FB - Angaben über die Feststellungsbeteiligten
        - Anlage FE 1 - Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen
        - Gewinnermittlung
        Mfg

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