Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verlustabzug für 3 Jahre geltend machen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Verlustabzug für 3 Jahre geltend machen?

    Hallo,

    2013 wurde für die Jahre 2008, 2009 und 2010 jeweils ein Verlustvortrag festgestellt.
    Wenn ich nun in Zeile 92 den Haken setzt, kommt der Gesamtbetrag bei der Steuererklärung 2013 zur Geltung?

    Danke für die Antworten..

    #2
    AW: Verlustabzug für 3 Jahre geltend machen?

    Hallo,

    was ist denn mit den Jahren 2011 und 2012?
    Damit würde nämlich zuerst verrechnet.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Verlustabzug für 3 Jahre geltend machen?

      Ab August 2011 habe ich gearbeitet. Habe aber erst 2012 erfahren, dass man für die Ausbildungszeit einen Antrag auf Verlustvortrag stellen kann. Die Angelegenheit zog sich dann bis Mitte 2013 hin.

      Kommentar


        #4
        AW: Verlustabzug für 3 Jahre geltend machen?

        Hallo,

        sorry, vielleicht habe ich etwas zu knapp gefragt, gemeint war, was mit den Steuererklärungen 2011 und 2012 ist.
        Mal grundsätzlich: Ein Verlustvortrag bedeutet immer, dass der Verlust EIN Jahr vorgetragen wird. Dort wird er dann entweder verrechnet, oder aber weiter vorgetragen (dazu muss man einen Antrag stellen, siehe Hauptvordruck ganz oben).

        Nun zu dir: Da du 2011 gearbeitet hast, dürfte der Verlustvortrag schon weitgehend aufgebraucht sein.
        Es ist häufig der Fall, dass sich ein Verlust durch Ausbildungskosten praktisch gar nicht auswirkt, weil gerade im ersten Jahr der Festanstellung relativ wenig verdient wird (Beispiel Student: Abschluß im Sommer, dann ab Oktober einen Job, mit den 3 Monaten liegt er aber noch unter dem Grundfreibetrag - ergo so oder so Null Steuern, Verlustvortrag aber aufgebraucht).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          AW: Verlustabzug für 3 Jahre geltend machen?

          Ich hatte meine Ausbildungskosten (Zweitausbildung ohne Einkommen) wie Fahrtkosten, Bücher usw. erst Ende 2012 für die Jahre 2008-2010 geltend gemacht, da zu dem Zeitpunkt ein Urteil veröffentlicht wurde. Anträge wurden zuerst abgelehnt, im Widerspruchsverfahren dann aber bewilligt. Bescheide wurden im Jahr 2013 dann erstellt. Bei der Steuererklärung 2013 müssten die anerkannten Beträge dann einfließen. Frage wäre jetzt, ob ich die Beträge auf die kommenden Jahre verteilen kann oder nicht.

          Kommentar


            #6
            AW: Verlustabzug für 3 Jahre geltend machen?

            Nochmal ganz deutlich zum Mitschreiben: Großer Quatsch ! Der zum 31.12.2010 festgestellte Verlust MUSS vom Gesamtbetrag der Einkünfte 2011 abgezogen werden bis auf 0 €. Der Einkommensteuerbescheid 2011 ist entsprechend zu ändern, selbst wenn die Steuer vorher 0 € war und bei 0 € bleibt. Bleibt dann noch etwas übrig, wird dieser verbleibende Verlust auf den 31.12.2011 festgestellt. Dieser wird dann zwingend vom Gesamtbetrag der Einkünfte 2012 bis auf 0 € abgezogen, der einkommensteuerbescheid 2012 entsprechend geändert. Nur wenn dann noch etwas übrig bleibt, wird dieser Verlust auf den 31.12.2012 festgestellt und steht für 2013 zur Verfügung. Auch wenn du es nicht hören willst, es ist so !!!
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              AW: Verlustabzug für 3 Jahre geltend machen?

              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
              Auch wenn du es nicht hören willst, es ist so !!!
              Endlich eine gute Erklärung, wenn ich die auch nicht im Ergebnis so hören wollte.
              Warum kann das Finanzamt nicht in den Bescheiden so klar und einfach schreiben?

              Danke an Picard777

              Kommentar


                #8
                AW: Verlustabzug für 3 Jahre geltend machen?

                @donnerwetter,

                "Warum kann das Finanzamt nicht in den Bescheiden so klar und einfach schreiben?"

                Weil es so im Gesetz steht. Mancher liest ja nicht mal die Erläuterungen im Bescheid, und Du verlangst Romane?
                Ein StB oder Rechtsanwalt möchte doch auch verdienen!
                Zuletzt geändert von stiller; 25.01.2014, 19:57. Grund: ein StB
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                Kommentar

                Lädt...
                X