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    Krankengeld eintragen

    Hallo zusammen, ich hoffe ich bekomme hier Hilfe zu meinem Problem.

    Ich habe in 2013 etwa 4 Monate Gehalt von meinem AG bekommen und war den Rest des Jahres Krank geschrieben. Erhalte somit Krankengeld.
    Nun dachte ich mir so, klar, brauche eine Bestätigung der Krankenkasse um zu sehen was genau ich nun von denen als Lohnersatzleistung bekommen habe.

    Aussage der KK: Da wird nichts mehr verschickt, das wird alles automatisch an das Finanzamt weitergeleitet. Ich soll nur die Zeiträume eintragen, die Beträge aber frei lassen....gut, versuch ich so....

    Nun lässt Elster das aber nicht zu und meckert das dort Einträge (Beträge) fehlen.
    ich kann also so nichts abschicken.

    Noch einmal rufe ich die KK an wo man mir diesmal das selbe sagt.
    Ich frage, dann könnte man mir doch zumindest den Tagesbruttobetrag nennen, damit ich mir dann selbst ausrechnen kann was ich da eintragen muss. Antwort: Sie "dürfen" diese Zahlen nicht mehr rausgeben, es wird alles an das Finanzamt elektronisch übermittelt.

    Ich bin nun ehrlich gesagt absolut Ratlos....wie krieg ich denn jetzt meine Steuererklärung über Elster durch?
    Und warum um Himmels willen darf die Krankenkasse mir mein Brutto nicht mitteilen?
    Das kann doch nur ein Witz sein.....

    Hat jemand ein ähnliches Problem und evtl. einen Tipp?

    Vielen Dank

    Kallemann266

    #2
    AW: Krankengeld eintragen

    Variante 1: Sie addieren einfach ihre erhaltenen Beträge (stimmt zwar nicht ganz, aber sie kriegen die Erklärung durch).

    Variante 2: Sie fragen beim FA nach (kann aber sein, dass das erst Ende Februar dort einsehbar ist)

    Allerdings finde ich auch einen Witz, dass die KK nicht informiert.

    Nachtrag: Bei meiner Frau kam die Info über das Krankengeld letztes Jahr auch erst Ende Februar, zu dem Zeitpunkt als die KK die Daten übermittelt hat.
    Zuletzt geändert von Kloebi; 24.01.2014, 12:34.

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      #3
      AW: Krankengeld eintragen

      Hallo Kallemann266,

      sicherlich werden alle Beiträge und Zahlungen elektronisch übermittelt, aber dem jeweiligen Versicherten wird nach meinem Kenntnisstand immer eine Bescheinigung übermittelt.
      Arbeitgeber übermitteln die Lohnsteuerbescheinigung schon lange elektronisch und trotzdem muss jeder Arbeitnehmer seine Bescheinigung in die Hand gedrückt bekommen.
      Ich bekommer immer eine Bescheinigung der Krankenkasse.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: Krankengeld eintragen

        Hallo,

        Die Übermittlungen sollen bis Ende Februar an das FA abgeschlossen sein.
        Egal AG, AA, KK.
        Dann wirst du auch die Bestätigung deiner KK erhalten

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Krankengeld eintragen

          Vielen Dank an alle für die Antworten.

          Nunja, also von meinem Arbeitgeber habe ich die Lohnsteuerbescheinigung bereits seit dem 4.01. Frage mich da schon wie die KK sich da so lange Zeit lassen darf,
          ich muss das ja keinem erzählen, je später man abgibt, desto länger dauert es.

          Ich werd nun erst mal die Nettobeträge eintragen und das im Anschreiben
          anmerken das ich von der KK keine Auskunft über das brutto bekommen habe.

          Mal schauen was passiert.

          Vielen Dank nochmal an alle...

          Kommentar


            #6
            AW: Krankengeld eintragen

            Die gesetzliche Übermittlungsfrist ist nun mal der 28.02, DESHALB darf die KK sich so lange Zeit lassen oder ist froh, dass sie bis dahin die ganzen Daten überhaupt schaffen kann.

            Habe gerade mal geschaut, aber diese Daten scheinen bei dem nun möglichen Belegabruf (noch) nicht dabei zu sein.

            In § 32b Abs. 3 EStG heißt es:

            Die Träger der Sozialleistungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1 haben die Daten über die im Kalenderjahr gewährten Leistungen sowie die Dauer des Leistungszeitraums für jeden Empfänger bis zum 28. Februar des Folgejahres nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch amtlich bestimmte Datenfernübertragung zu übermitteln, soweit die Leistungen nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b Absatz 1 Satz 2 Nummer 5) auszuweisen sind; § 41b Absatz 2 und § 22a Absatz 2 gelten entsprechend. Der Empfänger der Leistungen ist entsprechend zu informieren und auf die steuerliche Behandlung dieser Leistungen und seine Steuererklärungspflicht hinzuweisen. ...
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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