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Auswärtstätigkeiten

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    Auswärtstätigkeiten

    Hallo,
    die Mehraufwendungen für Verpflegung bei Auswärtstätigkeiten sind ja lt. Elster hilfe für höchstens 3 Monate. Wenn ich aber 6 Monate ansetze also 122 Arbeitstage * 6 Euro ausfülle errechnet es 732 Euro. Diese 732 Euro werden nacher bei der Steuerberechnung auch angesetzt und fließen in die Rechnung rein. Was heißt das jetzt? Der Sachbearbeiter rechnet das wieder raus oder was? Das ergibt doch irgendwie kein Sinn oder?

    Gruß
    ertkn

    #2
    AW: Auswärtstätigkeiten

    Gibt es schon. Es gibt ja Leute, die 72 Jahre als Außendienstler jeden Tag woanders sind. Die bekommen das natürlich dann auch 72 Jahre. Andere, die an einem Ort 72 Jahre auswärts tätig sind, bekommen nur die ersten drei Monate, so dass dieser dann auch nur drei Monate eintragen darf, da er sonst vom Finanzamt auf die Finger geklopft bekommt.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Auswärtstätigkeiten

      Es kommt darauf an, um welche Auswärtstätigkeit es sich handelt.

      https://www.google.de/search?q=3+Monats+frist+bei+auswärtstätigkeit
      Mfg

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