Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

keine Steuerberechnung - kein Ausschlussfall

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    keine Steuerberechnung - kein Ausschlussfall

    Ich habe meine Steuerdaten in das ElsterFormular (Version: 11.1.3, Revision: 3887 - neuester update) eingegeben. Die Plausibilitätsprüfung ergibt:"es wurden keine Fehler oder Hinweise festgestellt."

    Wenn ich versuche, die Berechnung der Höhe der zu zahlenden Steuer vorzunehmen erhalte ich die nachfolgende Fehlermeldung per PDF-Datei: Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
    eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.

    Bei mir liegt aus meiner Sicht kein "Ausschlussfall" vor, da keine der nachfolgenden Punkte zutrifft:

    * Betriebsveräußerung gemäß § 16 Absatz 4 EStG
    * Es werden auf der Anlage N bei den Wegen zwischen Wohn- und regelmäßiger Arbeitsstätte Angaben zu mehr als sechs Arbeitsstätten geltend gemacht.
    *Auf der Anlage R werden Angaben zu mehr als fünf gesetzlichen/privaten Renten gemacht.
    *Auf der Anlage R werden Angaben zu mehr als vier Altersvorsorgerenten gemacht.
    *Auf dem Hauptvordruck wird eine Postleitzahl im Ausland zusammen mit Daten zur Ehefrau und Zusammenveranlagung eingegeben.

    Was mache ich falsch??

    #2
    AW: keine Steuerberechnung - kein Ausschlussfall

    ist in Zeile 24 der Lohnsteuerbescheinigung ein Betrag enthalten?

    wenn ja, liegt es genau daran, denn hier gibt es derzeit wohl ein Problem, das hoffentlich mit dem nächsten Update behoben wird.

    Kommentar


      #3
      AW: keine Steuerberechnung - kein Ausschlussfall

      korrekt - in Zeile 24 muß ich lt. Lohnsteuerkarte einen Eintrag machen. Weißt Du, ob kurzfristig ein update geplant ist?

      Kommentar


        #4
        AW: keine Steuerberechnung - kein Ausschlussfall

        nein das weiss keiner so recht... in einem anderen thema wurde angedeutet, das fuer ende Februar bzw. KW 8 (also nächste Woche) evtl. die Version 11.2.0 erscheint.
        das wuerde mit dem lt. ElsterFormular-Homepage geplanten erscheinungstermin für das formular Lohnsteuerbescheinigung 2010 (fuer Arbeitgeber) am 23.02. wohl zusammenpassen...

        ggf. kannst Du rein um eine berechnung zu sehen, mal den betrag aus zeile 24 der lstb entfernen und diesen selbst von deinen beiträgen zur krankenkasse auf der anlage vorsorgeaufwand abziehen.

        Kommentar


          #5
          AW: keine Steuerberechnung - kein Ausschlussfall

          danke - habe den Betrag jetzt rausgenommen und die Berechnung funktioniert. Allerdings habe ich nicht ganz verstanden, an welcher Stelle des Formulars ich diesen Betrag abziehen soll. Bei mir habe ich keinen Möglichkeit, meinen Krankenkassenbeitrag einzugeben (bzw. zu kürzen). Hast Du eine Ahnung, wie stark sich das Feld 24 auf die Steuerlast auswirkt?

          Kommentar


            #6
            AW: keine Steuerberechnung - kein Ausschlussfall

            hast Du die Anlage Vorsorgeaufwand nicht ausgefuellt? da kommen die Versicherungsbeiträge rein...

            der steuerfreie arbeitgeberzuschuss zu KV/PV ist ja der betrag in zeile 24 der lohnsteuerbescheinigung.
            dem gegenueber stehen deine tatsaechlichen aufwendungen fuer die krankenversicherung/Pflegeversicherung.
            diese aufwendungen solltest du in der anlage vorsorgeaufwand zeile 14 und 15 eingetragen haben - hast du das nicht gemacht, verschenkst du vermutlich ordentlich was...

            der arbeitgeberzuschuss wird eben von deinen ausgaben wieder abgezogen, da er ja bereits steuerfrei ist, wenn du das für die berechnung sozusagen manuell machst, muesstest du ihn eben vom betrag in zeile 14 anlage vorsorgeaufwand abziehen.

            Kommentar


              #7
              AW: keine Steuerberechnung - kein Ausschlussfall

              danke, Falzo. Ich hatte tatsächlich vergessen, die KV- und PV-Beiträge in die Anlage V einzusetzen. Habe automatische Übertragung aus dem vorherjährigen ElsterFormular gemacht - da gab es aber diese Anlage V noch nicht. Danke für den Tipp - müßte Dich ja glatt daran beteiligen.

              Herzlichen Gruß

              KlausRudloff

              Kommentar


                #8
                AW: keine Steuerberechnung - kein Ausschlussfall

                passt schon, kannst ja 10 euro an eine gemeinnützige Organisation Deiner Wahl spenden (kannst Du nächstes Jahr sogar absetzen) ;-)

                Kommentar

                Lädt...
                X