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Anlage N - Angaben laut LSt-Bescheinigung werden nicht akzeptiert

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    Anlage N - Angaben laut LSt-Bescheinigung werden nicht akzeptiert

    Hallo Forumsmitglieder,

    Anlage N - Übernahme der Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung liefert Fehler im Plausicheck, wenn sie so eingegeben werden wie ausgewiesen.

    Einkünfte bzw. Angaben sind alle 0,00 EUR (in 3,4,5,6,17,18) - es sind nur Abgabewerte zur ges. KV / PV (25./26.) drin und in 29 eine Bemessungsgrundlage. Es werden Werte für 19 gefordert. Wird hier der Wert von 29 übernommen lt. Hilfetext, werden weitere auszufüllende Felder gefordert. Nehme ich die 0 Werte raus, gibt es ebenfalls Probleme.
    Hintergrund - es handelt sich um Abgaben aus einer betrieblichen Rentenversorgung, bei der direkt die Abgaben an KV/RV Beträgen geregelt sind und in einer LSt Bescheinigung ausgewiesen sind.

    Vielen Dank im Voraus für Euer/Ihr Wissen dazu,
    Dkrahmer

    #2
    AW: Anlage N - Angaben laut LSt-Bescheinigung werden nicht akzeptiert

    Wir müssten mal rausfinden was überhaupt richtig ist. Wenn in Nr. 29 eine Bemessungsgrundlage zu 8 steht dann muss ja ein Eintrag unter 8 sein. Dann darf auch 3 nicht Null sein.

    Warum hast Du überhaupt eine Lohnsteuerbescheinigung? Warum machst Du eine Einkommensteuererklärung?

    Wenn ich mir die Formulare anguck dann steh ich immer vor dem Problem welches Jahr ich aussuchen soll. Wahrscheinlich gibts da in dem Fall keine großen Unterschiede. Aber: um welches Jahr geht es denn?

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      #3
      AW: Anlage N - Angaben laut LSt-Bescheinigung werden nicht akzeptiert

      Hallo L.E.Fant,

      vielen Dank für Deine Hilfe zur Klärung.
      Also ich bin wieder die mit der verstorbenen Schwiegermutter - verstorben mit 84 im Nov 2013.
      Wir wurden aufgefordert für 2013 eine (abschließende) Steuererklärung zu machen.
      Etwaige Steuerschulden gehen zu Lasten der Erben (Mann und sein Bruder), Erstattungen ebenso. Es wird wohl letzteres. Ich halte mich die von einem StB gemachte Erklärung für 2012, aber der hat kein Programm mit Plausicheck verwendet. Daher z.B, auch die falsche Abteilung der FAs (meine vorherige Anfrage) oder jetzt auch dieses Thema. Bei Anlage N wurde nur der Kopf ausgefüllt,die Lohnsteuerbestätigung einfach beigefügt.

      ESt: Weil Einnahmen aus 3 Renten, Kapitalvermögen, Vermietung vorhanden sind, dagegen stehen außergewöhnliche Belastungen wg. hoher Pflegekosten im Heim, Komplettrenovierung in 2013 der ET Wohnung zur Vermietung (stand über 2 Jahre leer, durfte lt. Betreuungsgericht erst jetzt in 2013 vemietet werden)

      Sprich Anlagen R, KAP, V, Vorsorge UND
      Anlage N: Da ein Versorgungsbezug als Witwe aus der HVB Pensionskasse (Arbeitgeber Ehemann, verstorben vor 10 Jahren) war, wurde von dort immer eine Lohnsteuerbestätigung ausgestellt, die in Z. 3-6 0 ausweisen, ebenso in 17/18, dann Werte für 25 / 26 (KV/PV), dann 29 Bemessungsgrundlage, sowie 30 und 31.
      29/30/31 beziehen sich jedoch auf 8 und 9 - in denen nichts in der Bescheinigung steht. Nullwerte werden als Eingabe nicht akzeptiert. Ich hatte mir nun so beholfen, dass ich 29/30/31 frei gelassen habe -dann geht der Plausicheck, die Lohnsteuerbestätigung liegt ja bei und das FA kann seineSchlüsse daraus ziehen oder Nachhaken. Insofern hatte ich das Thema umgangen.

      Beim aktuellen Ausdruck ist mir aufgefallen, dass ja genau die beiden relevanten Beträge aus der Lohnsteuerbescheinigung auch in der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeilen 12 und 15 eingetragen werden und dort ja die Bescheinigung mit beigelegt werden kann. Insofern wäre Anlage N obsolet. Frage mich allerdings, warum der StB das letztes Jahr beigefügt hatte. Was meinst Du?


      Herzliche Grüße D.Krahmer
      Zuletzt geändert von Dkrahmer; 28.01.2014, 11:59. Grund: Neue Erkenntnis ergänzt

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