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Steuerberechnung der Fahrtkosten

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    Steuerberechnung der Fahrtkosten

    Guten Abend,

    ich habe gerade meine Steuererklärung durchgeführt und die Plausibilitätsprüfung hat keine Fehler gefunden.

    Nach der Prüfung habe ich die Berechnung durchgeführt. Meine Fahrtkosten werden aufgelistet allerdings nur im Bereich der Werbungskosten.

    Wenn ich in dem oberen Bereich schaue, dort wo die Summe der "Rückzahlung" aufgeführt ist wird dieser Betrag nicht erwähnt.

    Für mich sieht es so aus als wären meine Fahrtkosten nicht mit in die Steuerberechnung eingeflossen.

    Habt ihr eine Idee oder verstehe ich da etwas falsch.

    gruss
    Torsten

    #2
    AW: Steuerberechnung der Fahrtkosten

    Hallo,

    wenn die Fahrtkosten als Werbungskosten auftauchen, ist es korrekt. Wenn Sie z. B die Pendlerpauschale meinen. Eine 1:1 Erstattung gibt es nicht. Gebe Sie bei den Werbungskosten ein Betrag von z. B. 5000 € ein. Ihre Erstattung erhöht sich nicht um diesen Betrag. Um die Höhe der Erstattung zu berechnen, können sie 30% nehmen. Als 30% von 5000€. Googeln sie nach Grenzsteuersatz.

    Gruß

    adamk.

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      #3
      AW: Steuerberechnung der Fahrtkosten

      Hallo,

      Vielen Dank für diese Info, ich hatte tatsächlich mit 1:1 gerechnet (war wohl etwas zu viel erwartet). Wenn ich mit rund 30 Prozent rechne passt die Summe.

      gruss
      Torsten

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