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Pendlerpauschale???

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    Pendlerpauschale???

    Hat jemand von euch eine Ahnung wie ich die Fahrkosten steuerlich geltend machen
    kann?
    Das heist ich bin Linienbusfahrer und fahre morgens zum Depot Steige in Bus und
    komme abends erst wieder rein. Einige Kollegen von mir berechnen 60cent pro
    Kilometer von Wohnung zur Arbeit. Ich finde im Elster Programm so etwas aber nicht.
    Habe wie immer nur am Anfang die Arbeitstage und Kilometer hinterlegt, aber nur mit 30cent. Kann ich die anderen 30cent pro Kilometer als auswärtige Tätigkeit geltend
    machen?
    Das soll es schon seit 2008 geben diese Regelung. Wenn das so stimmt habe ich die
    Letzten 4 Jahre ordentlich Geld in Wind gesetzt.

    #2
    AW: Pendlerpauschale???

    Hallo,

    schau mal unter "Auswärtstätigkeiten", da kann man sogar gleich am Anfang ein Kreuzchen bei "keine regelmäßige Arbeitsstätte" machen.
    Ich bin mir aber nicht sicher, ob das bei dir überhaupt zutrifft, denn du beginnst und beendest deine Arbeit ja immer am gleichen Ort; ich würde das als regelmäßigen Arbeitsplatz ansehen.

    Und du musst dich entscheiden, entweder Enterfernungspauschale oder Auswärtstätigkeit, beides - je zur Hälfte - geht nicht.


    >>>Einige Kollegen von mir berechnen 60cent pro
    Kilometer von Wohnung zur Arbeit.

    Nein, 60 Cent sind falsch, es bleibt bei 30 Cent, aber für Hin- und Rückweg (das läuft zwar auf den selben Betrag hinaus, wäre aber falsch eingetragen, eine Pauschale von 60 Cent würde ziemlich sicher gekürzt).

    Und nochwas, die Auswärtstätigkeits-Fahrten MÜSSEN mit dem eigenen PKW erfolgt sein, bei Kollegen mitfahren geht nicht. Bei der Entfernungspauschale ist es hingegen völlig egal, wie man sich fortbewegt hat (auch zu Fuß wäre OK).

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Pendlerpauschale???

      Ich drücke mich mal anders aus oder erläutere mal unsere Depots. Hauptdepot M., dann 2. P. und 3. L.!
      Die Kollegen die das machen mit den 60 Cent sind zum Beispiel nur im Hauptdepot M.! Nehmen früh den Bus sind weg und kommen abends wieder. Begründung beim Finanzamt, man sei zwar gemeldet in der Firma fährt aber draußen irgendwo rum.
      Ich fahre täglich zum Nebendepot L. dort steht mein Auto und ich fahre im gesamten Kreisgebiet umher. Andere die täglich im Büro sitzen haben eine regelmäßige Arbeitsstätte. Wir als Busfahrer sind nur draußen. Toilette mhhh eventuell, mit Glück in der Pause.

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        #4
        AW: Pendlerpauschale???

        wenn der Bus täglich im Depot geholt wird, egal ob Haut- oder Nebendepot, ist dies m. E. die regelmäßige Arbeitsstätte. Wenn du dein FA vom Gegenteil überzeugen kannst, würde mich das wundern. Unabhängig davon kämen die Mehraufwendungen für Verplfegung für die Fahrtätigkleit in Betracht (soweit nicht steuerfrei ersetzt).

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          #5
          AW: Pendlerpauschale???

          Dann werde ich wohl verarscht. Muss ich bei denen mal nachhaken wie die das machen.

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            #6
            AW: Pendlerpauschale???

            Hallo,

            >>>Dann werde ich wohl verarscht. Muss ich bei denen mal nachhaken wie die das machen.

            Um es mal klar zu sagen: Maßgebend ist nicht, was irgendjemand anderes macht, sondern was erlaubt ist und was nicht. Ich kenne auch Leute die schwarz arbeiten, trotzdem werde ich mir daran kein Beispiel nehmen.

            Allein dass wieder von 60 Cent gesprochen wird zeigt mir, wie (un)qualifiziert die Aussage ist.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Pendlerpauschale???

              Hallo,

              hier dreht sich alles um Reisekosten. Also sind die Fahrten zur Arbeit als Reisekosten (Hin- und Rückweg) abzurechnen oder als Pendlerpauschale (nur Hinweg). Steuerlich sind das unterschiedliche Sachverhalte.
              Hinter der Argumentation des FA steht wohl die Annahme, das bei reinen Fahrtätigkeiten keine regelmäßige Arbeitsstätte vorliegt. Sie fahren den Linienbus in der Gegend. Ist aber meine Interpretation.
              Sie können die in der Zeile 50 den Weg zur Arbeit als Reisekosten eintragen. Also Arbeitstage*0,60ct*Entfernung zur Arbeit. Dazu aber einen kurzen Brief beilegen, wo sie Ihre Rechnung erklären. Das FA kann dann alles besser nachvollziehen. Oder den zuständigen Sachbearbeiter anrufen.

              Gruß

              adamk.

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                #8
                AW: Pendlerpauschale???

                Hallo adamk.,

                >>>Hinter der Argumentation des FA

                Wo argumentiert denn hier das Finanzamt?


                >>>steht wohl die Annahme, das bei reinen Fahrtätigkeiten keine regelmäßige Arbeitsstätte vorliegt.

                Also auch bei einem Gabelstaplerfahrer, oder wie?
                Ich gebe zu, dass ich die genaue Abgrenzung nicht kenne, wenn man aber immer den gleichen Start- und Endpunkt hat, dazu relativ regelmäßige Arbeitszeiten (nicht wie ein Trucker, der auch mal länger im Stau steht oder unerwartete Ladezeiten hat), dann würde ich den Busübergabepunkt als regelmäßigen Arbeitsplatz ansehen; wohlgemerkt, wir sprechen hier ja von Linienbusverkehr.


                >>> Also Arbeitstage*0,60ct*Entfernung zur Arbeit.

                Sorry, aber werden meine Beiträge hier nicht gelesen?
                Wenn jemand beispielsweise eine Auswärtstätigkeit mit dem Text "230 mal 25 km mal 0,60 Euro" einträgt, dann kann der Sachbearbeiter, soweit es ihm auffällt, die 60 Cent in 30 Cent ändern, sprich den Betrag halbieren. Richtig müsste es natürlich "230 mal 50 km mal 0,30 Euro" heißen.
                Aber klar, korrigiert man dann wieder via Einspruch, warum also gleich richtig eintragen?


                >>>Dazu aber einen kurzen Brief beilegen, wo sie Ihre Rechnung erklären.

                Wozu? Das Feld für die Beschreibung reicht doch völlig aus.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Pendlerpauschale???

                  Hallo,

                  Wozu einer Rechnung im Brief erklären?

                  Damit der Sachbearbeiter beim FA die Zahl im Feld nachvollziehen kann. Bei einer Summe kann ich dann sofort sehen, was nicht anerkannt wurde. Wenn ich mit dem Sachbearbeiter spreche, hilft es auch.

                  Das mit den 60 Cent, ist mein Fehler.

                  Als Fahrtätigkeiten meine ich z.B. Straßenbahnführern, Linienbusfahrern, Lokführern. Im Reisekostenbereich wird der Begriff verwendet.

                  Ich kann so Argumentieren:
                  Das Fahrzeug selbst ist keine regelmäßige Arbeitsstätte dar, weil es keine ortsfeste Einrichtung des Arbeitgebers ist. Das Busdepot ist auch keine Arbeitsstätte, da man dort nicht tätig wird. Was beim Gabelstaplerfahrer der Fall ist.

                  Jetzt kann man sich streiten, welchen Argumenten das FA folgen wird. Hier bräuchte man einen Rat vom Lohnsteuerhilfeverein oder Stb.

                  Gruß

                  adamk.

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                    #10
                    AW: Pendlerpauschale???

                    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                    >>>steht wohl die Annahme, das bei reinen Fahrtätigkeiten keine regelmäßige Arbeitsstätte vorliegt.

                    Also auch bei einem Gabelstaplerfahrer, oder wie?
                    Ein Gabelstaplerfahrer fährt seinen Stapler üblicherweise in der Betriebsstätte. Ein Linienbusfahrer eher selten.
                    Ich empfehle dazu die Lektüre der BFH-Urteile zur Definition der regelmäßigen Arbeitsstätte aus dem Jahre 2011. Die gehen durchaus davon aus, dass an der regelmäßigen Arbeitsstätte auch schwerpunktmäßig gearbeitet werden muss, wobei hier üblicherweise von mindestens 20% der Arbeitszeit ausgegangen wird, unter ausdrücklicher Abänderung der bisherigen Rechtsprechung zu dem Thema.

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                      #11
                      AW: Pendlerpauschale???

                      Hallo, da ich mir nicht richtig sicher war, bin ich bei uns in der Stadt zum FA gegangen. Dort gibt es ein Bürgerbüro, das einem behilflich ist, wenn man die Unterlagen ausgefüllt mitbringt. Den guten Mann fragte ich also nach den 60cent. Seine Antwort ja die gibt es aber nur noch für 2013. Diese 60 Cent gibt es für Busfahrer mit nicht regelmäßiger Arbeitsstätte, was bei mir der Fall ist. Klar wir haben ein Depot aber da wir die Pausen draußen machen im Bus, ist es eine nicht regelmäßige Arbeitsstätte. Zählt übrigens auch für LKW Fahrer, die nur Tagestouren machen.


                      Diese Sonderregelung gab es nur für 2012 und 2013. Diese Angaben habe ich in Zeile 49 getätigt und den Rest 31-36 und 48 rausgelassen. Somit wurde die Steuererklärung angenommen.

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                        #12
                        AW: Pendlerpauschale???

                        Das mit den 60ct ist zwar sehr unexakt (korrekt müsste es heißen, 30ct je gefahrenem km statt 30ct je Entfernungskilometer), aber letztlich dürfte das niemanden überraschen, dessen Kenntnis der Rechtslage nicht vor Jahren stehen geblieben ist.

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                          #13
                          AW: Pendlerpauschale???

                          Hier ein Auszug aus den BFH Urteilen. Nach Berufen geordnet. Tread kann geschlossen werden.

                          http://www.iww.de/index.cfm?pid=1314&pk=158473&spid=1296&spk=1283&sf k=33

                          Die 60cent pro km wurden aber durch einen Mitarbeiter des FA bestätigt und haben nur noch bis 31.12.2013 Gültigkeit.
                          Zuletzt geändert von Spreewaldjunge; 05.02.2014, 21:30.

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