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    Kinderbetreuungskosten

    Ich habe meine Lohnsteuererklärung 2009 komplett bei Elster ausgefüllt. Nachdem ich die Steuerberechnung unter Extras angeklickt habe erhalte ich noch folgende Fehlermeldung:

    - Für ein Kind sind Gesamtaufwendungen für Kinderbetreuungskosten eingegeben, die maschinell nicht in der Steuerberechnung berücksichtigt wurden.
    Es wurden Kinderbetreuungskosten ( 13.09.2002 ) angegeben, jedoch wurde keine Angabe zur Aufteilung auf die Einkünfte getätigt. -

    Was muss ich tun um diesen Fehler zu beheben?

    Folgende Eintragungen habe ich auf Seite 3 der Anlage Kind vorgenommen:

    Zeile 61: X beim Vater
    Zeile 62: X bei Erwerbstätigkeit vom 01013112 und die gesamten Aufwendungen eingetragen
    Zeile 68: X bei anderer Elternteil
    Zeile 69: X bei Erwerbstätigkeit vom 01013112 und 0,- bei den Aufwendungen eingetragen
    Zeile 87: gemeinsamer Haushalt vom 01013112, Kind gehört zum Haushalt vom 01013112.

    Das Problem ist auch schon in den Vorjahren aufgetreten (und nicht nur bei mir) und konnte beseitigt werden, nur dieses Jahr bekomme ich es nicht beseitigt.
    Für schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar!

    MfG CaRa
    Zuletzt geändert von CaRa; 18.02.2010, 19:44.

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten

    nun wenn sie fuer beide eltern die kosten wegen erwerbstaetigkeit geltend machen, muessen sie in den zeilen 77ff. noch angeben als was der betrag abgesetzt werden soll, den sie vorher zwischen den eltern verteilt haben.
    die kosten koennen je nach einkunftsarten als betriebsausgaben bei selbstaendigen oder als werbungskosten bei arbeitnehmern geltend gemacht werden.

    wenn bei ihnen die kosten komplett auf den vater entfallen, machen sie also in zeile 77 ein kreuz bei vater und dann je nachdem in einer der zeilen 78/79/80/81 nochmal den komplett-betrag, sowie den abzugsbetrag (also 2/3)

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      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten

      Danke für die schnelle und kompetente Hilfe. Es hat funktioniert.

      Gruß CaRa

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        #4
        AW: Kinderbetreuungskosten

        Hallo,

        ich benutze die aktuelle Elster-Version: 11.2.0 / Revision: 4074. Der oben genannte Tipp funktioniert leider bei mir nicht.

        Zeile 61: Art der Kinderbetreuung erfasst 01013112 sowie den Gesamtbetrag
        Zeile 62: X Vater, X Erwerbstätigkeit, 01013112, 50% des Gesamtbetrags
        Zeile 69: X Anderer Elterneil, X Erwerbstätigkeit, 01013112, 50% des Gesamtbetrags
        Zeile 77: X Vater
        Zeile 81: nichtselbstätige Arbeit: Aufwende = 50% des Gesamtbetrags, Werbungskosten = 2/3 davon
        Zeile 82: analog Zeile 77
        Zeile 86: analog Teile 81
        Zeile 87: 01013112 ; 01013112

        Die Plausi-Prüfung zeigt keinen Fehler an, trotzdem heißt es in der Steuerberechnung "Für ein Kind sind Gesamtaufwendungen für Kinderbetreuungskosten eingegeben, die maschinell nicht in der Steuerberechnung berücksichtigt wurden." Warum? Eine Erklärung fehlt leider.

        Was kann man noch tun? Ich stochere jetzt schon 1,5 Tage im Nebel, aber keine Lösung in Sicht. Ich hab bis jetzt alle erdenklichen Eingabe-Konstellationen durchprobiert, aber keine funktionierende gefunden. Bin für jede Hilfe dankbar!

        Gruß,
        B.R.

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          #5
          AW: Kinderbetreuungskosten

          wurde der 2/3 Betrag beim berechnen aufgerundet? (immer zu Ihren Gunsten)

          ansonsten mal in der berechnung schauen, die sollte naemlich trotz der besagten meldung funktionieren. hier sollte jeweils im bereich der werbungskosten für jeden ehegatten der jeweilige 2/3 betrag aufgelistet sein.

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            #6
            AW: Kinderbetreuungskosten

            Vielen Dank für den Tipp. Leider keine Lösung. Auch das heutige Update auf Version: 11.3.0
            / Revision: 4235 half nicht. Egal welche Werte ich erfasse, die Kinderbetreuungskosten werden wie gehabt nicht berücksichtigt.

            Nur drei exemplarische Beispieleingaben:

            Beispiel 1:
            Zeile 61: 3000€
            Zeile 62, 68, 69, 76: 1500 €
            Zeile 81, 86: 1500€, 1000€

            Beispiel 2:
            Zeile 61: 6500€
            Zeile 62, 68, 69, 76: 3250 €
            Zeile 81, 86: 3250€, 2000€

            Beispiel 3:
            Zeile 61: 6000€
            Zeile 62, 68, 69, 76: 3000 €
            Zeile 81, 86: 3000€, 2000€

            Beispiel 4:
            Zeile 61: 6000€
            Zeile 62, 68: 6000 €
            Zeile 69, 76: 0 €
            Zeile 81: 6000€, 4000€
            Zeile 86: 0€, 0€
            Frage, was machen eigentlich Ehepaare mit über 6000€ Betreuungskosten (Beispiel 2)?

            Vielen Dank im voraus!
            Zuletzt geändert von B.R.; 08.04.2010, 00:01.

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              #7
              AW: Kinderbetreuungskosten

              wenn sie in zeile 68 und 76 den geltend gemachten betrag jeweils als erstattung eintragen, ist klar, dass das nicht passen kann. hier kommen nur betraege rein, die sie vom arbeitgeber oder amt oder anderen traegern eben zu den betreuungskosten dazu gezahlt oder erstattet bekommen.

              zur frage: der hoechstbetrag der absetzbaren aufwendungen liegt bei 4000 euro. alles was drueber geht, wird nicht weiter beguenstigt.
              ggf. könnte also eine derartige meldung in der berechnung tatsaechlich auch dadurch zustande kommen, das man ueber dem hoechstbetrag liegt, das habe noch nicht probiert.

              generell kommt diese meldung sonst bspw. auch, wenn man die betreuungskosten als betriebsausgaben (bei selbstaendigen) geltend macht, denn dann muessen sie auf der eür als solche 'manuell' gewinnmindernd abgezogen werden.

              in dem zusammenhang kaeme mir noch in den sinn, das evtl. noch mal zu hinterfragen wäre, ob für jeden der ehegatten genug einkommen aus nichtselbständiger arbeit (anlage N) vorlag, um davon werbungskosten abziehen zu können?

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                #8
                AW: Kinderbetreuungskosten

                Bei mir klappt das auch nicht mit den Betreuungkosten. Ich bekomme ständig Fehlermeldungen:

                "Für ein Kind sind Gesamtaufwendungen für Kinderbetreuungskosten eingegeben, die maschinell nicht in der Steuerberechnung berücksichtigt wurden.
                Kinderbetreuungskosten konnten nicht berücksichtigt werden.
                Bei dem Abzug von Kinderbetreuungskosten bei einem Kind wurde der steuerfreie Ersatz nicht maschinell berücksichtigt. Für Berechnungszwecke können Sie den Wert direkt von den Aufwendungen abziehen und dies Ihrem Finanzamt vermerken."

                oder

                "Für ein Kind sind Gesamtaufwendungen für Kinderbetreuungskosten eingegeben, die maschinell nicht in der Steuerberechnung berücksichtigt wurden.
                Es wurden Kinderbetreuungskosten ( 30.05.2008 ) angegeben, jedoch wurde keine Angabe zur Aufteilung auf die Einkünfte getätigt."

                Unser Sohn (*30.5.2008) war vom 1.8. - 31.12.2009 in einer Kindebetreuung (Gesamtkosten 750 €). Ich habe in dieser Zeit selbständig gearbeitet, meine Frau fest angestellt 4 volle Tage pro Woche. Gemeinsame Wohnung.

                Wie muss ich das eingeben, damit diese Fehlermeldung nicht mehr kommt?
                (Habe schon alle Varianten ausprobiert, die mir irgendwie sinnvoll vorkommen)

                Wer kann mir helfen?
                Zuletzt geändert von BrettPitt; 19.07.2010, 14:55.

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                  #9
                  AW: Kinderbetreuungskosten

                  wie in den vorangegangenen beispielen: Anlage Kind Seite 3, ich setze mal voraus, dass es sich um eine Zusammenveranlagung handelt.

                  Zeile 61 komplett ausfüllen, Betrag 750
                  Zeile 62 Kreuz Mutter, Kreuz Erwerbstätigkeit, 0108-3112, Betrag 750
                  Zeile 69 Kreuz anderer Elternteil, Kreuz Erwerbstätigkeit, 0108-3112, Betrag 0
                  Zeile 77 Kreuz Mutter
                  Zeile 81 Aufwendung 750, Werbungskosten 500 (aufgerundeter 2/3-Betrag)
                  Zeile 87 0101-3112, 0101-3112

                  sollte es tatsaechlich steuerfreien ersatz oder zuzahlungen von jemand anderem gegeben haben, so sind die in der entsprechenden Zeile (68/76) zu erfassen und von den aufwendungen bei der verteilung in Zeile 81 abzuziehen.

                  auf diese Weise sollten die anrechenbaren Aufwendungen als Werbungskosten bei der Mutter in der Berechnung auftauchen.

                  alternativ lassen sich die Kosten nach dem gleichen Schema auch auf den vater angeben, oder auf beide verteilen.
                  wenn hier einer selbständig ist, muss jedoch in zeilen 77ff natuerlich das entsprechende Feld für selbstständige gewählt werden!
                  UND der auf den selbständigen entfallende betrag muss als betriebskosten auf der EÜR selbst zum abzug gebracht werden und wird dann wie die Meldung ja auch besagt NICHT maschinell von der steuerberechnung berücksichtigt.

                  sollte das immer noch nicht klappen, bitte mal hier reinschreiben welche zeilen auf der seite 3 wie ausgefuellt wurden.

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                    #10
                    AW: Kinderbetreuungskosten

                    Danke für die Antwort,

                    so hat es geklappt. Vielen Dank!!!
                    Auf diese Weise werden uns 271 € (von 750 €) Kinderbetreuungkosten angerechnet.

                    Wovon ist denn eigentlich die Höhe der abzugsfähigen Kinderbetreuungskosten abhängig?

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                      #11
                      AW: Kinderbetreuungskosten

                      2/3 sind abzugsfaehig, bei 750 euro sollten das also 500 sein und nicht nur 271. es gibt lediglich eine Obergrenze von 4000 Euro, die hier ja aber nicht greifen sollte.

                      Gab es denn steuerfreie erstattungen die abzuziehen sind?
                      ansonsten muss wie oben schon erwaehnt der selbstaendige vater, falls auch auf ihn ein teilbetrag entfällt, in der EÜR (Zeile 64) die anzurechnen Kinderbetreuungskosten (bzw. eben 2/3) als Betriebsausgaben angeben. . .

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