AW: Pauschbetrag für Versorgungsbezüge
die Antwort von charlie24 war es, die ich suchte
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Pauschbetrag für Versorgungsbezüge
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AW: Pauschbetrag für Versorgungsbezüge
Dass die Rechtsauffasung des Finanzamts richtig ist, kannst du im § 9a EStG selbst nachlesen.
Da steht nirgendwo, dass die Pauschale pro Rente gilt.
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AW: Pauschbetrag für Versorgungsbezüge
Hallo aporent,
genauso wie man bei mehreren Arbeitsverhältnissen die Arbeitnehmerpauschale nur einmal bekommt ist es natürlich auch bei Renten.
Eine Pauschale ist auch kein Geschenk, sondern soll unnötige Arbeit unterbinden (einerseits beim Finanzamt, das dann nicht mehr endlos Belege sichten muss, und andererseits beim Steuerzahler, der diese Belege nicht sammeln/einreichen muss - ich erwähne da immer die Rechnungen für Büroklammern und Bleistifte).
Stefan
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AW: Pauschbetrag für Versorgungsbezüge
Nein, das ist richtig. Doppelt gibt es die 102,00 € nur beim Zusammentreffen von Renten und Versorgungsbezügen.
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AW: Pauschbetrag für Versorgungsbezüge
Ich erhalte auch mehrere Renten, bekam aber vom Finanzamt Bescheid, dass nur unsgesamt maximal 102,00 EUR als Werbungskosten für alle Renten zusammen pauschal abgesetzt werden können. Ist das falsch??? Gruß aporent
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AW: Pauschbetrag für Versorgungsbezüge
Hallo christian36,
>>>Leider bekam ich keine zufriedenstellende Antwort darüber, ob Angabe ELSTER oder ob Angabe FA richtig ist
In der Regel die vom Finanzamt (weil die sich auskennen, der Elster-Benutzer aber manchmal eher nicht).
Entscheidend ist imho, um was für Werbungskosten es sich handelt. Wenn sie durch die Versorgungsbezüge begründet sind, dann wird es auf die Pauschale angerechnet. Sind es hingegen andere Werbungskosten (Fortbildung, Bewerbungen etc.), dann gibt es die 102-Euro-Pauschale noch oben drauf.
Die 1000-Euro-Pauschale gibt es hingegen nur, wenn man Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit hat (und zwar auch nur in Höhe des Lohns).
Stefan
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AW: Pauschbetrag für Versorgungsbezüge
hatte das gleiche Problem heute neu angesprochen, ohne zu wissen, dass es im Forum schon behandelt war.
Leider bekam ich keine zufriedenstellende Antwort darüber, ob Angabe ELSTER oder ob Angabe FA richtig ist
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AW: Pauschbetrag für Versorgungsbezüge
Hallo sophie m.,
ja, so hatte ich natürlich auch gedacht (auch deshalb hatte ich noch gefragt, um was für Werbungskosten es sich handelt).
Gewundert hat mich dann aber, dass das Finanzamt diese 'falschen' Werbungskosten anerkannt hat.
Meine Lösung: Die Kosten wurden wirklich an falscher Stelle eingetragen, das Finanzamt hat das aber nicht einfach gestrichen, sondern korrigiert.
>>>Wenn kein aktives Arbeitsverhältnis mehr besteht, dürfen auch keine Werbungskosten in diesem Bereich eingestellt werden.
Wo steht das?
Etwa Fortbildungskosten kann man doch auch ohne Arbeitsverhältnis haben, oder Gewerkschaftsbeiträge, oder Bewerbungskosten ... (oder sind das dann wieder 'richtige' Werbungskosten?)
Stefan
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AW: Pauschbetrag für Versorgungsbezüge
Hallo
werden Werbungskosten zu Versorgungsbezügen richtig bei Ziffer 682,
(Werbungskosten in Sonderfällen z.B. Versorgungsbezüge) eingestellt, wird dieser Betrag der Werbungskosten, aber mindestens die Pauschale von 102,00 Euro berücksichtigt.
Werden Werbungskosten in in Zeile 39 bis 47 eingestellt, wird dieser Betrag der Werbungskosten berücksichtigt, zusätzlich zur Pauschale aus Versorgungsbezügen.
Wenn kein aktives Arbeitsverhältnis mehr besteht, dürfen auch keine Werbungskosten in diesem Bereich eingestellt werden.
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Hallo,
wie schon gesagt kann ich mir das eigentlich nicht vorstellen, Elster weiß schon ganz genau, was Pauschalen sind.
Daher hab' ich das jetzt mal in einem Musterfall nachgestellt, und siehe da, es ist wie du sagst, Elster berücksichtigt die Pauschale grundsätzlich neben/zusätzlich zu den wirklichen Kosten.
Wer es nachstellen will: Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 8 den gleichen Betrag wie in Zeile 3 eintragen, und dann natürlich noch ein paar Werbungskosten 'erfinden'.
Ich könnte mir vorstellen, dass dieser Fehler daraus resultiert, dass hier die Anlage N quasi missbraucht wird (es ist ja kein regulärer Lohn).
Und wie man sieht arbeitet das Finanzamt offenbar doch nicht mit genau der gleichen Software (obwohl auch ich das schon öfter behauptet habe???), oder der Sachbearbeiter hat gut aufgepasst.
Zusatzfrage: Um was für Werbungskosten handelt es sich denn?
Stefan
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AW: Pauschbetrag für Versorgungsbezüge
Hallo Stefan,
Danke für die Antwort.
Nochmals kurz dargestellt:
Der Einkommensteuerbescheid des FA ist identisch mit der Berechnung von ELSTER bis auf die Zeile
Pauschbetrag für Versorgungsbezüge - EUR 102,00,
die sich bei ELSTER zwischen den Zeilen
Freibeträge für Versorgungsbezüge -EUR 3.900,00
und
Werbungskosten -EUR 119,00
befindet, d.h.es steht
bei ELSTER und beim FA:
Freibeträge f. Versorgungsb. -3.900 Freibeträge f. Versorgungsb. -3.900
Pauschbetrag f. Versorgungsb. -102,00 -----
Werbungskosten -119,00 Werbungskosten f. Versorgungsb. -119,00
Meine Frage ist: Warum steht diese Zeile bei ELSTER und nicht beim FA?
Vielleicht gibt es eine Erklärung.
Mit freundlichen Grüßen
Winfried
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AW: Pauschbetrag für Versorgungsbezüge
Hallo Winfried,
so, die Datei habe ich nun erhalten, aber was ist denn nun das Problem?
Gleich fast ganz oben steht doch "Werbungkosten zu Versorgungsbezügen". Und zwar mit einem Betrag von mehr als 102 Euro, die Pauschale gibt es dann natürlich nicht mehr.
Oder steht bei der Berechnung von Elster beides, also der Betrag und dazu noch die Pauschale? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
Stefan
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AW: Pauschbetrag für Versorgungsbezüge
Hallo,
ich kann leider keine Datei sehen, hast du die vergessen?
Hier im Forum kann man übrigens keine Dateien hochladen, das musst du irgendwo anders machen und hier nur den Link einstellen.
Oder per Mail direkt an mich (reckoner@online.de), geht natürlich auch (sieht dann kein anderer, was ja Vor- und Nachteil sein kann).
Stefan
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AW: Pauschbetrag für Versorgungsbezüge
Hallo Stefan,
Danke für die schnelle und freundliche Antwort.
Ich konnte leider erst jetzt mich melden. Im Folgenden ist der FA-Bescheid zu sehen.
Ich hoffe, dass er zur Klärung beiträgt.
Wie schon gesagt, ist er identisch wie die ELSTER-Berechnung, nur ELSTER berücksichtigt noch den "Pauschbetrag für Versorgungsbezüge -EUR 102,00
Der FA-Bescheid ist der PDF-Datei zu entnehmen.
Nochmals Danke und mit freundlichen Grüßen.
Winfried (ottootto)
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AW: Pauschbetrag für Versorgungsbezüge
Hallo,
ich wette, dass auch in dem Bescheid vom Finanzamt die Werbungskosten berücksichtigt wurden, entweder die von dir genannte Pauschale oder aber - falls erklärt - höhere Kosten.
Ich bin mir da ziemlich sicher, weil das völlig automatisch läuft, da kann das Finanzamt eigentlich gar nichts dran ändern.
Du kannst ja mal den Bescheid hier einstellen (etwa Scan/Foto bei einem Bilderdienst hochladen und Link hier posten), oder mir per Email senden (reckoner@online.de) - persönliche Daten und die Beträge dabei schwärzen.
Stefan
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