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Wenn diese Zeile in 2013 nicht mehr angeboten wird, hat die Finanzverwaltung bewusst darauf verzichtet. Füllen Sie einfach die anderen Zeilen aus, die Sie befüllen können und beachten Sie die Hinweise, die evtl. bei der Plausibilitätsprüfung angezeigt werden.
Bei der Kreierung der Vordrucke für 2012 gab es noch nicht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die Gesetzesänderung, dass nicht dauernd getrennt lebende Personen einer EINGETRAGENEN Lebenspartnerschaft wie Eheleute auch zusammenveranlagt werden können. Folglich war der eingetragene Lebenspartner quasi ein fremder Dritter mit Unterhaltsanspruch, was in der Zeile 41 abgefragt wurde.
Bei den Vordrucken 2013 konnte man das dann berücksichtigen und gleichzeitig beherzigen, dass bei einer nun möglichen Zusammenveranlagung der eingetragenen Lebenspartner die Anlage Unterhalt irrelevant ist WEGEN der Zusammenveranlagung. Schaue Dir daher mal für 2013 die nun geänderten Zeilen 35, 38 und 39 an.
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Die 3 Punkte ansich sind ja schön und gut, aber meine Partnerin lebte nicht im Ausland und auch sind wir nicht getrennt, von daher verstehe ich jetzt nicht so wirklich was ich angeben muss.
Hast du eine EINGETRAGENE Lebenspartnerschaft ja/nein,
Du redest hier von Freundin. Seid ihr Eltern eines Kindes? Nein - das ist das alles gegenstandslos
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