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    Anlage Unterhalt

    Hallo zusammen,

    erledigt. Danke
    Zuletzt geändert von marc77; 31.01.2014, 00:28.

    #2
    AW: Anlage Unterhalt

    Wenn diese Zeile in 2013 nicht mehr angeboten wird, hat die Finanzverwaltung bewusst darauf verzichtet. Füllen Sie einfach die anderen Zeilen aus, die Sie befüllen können und beachten Sie die Hinweise, die evtl. bei der Plausibilitätsprüfung angezeigt werden.

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      #3
      AW: Anlage Unterhalt

      Bei der Kreierung der Vordrucke für 2012 gab es noch nicht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die Gesetzesänderung, dass nicht dauernd getrennt lebende Personen einer EINGETRAGENEN Lebenspartnerschaft wie Eheleute auch zusammenveranlagt werden können. Folglich war der eingetragene Lebenspartner quasi ein fremder Dritter mit Unterhaltsanspruch, was in der Zeile 41 abgefragt wurde.

      Bei den Vordrucken 2013 konnte man das dann berücksichtigen und gleichzeitig beherzigen, dass bei einer nun möglichen Zusammenveranlagung der eingetragenen Lebenspartner die Anlage Unterhalt irrelevant ist WEGEN der Zusammenveranlagung. Schaue Dir daher mal für 2013 die nun geänderten Zeilen 35, 38 und 39 an.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Anlage Unterhalt

        Die 3 Punkte ansich sind ja schön und gut, aber meine Partnerin lebte nicht im Ausland und auch sind wir nicht getrennt, von daher verstehe ich jetzt nicht so wirklich was ich angeben muss.

        Gruß

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          #5
          AW: Anlage Unterhalt

          Hallo,

          Hast du eine EINGETRAGENE Lebenspartnerschaft ja/nein,
          Du redest hier von Freundin. Seid ihr Eltern eines Kindes? Nein - das ist das alles gegenstandslos

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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