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Bestattungskosten für die Mutter und etwas ratlos

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    Bestattungskosten für die Mutter und etwas ratlos

    Hallo ihr Lieben,

    ich hab mich zwar schonmal ein wenig durch Google und das Forum gewühlt aber so richtig auf mein Problem bin ich noch nicht gestossen.

    Und zwar ist meine Mutter im November 2012 schwer an Krebs erkrankt und dann ging es auch ganz schnell und sie ist im März 2013 verstorben.

    Nun war ich neben meinem Bruder der einzige der sich um alles gekümmert hat und das Problem war, dass ich 400 km entfernt von meiner Mutter gewohnt habe.

    Da meine Mutter aufgrund der Erkrankung auch so gut wie kein Vermögen hatte ( eigentlich gar keins bis auf ein paar alte Möbel) war für die Beerdigung selbst auch kaum was da ( vielleicht 300,00 ).

    Die Beerdigung selbst hat ca 2000,00 gekostet für die ich auch Belege habe ( also vom Bestatter, vom Friedhof für das Grab etc. ).

    Leider entstanden mir jedoch durch die Beerdigung noch einiges an Kosten mehr, welches ich aber leider nicht belegen kann z.B.:

    1. etliche fahrten am Wochenende über einfach 400km, um Sachen mit der Stadt, Friedhof, Bestatter, Ämtern etc. zu klären oder anfangs auch um die kranke Mutter zu unterstützen. ( zusammen sicherlich 10 Fahrten = 8000 km )
    2. Nebenkosten von der Beerdigung ( Pfarrer, Blumenschmuck, )
    3. Zusammensitzen danach mit dem engsten Kreis ( Bewirtungskosten, allerdings nicht so viel)

    Muss bei einer Beerdigung wenn ich diese über die außergewöhnlichen Belastungen abrechnen möchte, alles nachgewiesen werden oder zählt hier ein Pauschbetrag oder werden einige Sachen die plausibel sind auch durchgewunken ohne passende Belege hier geht es mir vor allem um den Blumenschmuck der dann doch recht teuer war, sowie die Fahrten die sich einfach immer aufsummiert haben und letztlich doch einges an Geld verschlungen haben.

    Vielen Dank im voraus für eure Hilfe.

    Lieben Gruss

    Patrick

    #2
    AW: Bestattungskosten für die Mutter und etwas ratlos

    Bestattungskosten gehen grds., aber nur unmittelbare Kosten, Bewirtung, Trauerkleidung etc. aber nicht. Etwaiges Erbe ist abzuziehen.

    Von allem ist natürlich am Ende noch die zumutbare Belastung abzuziehen.

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      #3
      AW: Bestattungskosten für die Mutter und etwas ratlos

      Zitat von paddes82 Beitrag anzeigen
      Hallo ihr Lieben,
      Hallo Patrick,

      vielleicht hilft das weiter?

      Hauptvordruck Zeilen 67 bis 70

      Bestattungskosten
      für Angehörige, soweit sie den Nachlass und etwaige Ersatzleistungen übersteigen (z. B. Sterbegeld der Krankenkassen und andere Versicherungsleistungen). Es können aber nur Kosten berücksichtigt werden, die mit der Bestattung unmittelbar zusammenhängen (z. B. für Grabstätte, Sarg, Blumen, Kränze, Todesanzeigen usw.). Kosten für die Trauerkleidung und die Bewirtung der Trauergäste sowie Reisekosten anlässlich der Bestattung werden nicht anerkannt.

      MfG
      sarceda

      Ergänzung - Die Erklärung stammt aus der ElFo Hilfe -
      Zuletzt geändert von sarceda; 30.01.2014, 13:58.

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        #4
        AW: Bestattungskosten für die Mutter und etwas ratlos

        Hallo,
        was heißt Nachlass? Nur das Geld was man geerbt hat(bzw. was an Bargeld und Erspartes noch da war).
        Zählt dazu auch eine Lebensversicherung wo ich als Einziger Bezugsberechtigter stehe?

        Gruß
        Menne

        Kommentar


          #5
          AW: Bestattungskosten für die Mutter und etwas ratlos

          Bargeld, Lebensversicherung, Grundstücke... Was halt an Erbe vorhanden war.

          Kommentar


            #6
            AW: Bestattungskosten für die Mutter und etwas ratlos

            Also zählt die Lebensversicherung wo ich als Einziger Bezugsberechtigter stehe nicht dazu? Da ich da ja alleine drin stand.

            Wenn ich also die Beerdigungskosten absetzen will, brauch ich diese nicht anzugeben?

            Oder wie muss ich das jetzt verstehen?

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              #7
              AW: Bestattungskosten für die Mutter und etwas ratlos

              du erbst auch schulden, wird dann gegengerechnet...

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                #8
                AW: Bestattungskosten für die Mutter und etwas ratlos

                Beispiel:

                2.000 Euro an Beerdigungskosten (Grab, Sarg, Todesanzeige, Kranz)
                abzügl. 300 Euro Nachlass (z.B Bargeld, Lebensversicherung) oder Ersatz der Sterbegeldversicherung
                = 1.700 Euro,
                davon hat der Bruder die Hälfte getragen
                = 850 Euro als agB für jeden, die in der Steuererklärung erklärt werden können.
                Die aufwendungen müssen natürlich nachgewiesen werden.
                Mfg

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                  #9
                  AW: Bestattungskosten für die Mutter und etwas ratlos

                  Hallo,

                  >>>Also zählt die Lebensversicherung wo ich als Einziger Bezugsberechtigter stehe nicht dazu? Da ich da ja alleine drin stand.

                  Es ist unerheblich, ob du alleine drin stehst oder nicht (im zweiten Fall zählt natürlich nur dein Anteil).
                  Entscheidend ist imho, wer Versicherungsnehmer ist/war. Wenn das die Verstorbene war, zählt auch die Versicherung zum Erbe.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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