Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage Kind: Kinderbetreuungskosten und Entlastungsbetrag

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage Kind: Kinderbetreuungskosten und Entlastungsbetrag

    Hallo zusammen!

    Komme gerade nicht weiter:

    Wohne seit über drei Jahren dauernt getrennt von meinem (Noch)Ehemann. Haben ein Kind, das ganzjährig in meinen Haushault wohnt. Wir sind zu zweit im Haushalt ohne weitere Personen.

    Nun trage ich in Zeile 67 die Betreuungskosten ein (ganzjährig), in Zeile 69 ebenfalls ganzjährig und selber Betrag und in Zeile 71 ganzjährig "es bestand kein gemeinsamer Haushalt"

    Als Fehlermeldung kommt:

    "Bei den Kinderbetreuungskosten für ein Kind ( 06.10.2006 ) wurde ganzjährig kein gemeinsamer Haushalt erklärt. Bitte prüfen.
    Kinderbetreuungskosten konnten nicht berücksichtigt werden."


    Weiterhin habe ich auch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragt (Zeile 45, 46). Jedoch kommt dieser gar nicht in der Berechnung vor?!?

    Viele Grüße

    #2
    AW: Anlage Kind: Kinderbetreuungskosten und Entlastungsbetrag

    Hallo,

    Hast du Angaben zum Ehemann gemacht. Darfst du nicht

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage Kind: Kinderbetreuungskosten und Entlastungsbetrag

      Hallo Figul,

      nee du, habe keinerlei Angaben zum Ehemann gemacht....

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage Kind: Kinderbetreuungskosten und Entlastungsbetrag

        Hallo,

        von welchem Jahr sprichst du ? 2013 kann es nicht sein.
        Gib mal alle Zeilen an die du aus gefüllt hast (Anlage Kind).
        Hast du auch auf dem Hauptvordruck keine Angaben zu Ehemann gemacht?

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage Kind: Kinderbetreuungskosten und Entlastungsbetrag

          Hallo Figul,

          sorry, ich muss zurückrudern.... du hast recht gehabt. Habe im Hauptvordruck "getrennte Veranlagung" angekreuzt. Ich war der Annahme eine getrennte Veranlagung sei ein auch eine Einzelveranlagung... wieder was dazu gelernt :-)

          Vielen Dank für deine Hilfe

          Grüße

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage Kind: Kinderbetreuungskosten und Entlastungsbetrag

            Hallo,

            getrennte Veranlagung ist ja auch Einzelveranlagung. Deshalb keine Angaben zu Ehegatten. Das Kreuz bei getrennte Veranlagung kann man sich sparen

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

            Kommentar

            Lädt...
            X