aufgrund recherche habe ich herausgefunden, dass man auch noch für 2009 eine Einkommensteuererklärung abgeben kann. Leider gibt es im aktuellen download keinen Vordruck mehr im Elster-Programm. Was kann man da machen ? Ich möchte eigentlich schon das ganze am Bildschirm erledigen und dann auch papierlos auf den Weg bringen.
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Elster-Formular für Einkommensteuererklärung 2009 ?
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AW: Elster-Formular für Einkommensteuererklärung 2009 ?
Hallo,
auf Grund meiner Recherche komme ich zu Folgendem
Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, darf freiwillig eine Steuererklärung abgeben. Mit der freiwilligen Abgabe der Steuererklärung können Sie sich vier Jahre Zeit lassen.
Das wäre für 2009 am 31.12.2013 gewesen
Gruß FIGULGruß FIGUL
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AW: Elster-Formular für Einkommensteuererklärung 2009 ?
Hallo Coma.
die Antwort von Figul, ist leider nicht exakt.
Folgendes gilt:
Eine Steuererklärung kann man vier Jahre rückwirkend abgeben
Bis einschließlich 2008 war es nur möglich, seine Steuererklärung rückwirkend für zwei Jahre beim Finanzamt abzugeben. Dies sah die damalige Gesetzgebung vor. Im Jahr 2008 konnte man also noch die Erklärungen für 2005 und 2006 (2007 war die aktuelle Steuererklärung) abgeben.
Doch 2009 (Az. VI R 1/09) kassierte der Bundesfinanzhof (BHF) diese Regelung und legte fest, dass die Abgabe vier Jahre rückwirkend möglich sein müsse.
Grundlegend stützte sich der BHF dabei auf die Verjährungsfrist für Steuern. Wenn diese für den Bürger vier Jahre betrage, müsse dies auch für den Staat so sein, argumentierten die Richter. 2013 kann man deshalb auch noch rückwirkend für Steuererklärung für 2011, 2010, 2009 und 2008 abgeben.
@uelle: http://www.steuerklassen.com/steuere...nd-einreichen/
Folgerichtig gilt: Die Steuererklärung 2013 ist keine rückwirkende, sondern die reguläre.
Du hast also bis 31.12. Zeit die von 2009 abzusenden.
Das Formular online such ich allerdings auch noch.
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AW: Elster-Formular für Einkommensteuererklärung 2009 ?
Hallo Hummie66,
irgendwo hast du einen Denkfehler.
FIGUL hatte doch recht -> für 2009 war am 31.12.2013 Schicht im Schacht. 2010,2011,2012 und 2013 sind vier Jahre. Ab 01.01.2014 beginnt das fünfte Jahr.
Antragsveranlagungen werden danach zurückgewiesen.
Tschüß
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AW: Elster-Formular für Einkommensteuererklärung 2009 ?
Manchmal glaube ich, es gibt keinen Blödsinn, der groß genug ist, als dass man keine Ratgeberseite im Internet findet, die ihn als wahr darstellt.
---
Update: Da ich gerade etwas Luft habe und nach allgemeiner Forenerfahrung in x Monaten irgendjemand bei der Forensuche auf diesen Thread und dabei mit traumwandlerischer Sicherheit genau den verlinkten Beitrag für voll nimmt und hinterher noch behauptet, das hätte im ElsterForum so gestanden, hier Dichtung und Wahrheit.
Die Behauptung, 2013 wären Antragsveranlagungen für die Veranlagungszeiträume 2008-2012 möglich gewesen, ist falsch. Die Festsetzungsfrist u.a. für die Einkommensteuer beträgt nach §169 AO vier Jahre. Bis zum 31.12.2013 waren somit noch Anträge auf Veranlagung für 2009 möglich, für den VZ 2008 war der Hammer aber schon am 31.12.2012 gefallen.
Richtig ist, dass früher die Rechtslage war, dass die Frist für Antragsveranlagungen früher zwei Jahre war (genauer gesagt bis zum Ablauf des zweiten auf den VZ folgenden Jahres, §46 EStG alte Fassung). Danach war z.B. die Antragsveranlagung für den VZ 2004 bis Ende 2006 möglich. (Fast) richtig ist, dass (eigentlich) 2008 Antragsveranlagungen 2005/06/07 möglich waren. Aber nicht wegen der Zweijahresfrist, die wurde nämlich mit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2008 am 29.12.2007 abgeschafft (sonst wären nämlich 2008 Antragsveranlagungen nur für 2006/07 möglich gewesen). Theoretisch wären nach der Vierjahresfrist 2008 sogar Antragsveranlagungen ab VZ 2004 möglich gewesen, und wer ganz pfiffig und schnell gewesen wäre, hätte zwischen dem 29.12. und 31.12.2007 noch eine Steuererklärung für 2003 abgeben können. Da der Gesetzgeber da keinen Bock drauf hatte, hat er in die Anwendungsvorschriften in §52 EStG reingeschrieben, dass die neue Regelung erst ab dem VZ 2005 gilt. Deswegen waren 2008 Antragsveranlagungen für 2005/06/07 möglich.
Die Behauptung, der BFH hätte 2009 die Zweijahresregelung kassiert, ist natürlich schon deswegen Unsinn, weil wie o.a. die Zweijahresregel schon Ende 2007 abgeschafft wurde. Im genannten Urteil hat sich der BFH ausschließlich mit den Anwendungsvorschriften zur neuen Fassung des §46 beschäftigt. Danach sollte die neue Fassung ab dem VZ 2005 gelten und für Anträge, die am 28.12.2007 noch nicht bestandskräftig entschieden waren. Gemeint hatte der Gesetzgeber unstreitig vor dem 28.12.2007 tatsächlich gestellte Anträge auf Veranlagung, die zu dem Zeitpunkt noch nicht bestandskräftig entschieden waren. Dazu meinte der BFH, auch wenn der Gesetzgeber das gemeint hat, das steht da nicht, und das, was im Gesetz steht, zählt. Also beschloss er, ein Anfang 2008 gestellter Antrag auf Veranlagung für 2004 war am 28.12.2007 noch nicht bestandskräftig entschieden, also gilt die neue Fassung des §46 ohne Zweijahresfrist, also ist dieser Antrag auf Veranlagung nicht verjährt. Der BFH hat also einen handwerklichen Fehler des Gesetzgebers festgestellt, rechtspolitische Betrachtungen, dass wenn der Staat vier Jahre Zeit habe, dies auch für den Bürger gelten müsse, sucht man in dem Urteil vergeblich.
Genauso hanebüchen sind Aussagen, dass Studienkosten, die Werbungskosten sind, auf 6000 Euro gedeckelt seien, dass die Aussage, dass Studienausgaben nun keine Sonderausgaben sondern WK seinen, in dieser Pauschalität mehr als überholt ist, sucht man vergeblich. Bei der Behauptung, früher festgestellte Verluste könne man mit aktuellen Steuern verrechnen, fragt man sich auch, meint der das wirklich oder kann er sich nicht sauber ausdrücken. Ähnliche Klöpse finden sich auch in anderen Ratgeberartikeln, z.B. der zur 7-Jahresfrist.
Plausibel kann man sich das nur erklären, wenn der, der den Artikel geschrieben hat, nicht nur keine Ahnung von dem hat, was er schreibt, sondern es ihn auch gar nicht interessiert, ob der Artikel stimmt oder nicht. Kein Wunder, wird die ganze Webpräsenz doch von einer Firma betrieben, die SEO schon im Namen trägt und vermuten lässt, dass sie im Wesentlichen Klicks auf die Anzeigen generieren will.Zuletzt geändert von neysee; 10.12.2014, 22:07.
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AW: Elster-Formular für Einkommensteuererklärung 2009 ?
Hallo,
>>>Folgerichtig gilt: Die Steuererklärung 2013 ist keine rückwirkende, sondern die reguläre.
Erstmal geht es doch nicht um die Steuererklärung 2013, sondern um die 2009.
Außerdem: Was soll eine rückwirkende und was eine regulären Erklärung sein? Ich kann eigentlich beide Begriffe nicht richtig einordnen, zu Steuererklärungen passen sie jedenfalls nicht.
rückwirkende - jede Steuererklärung ist praktisch rückwirkend, da auf die Vergangenheit bezogen
regulär - ist auch jede Steuererklärung, es gibt nichts anderes
StefanAuf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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AW: Elster-Formular für Einkommensteuererklärung 2009 ?
Zitat von Hummie66 Beitrag anzeigenHallo Coma.
die Antwort von Figul, ist leider nicht exakt.
Folgendes gilt:
Eine Steuererklärung kann man vier Jahre rückwirkend abgeben
Bis einschließlich 2008 war es nur möglich, seine Steuererklärung rückwirkend für zwei Jahre beim Finanzamt abzugeben. Dies sah die damalige Gesetzgebung vor. Im Jahr 2008 konnte man also noch die Erklärungen für 2005 und 2006 (2007 war die aktuelle Steuererklärung) abgeben.
Doch 2009 (Az. VI R 1/09) kassierte der Bundesfinanzhof (BHF) diese Regelung und legte fest, dass die Abgabe vier Jahre rückwirkend möglich sein müsse.
Grundlegend stützte sich der BHF dabei auf die Verjährungsfrist für Steuern. Wenn diese für den Bürger vier Jahre betrage, müsse dies auch für den Staat so sein, argumentierten die Richter. 2013 kann man deshalb auch noch rückwirkend für Steuererklärung für 2011, 2010, 2009 und 2008 abgeben.
@uelle: http://www.steuerklassen.com/steuere...nd-einreichen/
Folgerichtig gilt: Die Steuererklärung 2013 ist keine rückwirkende, sondern die reguläre.
Du hast also bis 31.12. Zeit die von 2009 abzusenden.
Das Formular online such ich allerdings auch noch.
2008 und 2009 wirst Du deshalb online bei ElsterFormular vergeblich suchen.
Hier gibt es noch Papiervordrucke:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.doGruss (S)stiller
STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)
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AW: Elster-Formular für Einkommensteuererklärung 2009 ?
Zitat von stiller Beitrag anzeigenDie Antwort von FIGUL ist leider exakt,
2008 und 2009 wirst Du deshalb online bei ElsterFormular vergeblich suchen.
Hier gibt es noch Papiervordrucke:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.doSchönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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AW: Elster-Formular für Einkommensteuererklärung 2009 ?
Hallo!
Also das aktuelle Programm ElsterFormular lässt die Abgabe von Einkommensteuererklärungen 2009 - 2013 derzeit zu.
Aktuelle ElsterFormularVersion 15.3.14949 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |
Eine Steuererklärung 2007 oder 2008 kann nicht mehr mit ElsterFormular elektronisch übertragen werden.Mit freundlichen Grüßen
- AG1971 -
Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |> Offizieller ELSTER-BLOG: http://blog.elster.de/wordpress/ > AG1971: https://www.facebook.com/Elstererfahrungen.blogspot.de <
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AW: Elster-Formular für Einkommensteuererklärung 2009 ?
Seltsam,
meine Version
ElsterFormular
Version
15.3
Revision
14949
Installationspaket
k
Inidatei(Benutzer xxxxx7)
C:\Users\xxxxx7\AppData\Roaming\elsterformular\pic a\ini\pica.ini
Inidatei(global)
C:\ProgramData\elsterformular\pica\elfo.ini
geladene Steuererklärungsmodule
Revision
Antrag auf Dauerfristverlängerung/Sondervorauszahlung 2013
13904
Antrag auf Dauerfristverlängerung/Sondervorauszahlung 2014
13904
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale
13904
Einkommensteuererklärung 2010
13904
Einkommensteuererklärung 2011
13904
Einkommensteuererklärung 2012
15181
Einkommensteuererklärung 2013
15181
Einnahmenüberschussrechnung 2010
13904
Einnahmenüberschussrechnung 2011
13904
Einnahmenüberschussrechnung 2012
13904
Einnahmenüberschussrechnung 2013
13904
Gewerbesteuererklärung 2010
13904
Gewerbesteuererklärung 2011
13904
Gewerbesteuererklärung 2012
13904
Gewerbesteuererklärung 2013
13904
Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags 2010
13904
Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags 2011
13904
Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags 2012
13904
Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags 2013
13904
Lohnsteuer-Anmeldung 2013
13904
Lohnsteuer-Anmeldung 2014
13904
Lohnsteuerbescheinigungen 2012
14508
Lohnsteuerbescheinigungen 2013
13904
Lohnsteuerbescheinigungen 2014
13904
Antrag auf Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§34a EStG) 2010
13904
Antrag auf Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§34a EStG) 2011
13904
Antrag auf Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§34a EStG) 2012
13904
Antrag auf Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§34a EStG) 2013
13904
Umsatzsteuererklärung 2010
13904
Umsatzsteuererklärung 2011
13904
Umsatzsteuererklärung 2012
13904
Umsatzsteuererklärung 2013
13904
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2013
13904
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2014
14949
Zusammenfassende Meldung
13904
enhält keine Einkommensteuererklärung 2009!
Und nun?Gruss (S)stiller
STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)
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AW: Elster-Formular für Einkommensteuererklärung 2009 ?
Hallo,
also kann man sich nicht mal auf die Hilfe - über EF mehr verlassen?
15.3.14949k???Gruss (S)stiller
STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)
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AW: Elster-Formular für Einkommensteuererklärung 2009 ?
Hallo,
Die Möglichkeit bestand schon bei den Vorgängerversionen.
Warum??? keine Ahnung.
Hab mir mal so aus Langeweile die Installationsverwaltung und hier speziell - zum Download verfügbar- angeschaut
Da findet man noch allerhand, das nicht im Gesamtpaket enthalten ist.
Gruß FIGULGruß FIGUL
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AW: Elster-Formular für Einkommensteuererklärung 2009 ?
Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
Die Möglichkeit bestand schon bei den Vorgängerversionen.
Warum??? keine Ahnung.
Hab mir mal so aus Langeweile die Installationsverwaltung und hier speziell - zum Download verfügbar- angeschaut
Da findet man noch allerhand, das nicht im Gesamtpaket enthalten ist.
Gruß FIGUL
mit ach und krach habe ich die Nachinstallation von 2009 gefunden. Userbility sieht anders aus. Danke Dir, nur bekomme ich eine Anleitung auch nicht mehr hin.
Jedenfalls könnte ich, wenn ich es wollte, die ESt 2009 ausfüllen, davor noch immer nicht.Gruss (S)stiller
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