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Entfernungspauschal

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    Entfernungspauschal

    Morgen,

    kurze Frage zu den Entfernungspauschale. Muss der Betrag, bsp.ca. 792€, bei den Werbungskosten auch eingetragen werden.

    Danke für Eure Hilfe.

    #2
    AW: Entfernungspauschal

    Hallo,

    Nein wird vom Programm berechnet.
    Du gibst nur die Tage und einfache Entfernung pro Tag ein.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Entfernungspauschal

      Hallo,

      sorry, aber ich verstehe die Frage nicht.
      Wenn du die Fahrtkosten absetzen willst, dann musst du sie natürlich auch eintragen. Und zwar auf der Anlage N, 2. Seite ganz oben.

      Wenn du allerdings meist, ob man den Jahresbetrag direkt eintragen muss, dann ist die Antwort NEIN, Elster und auch das Finanzamt rechnen das anhand der Kilometer und der Anzahl der Fahrten selber aus.

      Bei den genannten 792 Euro noch der Hinweis, dass sich Werbungkosten unter einem Gesamtbetrag von 1000 Euro - die gesamte 2. Seite der Anlage N zählt hier - nicht auswirken. Ergo kann man es sich dann sparen, erst wenn es noch andere Kosten gab würde es Sinn machen.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar

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