Hallo liebe Steuerbürger.
in 2013 habe ich eine Abfindung von 4770,- (Altersteilzeit) erhalten die in der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 10 eingetragen ist.
Diese Summe hab ich dann auch in Elster an der richtigen Stelle Anlage N eingetragen.
Der Betrag wird auch in der Steuerberechnung von elster richtig verarbeitet d.h. ermäßigte Steuer §34. so weit alles in ordnung.
Nur das Problem ist, daß diese 4770,- auch noch zusätzlich zum Bruttoarbeitslohn addiert werden, d.h. in der elsterabrechnung steht dann mein Bruttolohn zu dem diese 4770 dazu addiert sind, somit wird der Betrag ja zweimal versteuert, wie ich es sehe.
Vielleicht hat jemand meine Ausführungen verstanden und kann antworten,
Vielen dank.
in 2013 habe ich eine Abfindung von 4770,- (Altersteilzeit) erhalten die in der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 10 eingetragen ist.
Diese Summe hab ich dann auch in Elster an der richtigen Stelle Anlage N eingetragen.
Der Betrag wird auch in der Steuerberechnung von elster richtig verarbeitet d.h. ermäßigte Steuer §34. so weit alles in ordnung.
Nur das Problem ist, daß diese 4770,- auch noch zusätzlich zum Bruttoarbeitslohn addiert werden, d.h. in der elsterabrechnung steht dann mein Bruttolohn zu dem diese 4770 dazu addiert sind, somit wird der Betrag ja zweimal versteuert, wie ich es sehe.
Vielleicht hat jemand meine Ausführungen verstanden und kann antworten,
Vielen dank.
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