Hallo,
ich habe 2012 eine leerstehende Altbauwohnung erworben, und diese bis zum Feb. 2013 renoviert und dann vermietet. Die Renovierungskosten (Malerarbeiten, Fliessen in Küche + Bad, Böden abschleifen+versiegeln ...) in 2012+2013 in Summe belaufen sich auf knapp 15% (netto) des Wohnungswertes (Gebäudeanteil) - ohne Einbauküchenzeile. Ich hoffe das FA erkennt die Renovierung als solche an, so daß ich die Kosten direkt absetzen kann (Anteil in 2012 bereits so anerkannt).
Kann ich zusätzlich die neu eingebaute Küchenzeile (ca. 3800,-€) mit 10% pa als eigenständiges Wirtschaftsgut absetzen - oder wird dieser Aufwand zu den sonstigen Renovierungskosten hinzugerechnet, so dass die 15% - Grenze überschritten wird - und der Gesamtbetrag zu "Anschaffungsnahen Herstellkosten" werden - und lediglich mit 2% pa abgeschrieben werden können ?
Vielen Dank für Eure hilfreichen Tipps !
Mit freundlichem Gruß
clemutter
Hat jemand eine Idee ?
Danke
ich habe 2012 eine leerstehende Altbauwohnung erworben, und diese bis zum Feb. 2013 renoviert und dann vermietet. Die Renovierungskosten (Malerarbeiten, Fliessen in Küche + Bad, Böden abschleifen+versiegeln ...) in 2012+2013 in Summe belaufen sich auf knapp 15% (netto) des Wohnungswertes (Gebäudeanteil) - ohne Einbauküchenzeile. Ich hoffe das FA erkennt die Renovierung als solche an, so daß ich die Kosten direkt absetzen kann (Anteil in 2012 bereits so anerkannt).
Kann ich zusätzlich die neu eingebaute Küchenzeile (ca. 3800,-€) mit 10% pa als eigenständiges Wirtschaftsgut absetzen - oder wird dieser Aufwand zu den sonstigen Renovierungskosten hinzugerechnet, so dass die 15% - Grenze überschritten wird - und der Gesamtbetrag zu "Anschaffungsnahen Herstellkosten" werden - und lediglich mit 2% pa abgeschrieben werden können ?
Vielen Dank für Eure hilfreichen Tipps !
Mit freundlichem Gruß
clemutter
Hat jemand eine Idee ?
Danke
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