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Vorweggenommene Werbungskosten

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    Vorweggenommene Werbungskosten

    Sehr geehrte Elsteraner ;-)

    ich habe eigentlich 3 ganz simple Fragen:

    1. In welchem Feld im Elster Formular trage ich vorweggenommene Werbungskosten ein?

    2. In welchem Feld trage ich den Verlustvortrag von letztem Jahr ein, damit er weiterhin mitgenommen wird? Oder muss ich den nicht angeben und das Finanzamt nimmt den automatisch mit ins nächste Jahr?

    3. Wenn ich 8000 Euro verdient habe (was ja circa dem Steuerfreibetrag entspricht) wird das trotzdem vom Verlustvortrag abgezogen?

    Danke vielmals.

    Gruß Ced

    #2
    AW: Vorweggenommene Werbungskosten

    1. S. 2 Anlage N

    2. ja

    3. ja

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      #3
      AW: Vorweggenommene Werbungskosten

      Und beim dritten Punkt gibt es keine Möglichkeit das zu umgehene? Ich meine mir wird der Verlustvortrag verkleinert durch einen Betrag für den ich sowieso keine Steuern zahlen müsste. Irgendwie unfair, oder?

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        #4
        AW: Vorweggenommene Werbungskosten

        Wie mans sieht. Das Steuerrecht ist in erster Linie dafür da, dem Staat zu Steuereinnahmen zu verhelfen.

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          #5
          AW: Vorweggenommene Werbungskosten

          Zitat von Ced Beitrag anzeigen
          Und beim dritten Punkt gibt es keine Möglichkeit das zu umgehene? Ich meine mir wird der Verlustvortrag verkleinert durch einen Betrag für den ich sowieso keine Steuern zahlen müsste. Irgendwie unfair, oder?
          Nix unfair. Folgendes Beispiel:

          Im Jahr 2013 Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (= Arbeitseinkünfte) in Höhe von 11.000 €, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen (agB) 3.000 €. Folge: Gesamtbetrag der Einkünfte 11.000 €, zu versteuerndes Einkommen 11.000 - 3.000 = 8.000 €, Steuer 0 €, da unter Grundfreibetrag

          Erweiterung des Beispiels: In 2013 zusätzlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von -4.000 €. Folge:
          Gesamtbetrag der Einkünfte 11.000 - 4.000 = 7.000 €, zu versteuerndes Einkommen 7.000 - 3.000 = 4.000 €, Steuer 0 €, da unter Grundfreibetrag, Fazit II: Die negativen Vermietungseinkünfte bringen nichts, müssen aber natürlich verrechnet werden.

          Änderung des Beispiels: Die negativen Vermietungseinkünfte sind schon in 2012 angefallen. Folge:
          In 2012 Gesamtbetrag der Einkünfte -4.000 €, Steuer 0 €, der Verlust von 4.000 € wird nach 2013 vorgetragen. In 2013 Gesamtbetrag der Einkünfte 11.000 €, zu versteuerndes Einkommen 11.000 - 4.000 - 3.000 € = wiederum 4.000 €

          Fazit: Du wirst zurecht genauso behandelt, als wäre der Verlust in 2013 angefallen und nicht deswegen besser behandelt, nur weil der Verlust in einem anderen Jahr anfiel.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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