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    Einnahmenüberschussrechnung

    Guten morgen, bin mir nicht sicher ob ich hier richtig bin, bin neu. Habe offensichtlich ein Problem mit dem Runterladen der EÜR aus 2012. Alle anderen Daten konnte ich problemlos laden, was mache ich falsch? Das Formular erscheint erst garnicht.

    #2
    AW: Einnahmenüberschussrechnung

    Hallo Angie63,

    hast du Elsterformular im Gesamtumfang heruntergeladen von diesem Link ->https://www.elster.de/elfo_down4.php?who=20111203 ?

    Oder bist du etwa im Elsteronlineportal registriert und suchst dort das Formular ?
    Im ElsterOnlineportal wird die EÜR nicht zur Verfügung gestellt, in der aktuellen Software Elsterformular 2013/2014 im Gesamtumfang ist auch schon die EÜR 2013seit 15.01.2014 mit dabei.

    Tschüß

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      #3
      AW: Einnahmenüberschussrechnung

      Lieben Dank für die Antwort, habe aber noch ein Problem, habe alles komplett im Elsterformular runtergeladen, kann alle Dateien entsprechend abrufen außer die EÜR.
      Welchen Fehler mache ich? Wie kann ich diese abrufen?

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        #4
        AW: Einnahmenüberschussrechnung

        Hast Du wirklich den Link von holzgoe verwendet? Die EÜR befindet sich im Bereich Unternehmer.

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          #5
          AW: Einnahmenüberschussrechnung

          Lieben Dank, bin Neueinsteiger und bitte jetzt schon mal um Entschuldigung für "dumme Fragen". Ja L.E. Fant habe ich alles gemacht und bin am verzweifeln, nun noch mal eine Frage zur EÜR. Das leere Formular habe ich jetzt auch, endlich. Kann aber keine bereits erstellte aus den Jahren zuvor hochladen. Was mache ich falsch, oder stehen diese noch garnicht zum herunterladen zur Verfügung, lediglich die Riester, EstE, Religionszugehörigkeit, denn das bekomme ich. Das wäre meine einzige Erklärung.

          Vielen lieben Dank für die Antworten

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            #6
            AW: Einnahmenüberschussrechnung

            Die EÜR ist ja nicht die Einkommensteuer.

            Du gehst in ElsterFormular im Menü auf Datei>Neu. Dort hast Du dann die Formulare zur Auswahl. Die EÜR befindet sich unter der Überschrift _Unternehmer_ .

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              #7
              AW: Einnahmenüberschussrechnung

              Zitat von Angie63 Beitrag anzeigen
              Lieben Dank, bin Neueinsteiger und bitte jetzt schon mal um Entschuldigung für "dumme Fragen". Ja L.E. Fant habe ich alles gemacht und bin am verzweifeln, nun noch mal eine Frage zur EÜR. Das leere Formular habe ich jetzt auch, endlich. Kann aber keine bereits erstellte aus den Jahren zuvor hochladen. Was mache ich falsch, oder stehen diese noch garnicht zum herunterladen zur Verfügung, lediglich die Riester, EstE, Religionszugehörigkeit, denn das bekomme ich. Das wäre meine einzige Erklärung.

              Vielen lieben Dank für die Antworten
              Hallo Angie63,
              ich glaube du verwechselst hier etwas, du sprichst von der Möglichkeit des Belegabrufes für die Einkommensteuer.
              Wenn du erstmals eine EÜR im Elsterformular machst musst du alles eintippen, du kannst dann nächstes Jahr die Datenübernahmefunktion nutzen.

              Belegabruf -> elektronisch von anderen Datenbanken zur Verfügung gestellte Daten werden aktuell in die Steuererklärung eingefüllt.

              Datenübernahme aus dem Vorjahr -> alle Eintragungen der jeweiligen Steuererklärung werden übernommen und man entscheidet per Klick ob man übernimmt oder nicht, logischerweise muss man mit denaktuellen Zahlen dann die einzelnen Vorjahreswerte überschreiben.

              Tschüß

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                #8
                AW: Einnahmenüberschussrechnung

                Erstmal lieben Dank für die Antworten. Ja ich habe mich zunächst im Elster online registriert mit Code etc. hier konnte ich soweit die verfügbaren Daten abrufen. Da wusste ich noch nicht, das die EÜR dort nicht verfügbar ist. Dann habe ich Elsterformular runtergeladen und auch, dank deiner Antwort, den Unternehmer angeklickt. So weit so gut. Das leere formular für die EÜR bekomme ich auch. Zur Info bislang haben wir unsere kompletten Steuern beim Steuerberater machen lassen, sprich auch die EÜR seit 2010, demnach sollte sie doch auch mit Daten aus den Vorjahren bereitstehen, oder? Richtig ist, das ich erstmalig "versuche" die komplette Erklärung selbst zu machen, auch erstmalig über Elsterformular. Das Verfahren des Belegabrufs funktioniert. Datenübernahme aus dem Vorjahr ist insofern auch klar. Fazit, wenn ich dich richtig verstehe muss man grundsätzlich die EÜR (auch wenn die bereits in den Jahren zuvor gemacht wurde vom Stb) beim ersten Mal über Elsterformular eingeben?
                Danke schon jetzt für die Antwort

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                  #9
                  AW: Einnahmenüberschussrechnung

                  Hallo Angie63,

                  wenn Sie ElsterFormular installieren, ist das nicht gleichzeitig ein "Download" von Steuerdaten, wie Sie sich das evtl. vorstellen (wünschen).
                  Ebenso nicht bei ElsterOnlinePortal.
                  Jede Anwendung kann nur auf das zurückgreifen, was Sie zuvor selbst kreiert haben.
                  Das heißt, bei einem Neuanfang sind alle notwendigen Basisangaben zu tätigen.
                  Sie können auch nicht auf die früheren Eingaben Ihres Steuerberaters zugreifen.

                  Sind so die Umstände etwas deutlicher geworden?
                  Gruß, Basteltyp

                  ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
                  ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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                    #10
                    AW: Einnahmenüberschussrechnung

                    Zitat von Angie63 Beitrag anzeigen
                    Erstmal lieben Dank für die Antworten. Ja ich habe mich zunächst im Elster online registriert mit Code etc. hier konnte ich soweit die verfügbaren Daten abrufen. Da wusste ich noch nicht, das die EÜR dort nicht verfügbar ist. Dann habe ich Elsterformular runtergeladen und auch, dank deiner Antwort, den Unternehmer angeklickt. So weit so gut. Das leere formular für die EÜR bekomme ich auch. Zur Info bislang haben wir unsere kompletten Steuern beim Steuerberater machen lassen, sprich auch die EÜR seit 2010, demnach sollte sie doch auch mit Daten aus den Vorjahren bereitstehen, oder? Richtig ist, das ich erstmalig "versuche" die komplette Erklärung selbst zu machen, auch erstmalig über Elsterformular. Das Verfahren des Belegabrufs funktioniert. Datenübernahme aus dem Vorjahr ist insofern auch klar. Fazit, wenn ich dich richtig verstehe muss man grundsätzlich die EÜR (auch wenn die bereits in den Jahren zuvor gemacht wurde vom Stb) beim ersten Mal über Elsterformular eingeben?
                    Danke schon jetzt für die Antwort
                    Hallo Angie63,

                    du hast es richtig erkannt ->so ist es leider !!

                    Tschüß

                    P.S. uhh, da war einer schneller !!
                    Zuletzt geändert von holzgoe; 05.02.2014, 11:47. Grund: Nachtrag

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                      #11
                      AW: Einnahmenüberschussrechnung

                      Ja lieben Dank, für absolute Neueinsteiger vielleicht ein bischen verwirrend, oder eben auch nur für mich. Bin fälschlicherweise davon ausgegangen das ich die EÜR, die ja dem FA vorliegt aus dem vergangenen Jahr ebenso abrufen kann mit den Daten aus dem vergangenen Jahr, genauso wie die Daten für EStE, sprich Riester etc.(vorausgefüllte Steuererklärung). Mir ist bekannt das die EÜR separat behandelt wird, dennoch wäre es natürlich eine wünschenswerte Sache.
                      Ganz, ganz lieben Dank, jetzt kann ich fortfahren und habe die Befürchtung das ich mich zu dem einen oder anderen Thema nochmal melden muss und hoffe dann auf eben so nette Antworten.
                      Schau

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