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Verpflegungsmehraufwendungen durch Auswärtstätigkeiten | VWL

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    Verpflegungsmehraufwendungen durch Auswärtstätigkeiten | VWL

    Hallo,

    ich habe ein paar Fragen zur Angabe der "Verpflegungsmehraufwendungen durch Auswärtstätigkeiten" in der Steuererklärung.

    Situation: Ich bin bei einem Ingenier-Dienstleister angestellt und habe 2013 bis Ende Februar meine Abschlussarbeit vor Ort bei meinem Arbeitgeber geschrieben.
    Ab März war ich dann im Auftrag meines Arbeitgebers Vollzeit bei einem Kunden vor Ort. Es gab auch einzelne Tage, bei denen ich noch bei meinem Arbeitgeber vor Ort war.

    1. Kann ich nun die "Verpflegungsmehraufwendungen durch Auswärtstätigkeiten" für die gesamte Zeit von März bis Dezember 2013 absetzen?

    2. Oder ist dies nur für die ersten 3 Monate möglich auch wenn, es vorübergehend Tage beim Kunden gibt?

    3. Wie wird dies im ElsterFormular angegeben?
    • "Anlage N" -> "Seite 2" -> "Auswärtstätigkeiten" -> "Summe der selbst ermittelten Mehraufwendungen für Verpflegung bei Auswärtstätigkeiten"
    • Hier würde ich jetzt z.B. folgendes eintragen: "Arbeitstage von von März bis Dezember - Urlaub" * "6 €"

    4. Wird der Arbeitsweg zwischen Arbeitgeber und Kunde auch in dem Feld "Summe der selbst ermittelten Aufwendungen für Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten" angegeben?
    • Sprich die Entfernung zwischen Arbeitgeber und Kunde mal X Tage..?!

    5. Vermögenswirksame Leistungen brauche nicht in der Steuererklärung angegeben zu werden bzw. bieten mir keinen Vorteil, wenn ich über 20k€/Jahr verdiene - Ist das korrekt?

    Vielen Dank!

    #2
    AW: Verpflegungsmehraufwendungen durch Auswärtstätigkeiten | VWL

    Ihre regelmäßige Arbeitsstätte ist ihr AG, die Auswärtstätigkeit ist beim Kunden.

    1. nein, märz-juni, ohne die Tage beim AG.

    2. für die ersten drei Monate Auswärtstätigkeit, s. 1.

    3. dort ist richtig - evtl. Erstattungen AG

    4. wenn sie so gefahren sind, ansonsten ihr Wohnsitz-kunde

    5. 17.900 zu versteuerndes Einkommen sind die Grenze bei Ledigen, Brutto führt da in die Irre.

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      #3
      AW: Verpflegungsmehraufwendungen durch Auswärtstätigkeiten | VWL

      Vielen Dank erst mal, ein paar Rückfragen habe ich noch...


      1. Du meinst März bis (inkl.) Mai? Also ca. 60 Arbeitstage...


      3. Erstattungen AG?! Du meinst, wenn mir der AG etwas von den Verpflegungsmehraufwendungen erstattet?


      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
      5. 17.900 zu versteuerndes Einkommen sind die Grenze bei Ledigen, Brutto führt da in die Irre.
      Wieso funktioniert dieses QUOTE denn nicht?

      6. Wenn ich dieses Jahr wieder zu einem Kunden komme (aktuell bin ich wieder beim AG) - Kann ich dann für dieses Jahr erneut die 3 Monate abrechnen?

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        #4
        AW: Verpflegungsmehraufwendungen durch Auswärtstätigkeiten | VWL

        1. ja, genau. Juni war Quatsch

        2. Ja, wenn er steuerfrei erstattet, muss das abgezogen werden.

        6. ja, wenn nach regelmäßiger Arbeitsstätte wieder eine Auswärtstätigkeit beginnt.

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          #5
          AW: Verpflegungsmehraufwendungen durch Auswärtstätigkeiten | VWL

          Super Danke!

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