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Anlage Vorsorgeaufwand - Künstlersozialkasse - Hartz IV

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    Anlage Vorsorgeaufwand - Künstlersozialkasse - Hartz IV

    Hallo zusammen,

    ich bin freiberuflich tätig und bin über die Künstlersozialkasse versichert.
    Nun sitze ich vor der Einkommenssteuererklärung und habe hierzu ein paar Fragen, speziell bei der Anlage Vorsorgeaufwand.

    1) Ich war Januar und Februar 2013 noch über die studentische Krankenversicherung versichert. Ab März war ich dann über die Künstlersozialkasse versichert. Muss ich das nun separat angeben?
    Im Moment habe ich die studentischen Krankenversicherungsbeiträge in Zeile 12 eingetragen (Arbeitnehmerbeiträge zu Krankenversicherungen). Ist das korrekt?
    Die restlichen Beiträge zur KSK habe ich folgendermaßen eingetragen:
    Zeile 6: Gesamtbeitrag Rentenversicherung (mein Anteil + KSK-Anteil)
    Zeile 9: KSK-Anteil an Rentenversicherungsbeitrag
    Zeile 18: Gesamtbeitrag KV (mein Anteil + KSK-Anteil)
    Zeile 21: Gesamtbeitrag PV (mein Anteil + KSK-Anteil)
    Zeile 24: KSK-Anteil an KV+PV

    2) Ich bin seit November arbeitslos und bekomme Hartz IV. Somit entfallen für mich ja für die 2 Monate November und Dezember die Beiträge für die KSK. Zahlt die KSK die Beiträge normal die 2 Monate weiter? Das muss ich wissen um die Gesamtbeiträge richtig angeben zu können.

    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
    Gruß

    #2
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand - Künstlersozialkasse - Hartz IV

    In Zeile 12 zumindest der Anlage Vorsorgeaufwand kannst Du keine Eintragungen machen.

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      #3
      AW: Anlage Vorsorgeaufwand - Künstlersozialkasse - Hartz IV

      Wo werden denn dann die studentischen Krankenversicherungsbeiträge eingegeben?

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage Vorsorgeaufwand - Künstlersozialkasse - Hartz IV

        Zitat von Sev15420 Beitrag anzeigen
        Zeile 6: Gesamtbeitrag Rentenversicherung (mein Anteil + KSK-Anteil)
        Zeile 9: KSK-Anteil an Rentenversicherungsbeitrag
        Zeile 18: Gesamtbeitrag KV (mein Anteil + KSK-Anteil)
        Zeile 21: Gesamtbeitrag PV (mein Anteil + KSK-Anteil)
        Zeile 24: KSK-Anteil an KV+PV
        Hallo zusammen,

        es gibt zu diesem Thema schon einige Foreneinträge, aber nirgends finde ich eine zuverlässige Angabe, wie man es nun richtig einträgt.
        Vor allem zu der Frage, ob nur die eigenen Anteile oder der gesamte Beitrag inkl KSK-Anteil eingetragen werden muss.
        (bezogen auf alle drei Beiträge RV, KV, PV)

        Weiß jemand hier mittlerweile Bescheid?

        @Sev15420: Wie hast Du es letztlich eingetragen?

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          #5
          AW: Anlage Vorsorgeaufwand - Künstlersozialkasse - Hartz IV

          @Fralle: man kann doch nur dasjenige "von der Steuer" absetzen, was man selber - wirtschaftlich - getragen hat/tragen musste.

          Unser Steuersystem will nach der Leistungsfähigkeit besteuern, also berücksichtigen wir dabei das, was die eigene Leistungsfähigkeit belastet hat (Stichworte sind z.B. "Nettoprinzip" o.ä.).
          Aufwendungen, die ein Anderer - z.B. aus sozialpolitischen Erwägungen - zu unseren Gunsten getragen hat, können wir uns deshalb steuerlich NICHT nutzbar machen.
          Aber demjenigen, der im Internet nur zusammenhanglos nach Antworten auf konkrete Einzelfragen sucht, kann sich ein System auch nicht erschließen.

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            #6
            AW: Anlage Vorsorgeaufwand - Künstlersozialkasse - Hartz IV

            @Hanseat:
            Es geht mir nicht in erster Linie darum etwas "von der Steuer abzusetzen", sondern alle Eintragungen auf dem Formular richtig vorzunehmen. Dazu habe ich bisher keine eindeutigen Informationen gefunden.

            Dass Du aus dieser einen Frage heraus bereits den Schluss ziehst, dass ich unser Steuersystem nicht verstanden hätte und mir zudem unterstellst, ich würde "zusammenhangslos im Internet suchen", ist ziemlich vorschnell und kurzsichtig geurteilt.
            Der von der KSK getragene Anteil soll den Arbeitgeberanteil bei angestellten Arbeitnehmern entsprechen. Es ist keineswegs abwegig, dass dieser Betrag auf einer Steuererklärung eingetragen werden muss. Allein schon zu Informationszwecken. Wenn das irrelevant wäre, würde die KSK ja auch keine Daten an das BZSt übermitteln.
            Mich würde interessieren, ob Du selbst über die KSK versichert bist. Wenn ja, dann müsstest Du über diese Vorgänge ja Bescheid wissen.

            Und dass unser "Steuersystem nach der Leistungsfähigkeit besteuern will" mag Dir vielleicht als Ideal gelten, entspricht aber nicht der Realität. Aber ich möchte jetzt keine politische Diskussion vom Zaun brechen.

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