Hallo zusammen,
ich bin freiberuflich tätig und bin über die Künstlersozialkasse versichert.
Nun sitze ich vor der Einkommenssteuererklärung und habe hierzu ein paar Fragen, speziell bei der Anlage Vorsorgeaufwand.
1) Ich war Januar und Februar 2013 noch über die studentische Krankenversicherung versichert. Ab März war ich dann über die Künstlersozialkasse versichert. Muss ich das nun separat angeben?
Im Moment habe ich die studentischen Krankenversicherungsbeiträge in Zeile 12 eingetragen (Arbeitnehmerbeiträge zu Krankenversicherungen). Ist das korrekt?
Die restlichen Beiträge zur KSK habe ich folgendermaßen eingetragen:
Zeile 6: Gesamtbeitrag Rentenversicherung (mein Anteil + KSK-Anteil)
Zeile 9: KSK-Anteil an Rentenversicherungsbeitrag
Zeile 18: Gesamtbeitrag KV (mein Anteil + KSK-Anteil)
Zeile 21: Gesamtbeitrag PV (mein Anteil + KSK-Anteil)
Zeile 24: KSK-Anteil an KV+PV
2) Ich bin seit November arbeitslos und bekomme Hartz IV. Somit entfallen für mich ja für die 2 Monate November und Dezember die Beiträge für die KSK. Zahlt die KSK die Beiträge normal die 2 Monate weiter? Das muss ich wissen um die Gesamtbeiträge richtig angeben zu können.
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
Gruß
ich bin freiberuflich tätig und bin über die Künstlersozialkasse versichert.
Nun sitze ich vor der Einkommenssteuererklärung und habe hierzu ein paar Fragen, speziell bei der Anlage Vorsorgeaufwand.
1) Ich war Januar und Februar 2013 noch über die studentische Krankenversicherung versichert. Ab März war ich dann über die Künstlersozialkasse versichert. Muss ich das nun separat angeben?
Im Moment habe ich die studentischen Krankenversicherungsbeiträge in Zeile 12 eingetragen (Arbeitnehmerbeiträge zu Krankenversicherungen). Ist das korrekt?
Die restlichen Beiträge zur KSK habe ich folgendermaßen eingetragen:
Zeile 6: Gesamtbeitrag Rentenversicherung (mein Anteil + KSK-Anteil)
Zeile 9: KSK-Anteil an Rentenversicherungsbeitrag
Zeile 18: Gesamtbeitrag KV (mein Anteil + KSK-Anteil)
Zeile 21: Gesamtbeitrag PV (mein Anteil + KSK-Anteil)
Zeile 24: KSK-Anteil an KV+PV
2) Ich bin seit November arbeitslos und bekomme Hartz IV. Somit entfallen für mich ja für die 2 Monate November und Dezember die Beiträge für die KSK. Zahlt die KSK die Beiträge normal die 2 Monate weiter? Das muss ich wissen um die Gesamtbeiträge richtig angeben zu können.
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
Gruß
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