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Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten - zu wenig Felder

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    Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten - zu wenig Felder

    Hallo zusammen,

    vielleicht eine dumme Frage, aber auch die Suche hat mich nicht schlauer gemacht:

    Ich kann in ElsterFormular bei "Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten" ja die Arbeitsstätten eintragen, die ich besucht habe (wenn ich z. B. einen Tag beruflich in Italien war, etc.).

    Jetzt kann ich dort nur 5 Arbeitsstätten angeben. Ich war aber 7 mal 2013 unterwegs. D. h. mir fehlt jetzt die Möglichkeit, die 2 verbleibenden Arbeitsstätten einzugeben (das Feld "Hinzufügen" ist ausgegraut!).

    Wie mach ich das?

    Bei Werbungskosten 1: Auswärtstätigkeit habe ich alle Daten eingetragen und auch den Verpflegungsaufwand eingetragen.

    Ich habe zwar die Nachweise von meinem Arbeitsgeber über alle Reisen, aber ich habe das Gefühl, dass die Angaben dann "unvollständig" sind. Die Kosten sind mir ja egal, die habe ich ja bei "Werbungskosten 1" schon korrekt berechnet.

    Es geht mir nur darum, wie plausibel es ist, wenn dort nun 2 fehlen.


    Ich hoffe es war nicht allzu unverständlich :-)

    Viele Grüße und Danke im Voraus
    André

    #2
    AW: Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten - zu wenig Felder

    Zitat von FRYYYYYY Beitrag anzeigen
    bei "Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten"
    Habs endlich gefunden :-/ Zeile 48 der Anlage N.



    Du hast versucht, den _Entweder_-Teil auszufüllen. Du kannst aber Deine Angaben auch unter _oder_ machen.

    Kommentar


      #3
      AW: Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten - zu wenig Felder

      Sorry, aber ich steh da irgendwie auf dem Schlauch.

      Die Angabe in Kurzform habe ich gesehen - aber ich weiß nicht, was ich da eintragen soll.

      In dem detailierten Bereich gebe ich ja die Aufenthaltsorte und die Daten dazu an.
      Aber dort gebe ich ja keine Eurobeträge an.

      In dem Kurzbereich wird aber ein Eurobetrag verlangt.

      Ich habe doch aber auch noch in der Anlage N "1. Auswärtstätigkeit". Hier werden die entsprechenden Eurobeträge für alle Reisen gemeinsam eingetragen.
      Trage ich also in den "Kurzbereich" diese gesamte Summe einfach ein?

      Edit: Also mir ist aufgefallen, dass, wenn ich unter "1. Auswärtstätigkeit" was eintrage und die Kurzform nutze, ich Fehlermeldungen bekomme. Wenn ich "1. Auswärstätigkeit" leer lasse passt alles.

      Kommt das Finanzamt auch damit klar? :-)
      Auf den Bescheinigungen meines Arbeitgebers stehen zwar die Orte der Reise und die Daten, aber die einzelnen Tagessätze, die muss ich ja manuell errechnen...
      Zuletzt geändert von FRYYYYYY; 16.02.2014, 17:03.

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