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Lohnsteuererklärung möglich?

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    Lohnsteuererklärung möglich?

    Hallo kurze Frage

    PersonX möchte die Lohnsteuererklärung für das Jahr 2013 über Elster abschicken.

    PersonX wurde zum 31.12.2013 gekündigt , hat seine elektronische Lohnsteuerkarte vom Arbeitgeber erhalten und auch den Ausdruck der Gehaltsabrechnung für Monat Dezember 2013. Der Arbeitgeber hat auch die Steuern und sonstige Beiträge in dem Monat abgeführt aber durch einen Rechtsstreik den Nettolohn für Dezember noch nicht an Person X überwiesen. Der Rechtsstreik wird vermutlich noch bis Mitte 2014 gehen (Kammertermin) , PersonX ist aber auf das Guthaben aus der Lohnsteuererklärung 2013 angewiesen und möchte es gerne über Elster abschicken. Ist dies überhaupt möglich wenn er sein Dezember Gehalt 2013 noch gar nicht erhalten hat?

    Danke

    #2
    AW: Lohnsteuererklärung möglich?

    Eine "Lohnsteuererklärung" gibt es nicht. Eine Einkommensteuererklärung ist möglich.
    Wenn der Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung für 2013 übermittelt und Dir in Papierform übergeben hat. Dazu ist er verpflichtet!
    Rechtsstreitigkeiten haben mit ELSTER nichts zu tun.
    Zuletzt geändert von stiller; 06.02.2014, 21:03.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Lohnsteuererklärung möglich?

      Zitat von stiller Beitrag anzeigen
      Eine Einkommensteuererklärung ist möglich.
      Ja , diese ist gemeint .

      Kommentar


        #4
        AW: Lohnsteuererklärung möglich?

        Hallo,

        und es gilt das Zuflussprinzip, daher gehört der Dezemberlohn wahrscheinlich* nicht zum Einkommen 2013 (sondern erst zu dem aus 2014). Wenn er in der Bescheinigung enthalten ist, sollte er herausgerechnet werden, dazu dann eine kurze Erklärung mit einreichen.

        *ganz sicher kann ich das aber nicht sagen, dazu müsste ich wissen, warum nicht gezahlt wurde

        Stefan

        PS: Ich glaube, es müsste RECHTSSTREIT heißen :-)
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          AW: Lohnsteuererklärung möglich?

          Person X -> FA interessiert, was der AG bescheinigt.
          In Deinem Fall: Sprich mit Deinem FA, ELSTER ist es nicht.
          Gruss (S)stiller
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            #6
            AW: Lohnsteuererklärung möglich?

            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            Hallo,

            und es gilt das Zuflussprinzip, daher gehört der Dezemberlohn wahrscheinlich* nicht zum Einkommen 2013 ....
            Dann sind aber viele Arbeitnehmer betroffen?
            50% meiner Bekannten bekommen ihren Dezemberlohn erst zum 10. oder 15. Januar gezahlt und ich meine die machen seit Jahren die Einkommensteuererklärung ganz normal .....

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              #7
              AW: Lohnsteuererklärung möglich?

              Zitat von kingscore Beitrag anzeigen
              Dann sind aber viele Arbeitnehmer betroffen?
              50% meiner Bekannten bekommen ihren Dezemberlohn erst zum 10. oder 15. Januar gezahlt und ich meine die machen seit Jahren die Einkommensteuererklärung ganz normal .....
              Wenn der Dezemberlohn bis zum 10.01 gezahlt wird, dann greift die 10-Tages-Regel, und der AL gehört noch zum alten Jahr. Wenn der AL erst später gezahlt wird, dann gehört er erst zum neuen Jahr und dürfte m.E nicht mit in der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt werden, sondern erst in der des nächsten Jahres.

              Aber mit ELSTER hat das nichts zu tun. Fragen diesbezügl. stellen Sie bitte Ihren Steuerberater oder Ihrer Lohnabrechnungsstelle.
              Mfg

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                #8
                AW: Lohnsteuererklärung möglich?

                Im übrigen wird sich das FA an die Lohnsteuerbescheinigung halten und im Streitfall wohl eine berichtigte Lohnsteuerbescheinigung anfordern.
                Jedoch wird das FA nicht einfach einen Teil vom AL "rausrechnen".
                Mfg

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                  #9
                  AW: Lohnsteuererklärung möglich?

                  Hallo,

                  >>>Dann sind aber viele Arbeitnehmer betroffen?

                  Wie schon von Elster-Tester geschrieben gibt es eine Sonderregel bis zum 10. Januar. Und wenn wirklich erst am 15. gezahlt wird juckt das wohl auch niemanden, solange das jedes Jahr so gehandhabt wird (obwohl es eigentlich nicht korrekt ist).


                  >>>Jedoch wird das FA nicht einfach einen Teil vom AL "rausrechnen".

                  Wird es aber müssen. Steuerpflichtig ist der Arbeitnehmer, und es zählt, was er glaubhaft - oder sogar beweisbar - erklärt.
                  Mir ist natürlich klar, dass das nicht so einfach ist, ich hätte aber kein Problem, das durchzusetzen.

                  Ich kenne das beispielsweise von insolventen Unternehmen. Da werden oft noch die Löhne gebucht, aber real nicht ausgezahlt. Und dann ist die Lohnsteuerbescheinigung zu korrigieren, zur Not auch ohne den Arbeitgeber (etwa, weil es den schon nicht mehr gibt, alles schon erlebt).

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: Lohnsteuererklärung möglich?

                    Hallo kingscore,

                    wie hier schon mehrfach geschrieben, wird sich das FA an die elektronische Lohnsteuerbescheinigung halten!
                    Ob nun Gehaltsteile einbehalten und gegengerechnet werden, oder beispielsweise für eine Pfändung abgeführt werden, hat keinen Einfluß auf den lohnsteuerpflichtigen Teil des Einkommens.
                    Und eine _Klageerweiterung_ um eine berichtigte Lohnsteuerbescheinigung ist so ungewöhnlich nicht, wie sie _mir_ hier auch erfolglos erscheint.

                    Glaubt denn jemand, das Leben wird einfacher, wenn man einen Arbeitsgerichtsprozess anstrengt?
                    Mit freundlichen Grüßen
                    gez. D. Cremer

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                      #11
                      AW: Lohnsteuererklärung möglich?

                      Es gibt da eine kleine Besonderheit bei Arbeitslohn, § 38a Abs. 1 EStG:

                      Die Jahreslohnsteuer bemisst sich nach dem Arbeitslohn, den der Arbeitnehmer im Kalenderjahr bezieht (Jahresarbeitslohn). Laufender Arbeitslohn gilt in dem Kalenderjahr als bezogen, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet; in den Fällen des § 39b Absatz 5 Satz 1 tritt der Lohnabrechnungszeitraum an die Stelle des Lohnzahlungszeitraums. Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt wird (sonstige Bezüge), wird in dem Kalenderjahr bezogen, in dem er dem Arbeitnehmer zufließt.

                      Deswegen heißt es in § 11 Abs. 1 Satz 4 EStG auch wie folgt: Für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gilt § 38a Absatz 1 Satz 2 und 3 und § 40 Absatz 3 Satz 2.

                      Lohnzahlungszeitraum wiederum ist nach R 39b Abs. 5 LStR: Der Zeitraum, FÜR DEN jeweils der laufende Arbeitslohn gezahlt wird, ist der Lohnzahlungszeitraum.

                      Fazit: Für normalen Arbeitslohn gilt § 11 EStG und damit auch die 10-Tages-Regelung NICHT, es kommt nur auf den Lohnzahlungszeitraum an, also FÜR WELCHEN Zeitraum gezahlt wird - wann auch immer. Da gibt es zwar sicher auch irgendeine zeitliche Grenze (28.02. ?), die dürfte aber selten eine Rolle spielen und ich bin jetzt zu faul zum Suchen.
                      Zuletzt geändert von Picard777; 07.02.2014, 00:13.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        AW: Lohnsteuererklärung möglich?

                        ah ok, wieder was dazugelernt
                        Mfg

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                          #13
                          AW: Lohnsteuererklärung möglich?

                          Hallo Picard777,

                          OK, bei normalem Lohn dürftest du recht haben (mich hast du zumindest überzeugt:-).
                          Aber wenn der Lohn überhaupt nicht gezahlt wird (Stichwort Insolvenz), oder deutlich verspätet (wie vielleicht hier, nämlich erst nach Beendigung des Gerichtsverfahrens) bleibe ich dabei, dass man die Lohnsteuerbescheinigung ändern kann (imho ist man nicht verpflichtet, eine Änderung einzuklagen, soweit man den Fehler auch alleine beweisen kann - steuerpflichtig und erklärungspflichtig ist nunmal der Arbeitnehmer).

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                            #14
                            AW: Lohnsteuererklärung möglich?

                            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                            Hallo Picard777,

                            OK, bei normalem Lohn dürftest du recht haben (mich hast du zumindest überzeugt:-).
                            [ . . . ]
                            (imho ist man nicht verpflichtet, eine Änderung einzuklagen, soweit man den Fehler auch alleine beweisen kann - steuerpflichtig und erklärungspflichtig ist nunmal der Arbeitnehmer).
                            Stefan
                            Und genau das ist der Knackpunkt:

                            Erst heute wieder mit einem FA aus Hessen erlebt:
                            Die Einlassungen selbst des Stb des Arbeitnehmers reichten der SB nicht: Sie müsse sich an die elektronischen Übermittlungen halten.
                            Eine schriftliche Bestätigung (Fax oder E-Mail reicht aus) des Arbeitgebers brachte die ersehnte Wende und Beilegung des Falles.
                            Mit freundlichen Grüßen
                            gez. D. Cremer

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                              #15
                              AW: Lohnsteuererklärung möglich?

                              Zitat von DC1961-1 Beitrag anzeigen
                              Und genau das ist der Knackpunkt:

                              Erst heute wieder mit einem FA aus Hessen erlebt:
                              Die Einlassungen selbst des Stb des Arbeitnehmers reichten der SB nicht: Sie müsse sich an die elektronischen Übermittlungen halten.
                              Eine schriftliche Bestätigung (Fax oder E-Mail reicht aus) des Arbeitgebers brachte die ersehnte Wende und Beilegung des Falles.
                              Der Punkt ist doch der: Wenn der Arbeitgeber eine LStB übermittelt, ja er diese dortigen Angaben quasi schriftlich bestätigt. Wenn dann der Arbeitnehmer etwas anderes behauptet, steht Arbeitgeber- gegen Arbeitnehmeraussage, also 1:1. Wem soll das Finanzamt dann glauben ? In der Regel zuerst einmal Demjenigen, der den Lohnsteuerabzug verbrochen hat. Wenn der Arbeitgeber allerdings danach bestätigt, dass seine LStB falsch war, ist alles gebongt.

                              Den anderen Punkt stimme ich Dir natürlich zu: Eine Bindung an die LStB besteht natürlich nicht. Wenn dem so wäre, kann sich das Finanzamt in diesem Bereich zukünftig Kontrollmitteilungen nach Lohnsteueraußenprüfungen sparen ;-)
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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